Unimog406 hat geschrieben:so viel zum Thema. übermengen darf sehr wohl destilliert und offen zu traubensaft gemacht werden und auch in Verkehr gebracht werden. und die war jetzt mein letzer Beitrag zu dieser Sache. hab kein Bock mich für blöd zu verkaufen lassen oder mir irgendwelche Geschichten anhören zu müssen.
Quelle deutsches Weininstitut
Andere heißen sich zu schämen und selber die Mimose raushängen
Und im übrigen schau mal in die Statuten deiner WG, da steht höchstwarscheinlich auch drin es besteht Vollablieferungspflicht, wird bei uns in jeder Herbstversammlung extra drauf hingewiesen, selbst Hausdrunk muß angemeldet werden.
