Wer sich mit dem Zulassungsrecht der 25er Hänger nicht auskennt....
Allein eine Bestätigung eines mündlichen Arbeitsauftrages hätte dem Fahrer einiges erspart.
Aber ohne Nummernschild und ohne 25 hat er die Kontrolle selbst provoziert.
Und das, obwohl der Hänger doch wenigstens einen verkehrs- und betriebssicheren Eindruck macht.
Der Polizist ist mit der Frage nach einem , beim FA. angemeldeten Anstellungsverhältnis etwas über das Ziel hinaus geschossen.
Noch unterliegen auch Arbeitsaufträge der Formfreiheit.
Selbstverständlich darf auch ein privat zugelassener Schlepper die 25er Regelung bei Einsätzen für LoF- Betriebe nutzen.
