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Bilder Forstarbeiten

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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Re: Bilder Forstarbeiten

Beitragvon Kormoran2 » Do Jan 31, 2019 20:55

Ugruza, Schild aufstellen: "Hier wird natürlicher Waldbau betrieben. Dazu gehören viele Tothölzer, die jederzeit umstürzen können. Beim Betreten des Waldes auf eigenes Risiko haben Sie diese Warnung gelesen und akzeptiert." Und schon mal Beweisfoto machen vom Schild.
Wir wissen, sie lügen. Sie wissen, sie lügen. Sie wissen, dass wir wissen, sie lügen. Wir wissen, dass sie wissen, dass wir wissen, sie lügen. Und trotzdem lügen sie weiter. (Alexander Solschenizyn, zitiert von Peter Hahne)
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Re: Bilder Forstarbeiten

Beitragvon Falke » Do Jan 31, 2019 21:36

Weil ich es hier noch nie gehört habe: wie ist es, wenn man sich das Stehenlassen eines Spechtbaums vom Forstamt (oder sonstwem) bezahlen lässt - geht da auch die Verkehrssicherungspflicht
auf das Amt über?
Auf meinen 8 ha stehen (oder lehnen) nur zwei oder drei Spechtbäume an sehr schwer zugänglichen Stellen.
Wenn dem Specht danach ist, erreicht er mit paar Flügelschlägen ungepflegte Nachbarparzellen, wo er sich austoben kann.

Ich schneide aber ausgehöhlte Bäume wie die zuletzt gezeigten gerne in etwa 1 m Höhe ab und lege einen großen Stein als Dach auf die Schnittfläche. Als Quartier für irgendwelches Gekreuch ...
(muss mal Fotos machen ...)

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Re: Bilder Forstarbeiten

Beitragvon Kormoran2 » Do Jan 31, 2019 22:01

Es sind ja nicht nur Spechtbäume, von denen Gefahren ausgehen. Wie oben schon geschrieben können das auch Ameisen sein. Ich hatte einen solchen Fall, dass riesige Ameisen einen Baum von unten her ruiniert hatten, was überhaupt nicht sichtbar war. Erst als er beim Sturm umgeweht wurde, sah man, dass er innendrin nur aus Löchern und Kanälen bestand.
Btw.: Wer PEFC-zertifiziert ist, verpflichtet sich, eine ausreichende Zahl von Tothölzern im Wald stehen zu lassen. Hier bei uns bekommst du nicht zertifiziertes Holz kaum verkauft. Also werden wir gezwungen, riskante Bäume stehen zu lassen. Aber übernimmt im Zweifelsfall die PEFC-Organisation die Haftung? Ich glaube wohl kaum, würde aber einem entsprechenden Prozeß mit großem Interesse entgegensehen.

Hier in der Nähe hatte wir folgenden Fall: Eine ehemalige Kleinbahnstrecke wurde zu einem Radweg umgebaut der touristisch stark beworben und auch genutzt wurde. Völlig ohne Wind oder Sturm fiel plötzlich einem Radler ein Baum auf den Schädel und der Radler starb auf der Stelle. Es entspannte sich im Folgenden eine interessante juristische Auseinandersetzung. Frage: Wer war der Betreiber des Radweges? Hat der die Verkehrssicherung gewissenhaft durchgeführt? Hätte die Faulheit des Stammes im Wurzelbereich von einem Begeher (der tatsächlich alles besichtigt hatte) erkannt werden müssen? Ist es höhere Gewalt oder haftet ein Betreiber? Fällt das Risiko unter das allgemeine Lebensrisiko beim Betreten eines Waldes?

Ich weiß nicht mehr, wie der Fall ausgegangen ist. Von Wald konnte dort am Radweg allerdings keine Rede sein. Jedenfalls beschäftigte der Fall jahrelang die Justitz.
Dateianhänge
IMG_8201b.jpg
Scheinbar völlig gesunder "Ameisenbaum" mit grüner Krone
IMG_8201b.jpg (334.33 KiB) 1033-mal betrachtet
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IMG_8204b.jpg (248.61 KiB) 1033-mal betrachtet
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Re: Bilder Forstarbeiten

Beitragvon H1asl » Do Jan 31, 2019 22:03

Kormoran2 hat geschrieben:Ugruza, Schild aufstellen: "Hier wird natürlicher Waldbau betrieben. Dazu gehören viele Tothölzer, die jederzeit umstürzen können. Beim Betreten des Waldes auf eigenes Risiko haben Sie diese Warnung gelesen und akzeptiert." Und schon mal Beweisfoto machen vom Schild.


Muss das echt sein?
Doppelte Baumlänge zu öffentlichen Wegen finde ich ja ok. Aber wenns wen mitten in meinem Wald trifft, ist das mein Problem? In den bayerischen Staatsforsten haben die ne Sollquote an stehendem Totholz und die haben nirgends Schilder.
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Re: Bilder Forstarbeiten

Beitragvon Fuchse » Do Jan 31, 2019 22:09

Todholz ...liegend? Ok
Stehend? Max 6-8m
Spechtbäume!
Stumpen....Sturm, gekappt etc.

Hier wird was verwechselt.

Hiasl ich meinte Kormi...
Gruß Robert
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Re: Bilder Forstarbeiten

Beitragvon Sottenmolch » Do Jan 31, 2019 22:16

Solche Bäume sind nur an Waldwegen, die auch als solches zu erkennen sind, im Zuge der Verkehrssicherungspflicht zu entfernen. Ansonsten gilt, Waldtypische Gefahren. D.h., wenn jemandem der durch den Bestand läuft ein Ast oder Baum auf den Kopf fällt, hat er Pech gehabt.


Nachtrag:

https://www.google.com/url?sa=t&source= ... 8969622004

https://www.praxis-agrar.de/pflanze/for ... dbesitzer/

usw. z.B. Waldgesetz.....
Zuletzt geändert von Sottenmolch am Do Jan 31, 2019 22:25, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Bilder Forstarbeiten

Beitragvon easy567 » Do Jan 31, 2019 22:21

@ Sottenmolch

Zum selber aufsägen fehlt mir die Technik und für den Verkauf habe ich zu wenig gute Stämme...ausserdem habe ich das noch nie gemacht.

3 Bilder und eine Frage:

Einmal vom Aufräumen, die Reste sollten schnell noch mit...so fahre ich natürlich nicht auf öffentlichen Wegen.

Müssen die toten und befallenen Fichten zeitnah raus oder ist jetzt eh schon alles zu spät?
Ich habe da nur ca. 50 Fichten stehen, ca. 5 sind definitiv tot und mindestens weitere 10-15 befallen.

Die Toten werde ich wohl noch rausnehmen.
Die befallenen und die eventuell noch nicht befallenen würde ich am liebsten stehen lassen.

Die nähesten Fichten stehen ca. 1,5km Luftline entfernt.
Aber in ca. 500 m Luftlinie habe ich ein paar Hektar jungen Mischwald mit viel Tanne.

Und...die Hänger in den Fichten kommen vom Nachbarn.
Den hat der Wind letzten Winter voll erwischt...ist mit der Aufarbeitung nicht hinterher gekommen und seine letzten Fichten hängen jetzt in meinen.
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L.JPG
Fichte2.JPG
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Re: Bilder Forstarbeiten

Beitragvon Kormoran2 » Do Jan 31, 2019 22:23

Fuchse, das mit dem Warnschild war jetzt Galgenhumor, der aber in dieser verrückten deutschen Welt bald Realität werden könnte. Guckt euch doch an, mit welchen Dingen ihr euch per Unterschrift einverstanden erklärt habt, meistens bei Ärzten. Die sichern sich ab weil es immer um große Summen Schadensersatz geht.

Wir lassen auch Tothölzer stehen. Ohne Beschilderung. Meistens sind sie recht dünn und der Aufarbeitung nicht wert. Und stehen sie in Wegesnähe, sind sie auf 3 m oder ähnlich gekappt. Sie werden gerne von allem Getier angenommen. Zuletzt bleibt fast nur Staub übrig. Ist ja auch für die Natur sehr wichtig und für uns als Brennholzer uninteressant.

Solche Bäume sind nur an Waldwegen, die auch als solches zu erkennen sind, im Zuge der Verkehrssicherungspflicht zu entfernen. Ansonsten gilt, Waldtypische Gefahren. D.h., wenn jemandem der durch den Bestand läuft ein Ast oder Baum auf den Kopf fällt, hat er Pech gehabt.


Stimmt. Stichwort "waldtypische G'efahren". Da war irgendwann einem Richter doch ein Rest an Vernunft übriggeblieben. Vorherige Urteile liefen immer darauf hinaus, dass der Waldeigentümer grundsätzlich haftet.

Jetzt ist es so, dass - wenn ein Baumschaden auch bei einer fachmännischen Begutachtung nicht zu erkennen war - der Waldeigentümer nicht haften braucht, denn es ist eine waldtypische Gefahr, dass sowas passiert. Stellt der Waldeigentümer aber eine walduntypische Gefahr erst her, dann muß er beim Unfall haften, weil der Besucher damit nicht rechnen konnte. Beispiel: Selbstschußanlage zur Vergrämung von Sauen. Da gab es in unserem Dorf einen Fall, wo ein Junge die Anlage bestaunte und an den Auslösedraht kam - schwer verletzt. Urteil: Der Jagdaufseher mußte zahlen wegen walduntypischer Gefahr.
Schwieriger Streitfall: Ist ein Holzpolter eine waldtypische Gefahr, mit der man rechnen muß? Urteil: Nein, ein Vater kann seinen kleinen Sohn unbedenklich auf dem Weg vorauslaufen lassen. Er braucht mit solchen Gefahren nicht zu rechnen. Waldbesitzer haftet.

Wichtige Korrektur: Sottenmolch macht mich drauf aufmerksam, dass ein Polter als waldtypische Gefahr bezeichnet wird. Ein Vater sollte also seinen Sohn nicht aus dem Sichtbereich weglaufen lassen weil er für das aus einem Polter entstehende Risiko selbst tragen würde.
Zuletzt geändert von Kormoran2 am Do Jan 31, 2019 23:34, insgesamt 3-mal geändert.
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Re: Bilder Forstarbeiten

Beitragvon Falke » Do Jan 31, 2019 22:23

@H1asl
Hmm, bei mir ist es auch "mitten im Wald" so gut wie nirgends weiter als zwei Baumlängen (oder etwa 50 m) zu einem öffentlichen (LKW-) Weg oder Interessentenweg.

Staatsforsten können sich idR bessere (teurere) Anwälte leisten, als der kleine Bauernwaldbesitzer ...

ah, es kommen wieder Bilder! :)

A.
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Re: Bilder Forstarbeiten

Beitragvon Sottenmolch » Do Jan 31, 2019 22:31

@easy

Natürlich lasse auch ich die Dielen schneiden.
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Re: Bilder Forstarbeiten

Beitragvon Fuchse » Do Jan 31, 2019 22:39

Kormoran2 hat geschrieben:Fuchse, das mit dem Warnschild war jetzt Galgenhumor, der aber in dieser verrückten deutschen Welt bald Realität werden könnte. Guckt euch doch an, mit welchen Dingen ihr euch per Unterschrift einverstanden erklärt habt, meistens bei Ärzten. Die sichern sich ab weil es immer um große Summen Schadensersatz geht.

Wir lassen auch Tothölzer stehen. Ohne Beschilderung. Meistens sind sie recht dünn und der Aufarbeitung nicht wert. Und stehen sie in Wegesnähe, sind sie auf 3 m oder ähnlich gekappt. Sie werden gerne von allem Getier angenommen. Zuletzt bleibt fast nur Staub übrig. Ist ja auch für die Natur sehr wichtig und für uns als Brennholzer uninteressant.

Solche Bäume sind nur an Waldwegen, die auch als solches zu erkennen sind, im Zuge der Verkehrssicherungspflicht zu entfernen. Ansonsten gilt, Waldtypische Gefahren. D.h., wenn jemandem der durch den Bestand läuft ein Ast oder Baum auf den Kopf fällt, hat er Pech gehabt.


Stimmt. Stichwort "waldtypische G'efahren". Da war irgendwann einem Richter doch ein Rest an Vernunft übriggeblieben. Vorherige Urteile liefen immer darauf hinaus, dass der Waldeigentümer grundsätzlich haftet.

Jetzt ist es so, dass - wenn ein Baumschaden auch bei einer fachmännischen Begutachtung nicht zu erkennen war - der Waldeigentümer nicht haften braucht, denn es ist eine waldtypische Gefahr, dass sowas passiert. Stellt der Waldeigentümer aber eine walduntypische Gefahr erst her, dann muß er beim Unfall haften, weil der Besucher damit nicht rechnen konnte. Beispiel: Selbstschußanlage zur Vergrämung von Sauen. Da gab es in unserem Dorf einen Fall, wo ein Junge die Anlage bestaunte und an den Auslösedraht kam - schwer verletzt. Urteil: Der Jagdaufseher mußte zahlen wegen walduntypischer Gefahr.
Schwieriger Streitfall: Ist ein Holzpolter eine waldtypische Gefahr, mit der man rechnen muß? Urteil: Nein, ein Vater kann seinen kleinen Sohn unbedenklich auf dem Weg vorauslaufen lassen. Er braucht mit solchen Gefahren nicht zu rechnen. Waldbesitzer haftet.


Ich nix Warnschild....du meinst Sotti :regen:
Gruß Robert
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Re: Bilder Forstarbeiten

Beitragvon easy567 » Do Jan 31, 2019 22:40

@Sottenmolch

Leider fehlt mir dafür das naheliegende Sägewerk
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Re: Bilder Forstarbeiten

Beitragvon H1asl » Do Jan 31, 2019 22:40

@easy:

Man (ich denke wir) versteht unter Totholz nicht mehr verwertbares Holz, von denen auch keine Gefahren mehr für den Wald ausgehen. Wenn da der Specht Löcher rein macht ist das schon mal ein gutes Zeichen dass der Baum am Ende ist.

Zu deinen Bildern:
Es ist nicht leicht zu erkennen, aber wenn die Fichten jetzt braun werden müssen diese bis Ende Februar aus dem Wald, da ist der Borkenkäfer drin. Ab 16.5 Grad (sagen die Lektüren) beginnt der Borkenkäfer wieder zu schwärmen und du kannst den Rest deiner Fichten umschneiden. Ist die Rinde schon großteils ab kannst die bis zum Verkauf/ zur Verwertung stehen lassen. Nennt sich aktuell "Stehend Konservierung" :regen: Das Holz ist deshalb keinesfalls schlecht, nur
-holt es derzeit keiner ab
-kriegst du kein Geld dafür
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Re: Bilder Forstarbeiten

Beitragvon Sottenmolch » Do Jan 31, 2019 22:45

Füchslein, belege doch wenigstens einmal deine Behauptungen!
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Re: Bilder Forstarbeiten

Beitragvon Kormoran2 » Do Jan 31, 2019 22:52

Müssen die toten und befallenen Fichten zeitnah raus oder ist jetzt eh schon alles zu spät?
Ich habe da nur ca. 50 Fichten stehen, ca. 5 sind definitiv tot und mindestens weitere 10-15 befallen.

Die Toten werde ich wohl noch rausnehmen.
Die befallenen und die eventuell noch nicht befallenen würde ich am liebsten stehen lassen.


Easy, guck mal in den Thread "Borkenkäfer", da hatte ich gestern viel dazu geschrieben. Die Bäume, die schon keine Rinde mehr haben, kannst du stehen lassen bis du irgendwann mal Zeit zum Aufarbeiten hast. Aber genau die Bäume, die du als befallen identifiziert hast, die womöglich momentan noch grün sind, die müssen schnellstens komplett raus aus dem Wald, mindestens 500 m entfernt zum Waldrand. Denn die werden ab 16,5 Grad Lufttemperatur ihre Käfer aussenden. Von einem befallenen Baum können in einem günstigen Sommer Milliarden von Käfern entstehen. Deshalb keine Zeit mit solchen "Trockenständern" verplempern.

Übrigens wird unter "Lebendkonservierung" etwas anderes verstanden. Hängen nach einem Sturm viele umgedrückte Bäume noch an ihrer Wurzel, sind also nicht abgebrochen, dann meinte man, diese Bäume würden in nächster Zeit noch ausreichend mit Wasser versorgt und würden es vertragen, etwas später aufgearbeitet zu werden, wenn der allergrößte Druck aus der Holzbergung raus ist. Sozusagen als Form der Konservierung ähnlich einem Naßlager. Es hat sich aber herausgestellt (Dr. Niesar), dass auch diese lebend konservierten Bäume total von Käfern befallen wurden. Käfer erkennen eben geschwächte Bäume.
Dateianhänge
Lebendkonservierung.jpg
Kandidaten für Lebendkonservierung
Lebendkonservierung.jpg (156.19 KiB) 1163-mal betrachtet
Zuletzt geändert von Kormoran2 am Do Jan 31, 2019 23:00, insgesamt 2-mal geändert.
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