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Wie geht Ihr damit um?

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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115 Beiträge • Seite 4 von 8 • 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8
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Re: Wie geht Ihr damit um?

Beitragvon countryman » So Nov 20, 2022 17:38

Siehe eins höher - STVZO §41:
In einem Zug darf nur ein Anhänger mit Auflaufbremse mitgeführt werden; jedoch sind hinter Zugmaschinen zwei Anhänger mit Auflaufbremse zulässig, wenn
1.
beide Anhänger mit Geschwindigkeitsschildern nach § 58 für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h gekennzeichnet sind,
2.
der Zug mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h gefahren wird,


Ob es jetzt zulässig ist die zugelassenen Anhänger vorübergehend mit 25 zu kennzeichnen wäre die nächste Frage :shock: in der Quelle bei Agrarheute die ich vorhin hatte, las es sich so.
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Re: Wie geht Ihr damit um?

Beitragvon freddy55 » So Nov 20, 2022 18:10

Die 2 Anhänger sind zulässig bis 25 km/h, aber wer hält sich dran :?: :?: , aber wer von euch ist das schon mit einem V- Schmalspurschlepper gefahren, 2,5 t Schlepper mit 1 m Spur, 500 kg Maschine dran auf ner guten Landstraße mit 40, da nehm ich beide Hände ans Lenkrad. Ist einfach nur Wahnsinn was da manche machen.

Wenn der Anhänger zugelassen ist braucht man kein 25 km Schild, hab mich da mal erkundigt weil mein Sohn hat nur L, und den 40 km Schlepper darf er solo fahren, mit Anhänger auch, aber nur mit 25 km/h, auch den zugelassenen.

.
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Re: Wie geht Ihr damit um?

Beitragvon langer711 » So Nov 20, 2022 18:32

Ein wenig mehr Eigenverantwortung muss man dem Fahrer auch zumuten können.
So ne „Weinbergschbecke“ ist vor einem Anhänger und mit schwerem Anbaugerät einem ausgewachsenen Schlepper natürlich unterlegen.
Ich persönlich halte die 40km/h Version eines Standardschleppers auch dicke schnell genug.
Mancher Lohner mag das anders sehen.
Ich will damit aber auf dem Feld arbeiten und nicht auf der Nordschleife.

Das am Anhänger auch mal was kaputt gehen kann ist mir als Praktiker bewusst.
Aber gleich zwei Anhänger mit Bindfäden irgendwie fahrtüchtig machen und dabei bewusst die Bremse außer Gefecht zu setzen..?

Wie gesagt
Ich ärgere mich heute, das ich dem nicht die Meinung gesagt hab.

Das Beamte gern mal über reagieren ist mir auch klar.
Spanngurte ohne Typenschild, jaja. (Anderer Thread)
Gesetz hin oder her - man kann’s auch übertreiben.

Der Lange
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Re: Wie geht Ihr damit um?

Beitragvon Barbicane » So Nov 20, 2022 18:34

Es ist so wie countryman schreibt.
Ein auflaufgebremster Anhänger mit 40km/h geht ,wenn er eine entsprechende BE und Zulassung hat.
Mit zwei auflaufgebremsten 40km/h Anhängern darf man trotzdem nur 25km/h fahren und muss das auch kennzeichnen.

Macht natürlich niemand.
Erfahrung ist das, was man bekommt, kurz nachdem man es gebraucht hätte.
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Re: Wie geht Ihr damit um?

Beitragvon freddy55 » So Nov 20, 2022 18:40

Barbicane hat geschrieben:Es ist so wie countryman schreibt.
Ein auflaufgebremster Anhänger mit 40km/h geht ,wenn er eine entsprechende BE und Zulassung hat.
Mit zwei auflaufgebremsten 40km/h Anhängern darf man trotzdem nur 25km/h fahren und muss das auch kennzeichnen.[/u][/b]

Macht natürlich niemand.


Nein, hab mich extra bei der Zulassungstelle erkundigt.

.
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Re: Wie geht Ihr damit um?

Beitragvon otchum » So Nov 20, 2022 18:43

countryman hat geschrieben:Solange nicht unmittelbar und konkret Menschen gefährdet werden, schwärzt man niemanden an.


Ich denunziere um andere zu schädigen...sowas geht nicht.

Aber jemanden darauf aufmerksam machen dass er andere gefährdet ist nicht böse gemeint.

Sagt er dann: oh Mist...stimmt...dann ist gut.

Spinnt er rechthaberisch rum...gut...seine Verantwortung.
Das Leben der Eltern ist das Buch in dem die Kinder lesen...! :klug:
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Re: Wie geht Ihr damit um?

Beitragvon Barbicane » So Nov 20, 2022 18:44

freddy55 hat geschrieben:
Wenn der Anhänger zugelassen ist braucht man kein 25 km Schild, hab mich da mal erkundigt weil mein Sohn hat nur L, und den 40 km Schlepper darf er solo fahren, mit Anhänger auch, aber nur mit 25 km/h, auch den zugelassenen.

.


Der zugelassene 40 km/h Anhänger braucht auch ein Geschwindigkeitsschild.
Alle Anhänger mit bbH unter 100km/h brauchen eins.
Erfahrung ist das, was man bekommt, kurz nachdem man es gebraucht hätte.
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Re: Wie geht Ihr damit um?

Beitragvon Barbicane » So Nov 20, 2022 18:46

freddy55 hat geschrieben:
Nein, hab mich extra bei der Zulassungstelle erkundigt.

.



StVZO Paragraph 41 hat geschrieben: In einem Zug darf nur ein Anhänger mit Auflaufbremse mitgeführt werden; jedoch sind hinter Zugmaschinen zwei Anhänger mit Auflaufbremse zulässig, wenn

1.beide Anhänger mit Geschwindigkeitsschildern nach § 58 für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h gekennzeichnet sind,

2. der Zug mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h gefahren wird,

3. nicht das Mitführen von mehr als einem Anhänger durch andere Vorschriften untersagt ist.



Edit:
Achso, du meinst rein wegen dem Führerschein?
Stimmt, da braucht's keine extra 25km/h Kennzeichnung bei 40 km/h Hängern.
Dann stimmt die Auskunft natürlich.

Ich meinte Züge aus zwei auflaufgebremsten 40km/h Anhängern allgemein.
Erfahrung ist das, was man bekommt, kurz nachdem man es gebraucht hätte.
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Re: Wie geht Ihr damit um?

Beitragvon freddy55 » So Nov 20, 2022 19:15

Alles wieder nur Halbwissen, ein 25 km Schild ist vorgeschrieben, an u.a. zulassungsfreien Anhängern, mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h, hinter Land od. Forstwirtschaftlichen Zugmaschinen, und ersetzt das Kennzeichen. Zusätzlich ist ein Folgekennzeichen anzubringen.
Ich habe einen Anhänger der ist mit 80 km zugelassen, den darf ich auch hinter dem Schlepper fahren, und wenn mein Sohn fährt darf er nur 25 km/h fahren, und da muß nichts gekennzeichnet werden.

.
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Re: Wie geht Ihr damit um?

Beitragvon countryman » So Nov 20, 2022 19:21

Führerscheinrecht und STVZO sind zweierlei. In § 41 steht drin dass gekennzeichnet werden muss.
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Re: Wie geht Ihr damit um?

Beitragvon countryman » So Nov 20, 2022 19:23

otchum hat geschrieben:
countryman hat geschrieben:Solange nicht unmittelbar und konkret Menschen gefährdet werden, schwärzt man niemanden an.


Ich denunziere um andere zu schädigen...sowas geht nicht.

Aber jemanden darauf aufmerksam machen dass er andere gefährdet ist nicht böse gemeint.

Sagt er dann: oh Mist...stimmt...dann ist gut.

Spinnt er rechthaberisch rum...gut...seine Verantwortung.


Mit "Anschwärzen" meinte ich bei der Behörde anzeigen = denunzieren.
Denjenigen selber in welcher Form auch immer ansprechen, das geht natürlich wenn einem danach ist.
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Re: Wie geht Ihr damit um?

Beitragvon Barbicane » So Nov 20, 2022 19:41

freddy55 hat geschrieben:Alles wieder nur Halbwissen, ein 25 km Schild ist vorgeschrieben, an u.a. zulassungsfreien Anhängern, mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h, hinter Land od. Forstwirtschaftlichen Zugmaschinen, und ersetzt das Kennzeichen. Zusätzlich ist ein Folgekennzeichen anzubringen.
Ich habe einen Anhänger der ist mit 80 km zugelassen, den darf ich auch hinter dem Schlepper fahren, und wenn mein Sohn fährt darf er nur 25 km/h fahren, und da muß nichts gekennzeichnet werden.

.


Wieder kein Halbwissen würd ich sagen.

Auszug Paragraph 58 StVZO:
Mit Geschwindigkeitsschildern müssen gekennzeichnet sein

1.mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h,

2.Anhänger mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von weniger als 100 km/h,
(...)


Du bringst komplett die Verordnungen durcheinander.
Lies nochmal nach!

Dir geht's rein um den Führerschein.
Ich hatte geschrieben dass man da nix kennzeichnen muss.

Das mit den zulassungsfreien Anhängern mit 25km/h Schild steht in der Fahrzeugzulassungsverordnung.

Die allgemeine Geschwindigkeitsschildervorschrift und die Sache mit den 25km/h Schildern für einen Zug mit zwei auflaufgebremsten Anhängern steht in der StVZO.

Wenn eine der Vorschriften zutrifft, braucht man das jeweilige Schild.
Wenn keine zutrifft braucht man keins.
Ist doch nicht so schwierig.
Zuletzt geändert von Barbicane am So Nov 20, 2022 19:45, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Wie geht Ihr damit um?

Beitragvon Ecoboost » So Nov 20, 2022 19:42

Servus,

ja ja die Gesetze...


Gruß

Ecoboost
Wenn eine Frau schweigt soll man sie nicht unterbrechen. :roll:
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Re: Wie geht Ihr damit um?

Beitragvon DonPromillo » So Nov 20, 2022 19:56

Er war mit seinem Gespann garantiert nicht auf dem Weg zum Soz*****mt.

Von der arbeitenden Mittelschicht kann man sich immer wieder ein paar Euros holen n8
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Re: Wie geht Ihr damit um?

Beitragvon 4911 » So Nov 20, 2022 20:00

Das wurde in den letzten Jahren schon immer wieder vermittelt, dass Folgekennzeichen plus 25mh Schild bei zulassungsfreien Anhängern Pflicht ist. Die Höhe des Bussgelds ist jetzt nicht so gravierend.
Offen bleibt im Video, ob schneller als 25 kmh gefahren wurde. Das wäre dann nochmal ein Verstoß.
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