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Düngebedarfsermittlung 2022

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Re: Düngebedarfsermittlung 2022

Beitragvon "schwabe" » So Jan 29, 2023 18:02

Seit neuestem muss man (in BW zumindest) die Aufsummierung der Düngemengen vornehmen. Nennt sich bei düngüng-bw : "Summierung nach Anlage 5 DüV" dabei werden die Werte der Düngebedarfsermittlungen den tatsächlich aufgezeichneten Mengen gegenübergestellt.

Was ist dabei entscheidend bei den ausgebrachten Mengen auf das es ankommt, der nicht größer sein darf als der "Gesamtbetriebliche Düngebedarf" N_gesamt oder N_ausnutzbar ?
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Re: Düngebedarfsermittlung 2022

Beitragvon Sönke Carstens » So Jan 29, 2023 18:29

Ich würde sagen N ausnutzbar muss stimmen.
Bei N gesamt werden organische Düngemittel ja mit 100% angerechnet was ja überhaupt keinen Sinn macht.

Grad mal ein bisschen Google genutzt und bin dabei auf die Seiter der Kammer NRW gelandet.
Da gibt es eine Beispiel Dokumentation zum Herunterladen.
https://www.landwirtschaftskammer.de/la ... flicht.htm

In der Dokumentation ist die gesamte ausgebrachte N Menge höher als die Stickstoffbedarf vom Gesamtbetrieb aber N pflanzenverfügbar ist geringer als der N Bedarf.
Also muss wohl nur N pflanzenverfügbar bzw. ausnutzbar stimmen.
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Re: Düngebedarfsermittlung 2022

Beitragvon Fanta » Mo Jan 30, 2023 7:31

Bei uns in Sachsen-Anhalt ist auch der ausnutzbare N der entscheidende. Wenn ich bei der DBE einen Düngebedarf von 100 kg N/ha ermittle und meine Gülle hat 4,5 kg NH4/m3, darf ich ja auch 22 m3/ha ausbringen. Es wird nicht mit dem Gesamt-N gerechnet. Daher wäre es ja unsinnig, wenn man bei der Bilanzierung plötzlich den Gesamt-N ansetzen müsste.
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Re: Düngebedarfsermittlung 2022

Beitragvon countryman » Mo Jan 30, 2023 15:44

Ich habe mein Ingenieurstudium mit der Note 1,6 abgeschlossen und führe meinen Betrieb erfolgreich mittlerweile im 27. Jahr.
Die nun verlangte Dokumentation werde ich jedoch nicht fehlerfrei leisten können. MMn wird das bei einem Großteil der Berufskollegen nicht anders sein.
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Re: Düngebedarfsermittlung 2022

Beitragvon elchtestversagt » Di Jan 31, 2023 8:01

Der Gesamt-N-Anteil bei org. Düngern ist nur massgeblich bei der Berechnung der 170 kg/ha Grenze.
Bei der DBE wird der Gesamt-N mit der Ausnutzung in % berechnet, bei Winterfrüchten 70%, bei Sommerungen 80% ( bei Schweinegülle, Rinder sind m.E. jew. 10% weniger Ausnutzung), es sei denn, der NH4 Anteil ist höher wie Standartwerte ( bsp. 5 kg Ges. N, 4,5 kg NH4, dann wird mit 4,5 kg gerechnet, ansonsten von den 5 kg für Winterfr. 70% macht 3,5 kg, bei Sommerungen 4 kg...).
So ist das zumindest schon seit drei Jahren in Nds. bei der zu stellenden DBE.
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Re: Düngebedarfsermittlung 2022

Beitragvon Ede75 » Di Jan 31, 2023 11:06

countryman hat geschrieben:Ich habe mein Ingenieurstudium mit der Note 1,6 abgeschlossen und führe meinen Betrieb erfolgreich mittlerweile im 27. Jahr.
Die nun verlangte Dokumentation werde ich jedoch nicht fehlerfrei leisten können. MMn wird das bei einem Großteil der Berufskollegen nicht anders sein.


Man sollte den ganzen Mist einfach kollektiv boykottieren.
Leider ist es wie immer: Willste 3 Bauern unter einen Hut bringen....
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Re: Düngebedarfsermittlung 2022

Beitragvon Sönke Carstens » Di Jan 31, 2023 11:15

elchtestversagt hat geschrieben:Der Gesamt-N-Anteil bei org. Düngern ist nur massgeblich bei der Berechnung der 170 kg/ha Grenze.
Bei der DBE wird der Gesamt-N mit der Ausnutzung in % berechnet, bei Winterfrüchten 70%, bei Sommerungen 80% ( bei Schweinegülle, Rinder sind m.E. jew. 10% weniger Ausnutzung), es sei denn, der NH4 Anteil ist höher wie Standartwerte ( bsp. 5 kg Ges. N, 4,5 kg NH4, dann wird mit 4,5 kg gerechnet, ansonsten von den 5 kg für Winterfr. 70% macht 3,5 kg, bei Sommerungen 4 kg...).
So ist das zumindest schon seit drei Jahren in Nds. bei der zu stellenden DBE.


Gesamt N von organischen Düngemitteln ist auch im nächsten Jahr wichtig da man zumindest in SH 10% vom Gesamt N im nächsten Jahr bei Bedarfsermittlung abziehen muss.
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Re: Düngebedarfsermittlung 2022

Beitragvon Mexreloadet » So Feb 05, 2023 17:03

gaugruzi hat geschrieben:Hallo. Ich habe eine Frage wegen dem N- min-wert bei der Düngebedarfsermittlung (in Bayern). Ich bin seit heuer teilweise im roten Gebiet und mir ist klar dass ich für jede Kultur eine Bodenprobe ziehen muss. Ich habe in den letzten Jahren generell vor jeder Kultur auf meinen Schlägen Bodenproben gezogen um bedarfsgerecht düngen zu können und Geld zu sparen. Mein Ringwart für die Bodenproben hat jetzt gesagt dass ich nur für die tatsächlich gezogenen Bodenproben auf diesen Flächen dieses Ergebnis al N-Min Wer verwenden darf und nicht mehr auf andere Flächen(im roten/nicht roten Gebiet übertragen darf ! Ich müsste für jede Fläche eine Bodenprobe ziehen Punkt ansonsten würde den anderen Flächen (wo ich keine Bodenprobe gezogen habe) der N-min simuliert.
Frage: ist das wirklich so korrekt? War das in den letzten Jahren auch schon so?

Für mich ist diese Praxis nicht nachvollziehbar. Wenn ich bzw. ein anderer Landwirt bedarfsgerecht und sparsam gedüngt hat dann wird er doch durch diese Simulation(was ein durchschnitts / errechneter Schätzwert ist) benachteiligt und ist somit gezwungen für jeden Schlag eine Bodentruppe zu ziehen. Wenn jemand viele kleine Schläge mit 0,60 Ha – 1 Ha hat (was bei uns durchaus vorkommen kann) dann ist er gezwungen, für jeden Schlag eine Probe zu ziehen? Ich bzw. mein Berufskollege sind trotz Besuch div. Winterversammlungen von dieser Regelung überrascht und hören das erste mal davon.
Ist dies so korrekt? Wo kann darüber etwas lesen ?

Ich bin auf eure Antworten sehr gespannt. Dankeschön.



Ja, das ist wirklich so korrekt. Wenn man sich die Düngeverordnung mal genau durchliest, dann ist es da eigentlich bestimmt, dass für JEDE Fläche im Roten Gebiet eine Probe gezogen werden muss. Hier hat die LfL etwas relativiert: Es muss für jede Kultur eine Probe gezogen werden, die Probe darf dann ausschliesslich für DIESE Fläche im Roten Gebiet verwendet werden. Für alle anderen Flächen im Roten Gebiet muss der Wert simuliert werden. Warum ist das so?--> Hier wurde zugunsten des Landwirts auf die Beprobung aller Flächen verzichtet. Allerdings benötigt man zur Simulation natürlich Daten, die man durch die Ergebnisse der gestochenen DSN Proben berechnen kann. Deswegen: Eine Probe ziehen--- und der Rest kann simuliert werden. Im Grünen Gebiet hat man die Wahl: Durchschnittswerte der LfL, Simulation oder Nmin Proben des eigenen Betriebes. Hierbei spielt es keine Rolle ob diese Proben im Roten oder Grünen Gebiet gezogen wurden. Die "Rahmenbedingungen" ( Vorfrucht, Bodenart etc.) müssen natürlich stimmen.

Wo kann man sowas nachlesen?https://www.lfl.bayern.de/iab/duengung/
Zuletzt geändert von Mexreloadet am So Feb 05, 2023 17:17, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Düngebedarfsermittlung 2022

Beitragvon Mexreloadet » So Feb 05, 2023 17:05

"schwabe" hat geschrieben:Gibt es einen maximal Wert den man im Frühjahr düngen darf mit organischem Dünger ?
Sind das auch die max. 60kgN bzw. 30kgNh4 wie bei den Zwischenfrüchten im Sommer, oder darf man im Frühjahr mehr bringen ?

Ich meine in einer Gabe ...


Den maximal Wert der Menge an Nährstoffen gibt die Düngebedarfsermittlung aus. Die 30/60 Regelungen gelten nur für die Düngung im Herbst.
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Re: Düngebedarfsermittlung 2022

Beitragvon Mexreloadet » So Feb 05, 2023 17:09

"schwabe" hat geschrieben:Servus

hab da noch eine Frage bzgl. Düngebedarfsermittlung.
Seit neuestem muss man (in BW zumindest) die Aufsummierung der Düngemengen vornehmen. Nennt sich bei düngüng-bw : "Summierung nach Anlage 5 DüV" dabei werden die Werte der Düngebedarfsermittlungen den tatsächlich aufgezeichneten Mengen gegenübergestellt.

Was ist dabei entscheidend bei den ausgebrachten Mengen N_gesamt oder N_ausnutzbar ?


Die zusammengefassten Nährstoffmengen nach Anlage 5 DÜV (gelten übrigends nicht nur für BW sondern für ganz Deutschland, da die Düngeverordung eine Bundesdeutsche VO ist) stellen einerseits die maximal erlaubte Menge an Nährstoffen ( N und P) den gedüngten Mengen gegenüber. Und hier zählt beim Stickstoff nicht die ausgebrachte Menge Stickstoff, sondern lediglich der anrechenbare N.
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Re: Düngebedarfsermittlung 2022

Beitragvon Mexreloadet » So Feb 05, 2023 17:13

"schwabe" hat geschrieben:Seit neuestem muss man (in BW zumindest) die Aufsummierung der Düngemengen vornehmen. Nennt sich bei düngüng-bw : "Summierung nach Anlage 5 DüV" dabei werden die Werte der Düngebedarfsermittlungen den tatsächlich aufgezeichneten Mengen gegenübergestellt.

Was ist dabei entscheidend bei den ausgebrachten Mengen auf das es ankommt, der nicht größer sein darf als der "Gesamtbetriebliche Düngebedarf" N_gesamt oder N_ausnutzbar ?


Ja, es ist "N-ausnutzbar" entscheidend. Aber Vorsicht: Auch wenn es gesamtbetrieblich stimmt könnte eine Überdüngung auf einzelnen Flächen dokumentiert sein. Das sollte man unbedingt vermeiden.
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Re: Düngebedarfsermittlung 2022

Beitragvon Mexreloadet » So Feb 05, 2023 17:16

countryman hat geschrieben:Ich habe mein Ingenieurstudium mit der Note 1,6 abgeschlossen und führe meinen Betrieb erfolgreich mittlerweile im 27. Jahr.
Die nun verlangte Dokumentation werde ich jedoch nicht fehlerfrei leisten können. MMn wird das bei einem Großteil der Berufskollegen nicht anders sein.


Das ist ein Armutszeugnis für einen Agraringenieur. Ich bekomme meine DBE und die Zusammenfassung (als Landwirtschaftsmeister) auch "fehlerfrei" hin. Wenn natürlich auf allen Flächen viel zu viel gedüngt wurde, dann geht das mit dem fehlerfrei natürlich nicht mehr. Wenn man dann seinen gesamten ausgebrachten Dünger dokumentiert hat, kommt im Ergebnis eine Überdüngung raus.
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Re: Düngebedarfsermittlung 2022

Beitragvon countryman » Fr Feb 17, 2023 17:16

Bevor sich noch jemand Sorgen macht, ich habe inzwischen eine Software gefunden mit der es klappt.
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Re: Düngebedarfsermittlung 2022

Beitragvon Ackersau » Mi Feb 22, 2023 0:13

Ich muss Countryman noch mal zustimmen. Wirklich fehlerfrei ist nicht so einfach. Selbst die für die Kontrolle zuständige Fachbehörde kann nicht alle fragen aus dem Stehgreif beantworten. Knackpunkt ist meistens die Anrechnung der Vorjahresorganik- da rechnen auch nicht alle Programme gleich bzw. gibt es je nach Behörde andere Aussagen, was man ansetzen muss
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Re: Düngebedarfsermittlung 2022

Beitragvon Johnny 6520 » Mi Feb 22, 2023 16:54

Ackersau hat geschrieben:Ich muss Countryman noch mal zustimmen. Wirklich fehlerfrei ist nicht so einfach. Selbst die für die Kontrolle zuständige Fachbehörde kann nicht alle fragen aus dem Stehgreif beantworten. Knackpunkt ist meistens die Anrechnung der Vorjahresorganik- da rechnen auch nicht alle Programme gleich bzw. gibt es je nach Behörde andere Aussagen, was man ansetzen muss

rechnet ihr nicht mit dem Onlineprogramm?
Da braucht man doch nur alles vorschriftsmäßig eingeben!
Zuletzt geändert von Johnny 6520 am Do Feb 23, 2023 8:41, insgesamt 1-mal geändert.
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