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Moderator: Falke
Kormoran2 hat geschrieben:Ugruza, Schild aufstellen: "Hier wird natürlicher Waldbau betrieben. Dazu gehören viele Tothölzer, die jederzeit umstürzen können. Beim Betreten des Waldes auf eigenes Risiko haben Sie diese Warnung gelesen und akzeptiert." Und schon mal Beweisfoto machen vom Schild.
Solche Bäume sind nur an Waldwegen, die auch als solches zu erkennen sind, im Zuge der Verkehrssicherungspflicht zu entfernen. Ansonsten gilt, Waldtypische Gefahren. D.h., wenn jemandem der durch den Bestand läuft ein Ast oder Baum auf den Kopf fällt, hat er Pech gehabt.
Kormoran2 hat geschrieben:Fuchse, das mit dem Warnschild war jetzt Galgenhumor, der aber in dieser verrückten deutschen Welt bald Realität werden könnte. Guckt euch doch an, mit welchen Dingen ihr euch per Unterschrift einverstanden erklärt habt, meistens bei Ärzten. Die sichern sich ab weil es immer um große Summen Schadensersatz geht.
Wir lassen auch Tothölzer stehen. Ohne Beschilderung. Meistens sind sie recht dünn und der Aufarbeitung nicht wert. Und stehen sie in Wegesnähe, sind sie auf 3 m oder ähnlich gekappt. Sie werden gerne von allem Getier angenommen. Zuletzt bleibt fast nur Staub übrig. Ist ja auch für die Natur sehr wichtig und für uns als Brennholzer uninteressant.Solche Bäume sind nur an Waldwegen, die auch als solches zu erkennen sind, im Zuge der Verkehrssicherungspflicht zu entfernen. Ansonsten gilt, Waldtypische Gefahren. D.h., wenn jemandem der durch den Bestand läuft ein Ast oder Baum auf den Kopf fällt, hat er Pech gehabt.
Stimmt. Stichwort "waldtypische G'efahren". Da war irgendwann einem Richter doch ein Rest an Vernunft übriggeblieben. Vorherige Urteile liefen immer darauf hinaus, dass der Waldeigentümer grundsätzlich haftet.
Jetzt ist es so, dass - wenn ein Baumschaden auch bei einer fachmännischen Begutachtung nicht zu erkennen war - der Waldeigentümer nicht haften braucht, denn es ist eine waldtypische Gefahr, dass sowas passiert. Stellt der Waldeigentümer aber eine walduntypische Gefahr erst her, dann muß er beim Unfall haften, weil der Besucher damit nicht rechnen konnte. Beispiel: Selbstschußanlage zur Vergrämung von Sauen. Da gab es in unserem Dorf einen Fall, wo ein Junge die Anlage bestaunte und an den Auslösedraht kam - schwer verletzt. Urteil: Der Jagdaufseher mußte zahlen wegen walduntypischer Gefahr.
Schwieriger Streitfall: Ist ein Holzpolter eine waldtypische Gefahr, mit der man rechnen muß? Urteil: Nein, ein Vater kann seinen kleinen Sohn unbedenklich auf dem Weg vorauslaufen lassen. Er braucht mit solchen Gefahren nicht zu rechnen. Waldbesitzer haftet.
Müssen die toten und befallenen Fichten zeitnah raus oder ist jetzt eh schon alles zu spät?
Ich habe da nur ca. 50 Fichten stehen, ca. 5 sind definitiv tot und mindestens weitere 10-15 befallen.
Die Toten werde ich wohl noch rausnehmen.
Die befallenen und die eventuell noch nicht befallenen würde ich am liebsten stehen lassen.
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