Seit neuestem muss man (in BW zumindest) die Aufsummierung der Düngemengen vornehmen. Nennt sich bei düngüng-bw : "Summierung nach Anlage 5 DüV" dabei werden die Werte der Düngebedarfsermittlungen den tatsächlich aufgezeichneten Mengen gegenübergestellt.
Was ist dabei entscheidend bei den ausgebrachten Mengen auf das es ankommt, der nicht größer sein darf als der "Gesamtbetriebliche Düngebedarf" N_gesamt oder N_ausnutzbar ?