Aktuelle Zeit: Mo Mai 06, 2024 0:45
Moderator: Falke
Maaze hat geschrieben:@Zwergerlfahrer: warum keine Trommelsäge?
Wenn du dem Verkäufer schon alles bezahlt hast, dann kann das noch zu Problemen führen. Habe bisher immer so vereinbart, daß erst bezahlt wird, wenn das Grundbuch "sauber" ist.Höffti hat geschrieben:Bei der letzten Investition in ein paar Hektar Wald scheint der Verkäufer nun die vertraglich vereinbarte Lastenfreistellung in Abteilung 2 des Grundbuchs nicht hinzubekommen.
Hatte das schon mal jemand? Bisher ging das bei jedem Kauf geräuschlos über die Bühne.
Welche Möglichkeiten/Optionen hat man in dieser Konstellation als Käufer?
240236 hat geschrieben:Wenn du dem Verkäufer schon alles bezahlt hast, dann kann das noch zu Problemen führen. Habe bisher immer so vereinbart, daß erst bezahlt wird, wenn das Grundbuch "sauber" ist.Höffti hat geschrieben:Bei der letzten Investition in ein paar Hektar Wald scheint der Verkäufer nun die vertraglich vereinbarte Lastenfreistellung in Abteilung 2 des Grundbuchs nicht hinzubekommen.
Hatte das schon mal jemand? Bisher ging das bei jedem Kauf geräuschlos über die Bühne.
Welche Möglichkeiten/Optionen hat man in dieser Konstellation als Käufer?
langholzbauer hat geschrieben:Nun,
Wenn der beurkundende Notar was taugt und seiner gesetzlichen Beratungsfrist nachgekommen ist, hat er beide Seiten über die Möglichkeiten und Eventualitäten aufgeklärt und entsprechende Klauseln , im gegenseitigen Einvernehmen der Vertragsparteien , in den Vertrag aufgenommen.
- Genau deshalb gibt es die " Notarpflicht" für Grundstückshandel.-
Der Rest liegt dann im Empfinden des Käufers, ob er nachverhandelt, oder vom Kauf zurück tritt.
" Rückabwickeln " kannst Du nur einen erfolgten Handel, wenn das Geld geflossen ist, bisher also nur zurück treten.
Immobilienfachleute , Banken oder Versicherungen können auch zeitlich gebundene Lasten auf Grundstücken kapitalisieren.
Ich glaube kaum, dass der Verkäufer sich auf eine viel spätere Zahlung der bisher vereinbarten Kaufsumme ein lässt.
langholzbauer hat geschrieben:Haben da die Altenteiler Recht behalten, die nicht mehr erleben wollen, dass der Familienbesitz verhökert wird?
Mach einen langen Pachtvertrag und lass Dir eine Vorkaufoption im Grundbuch eintragen!
Dann hast Du die Flächen in Bewirtschaftung und kannst sogar später auf den Kauf verzichten, wenn sich Deine Interessen ev. doch verschoben haben.
langholzbauer hat geschrieben:Das ist dann eben deine Entscheidung, die dir hier auch niemand abnehmen kann.
Ob dein Gedanke, bis zur Erfüllung der Löschungsbedingung am Sankt Nimmerleinstag warten zu können, Erfolgsaussichten hat, kann euer Notar aus dem Vertrag erklären.
Ob Dich die Fläche dann noch interessiert, wenn Du sie erst in x Jahren übernehmen/ bewirtschaften/ aufforsten darfst....
Mitglieder: Bing [Bot], fedorow, Google [Bot], Google Adsense [Bot]