Weil ich es hier noch nie gehört habe: wie ist es, wenn man sich das Stehenlassen eines Spechtbaums vom Forstamt (oder sonstwem) bezahlen lässt - geht da auch die Verkehrssicherungspflicht
auf das Amt über?
Auf meinen 8 ha stehen (oder lehnen) nur zwei oder drei Spechtbäume an sehr schwer zugänglichen Stellen.
Wenn dem Specht danach ist, erreicht er mit paar Flügelschlägen ungepflegte Nachbarparzellen, wo er sich austoben kann.
Ich schneide aber ausgehöhlte Bäume wie die zuletzt gezeigten gerne in etwa 1 m Höhe ab und lege einen großen Stein als Dach auf die Schnittfläche. Als Quartier für irgendwelches Gekreuch ...
(muss mal Fotos machen ...)
A.


