biogenuss hat geschrieben:mal ehrlich, von pestiziden geht deiner meinung keinerlei gesundheitsgefahr aus ?
Schließen die geltenden Zulassungskriterien Risiken für Verbraucher hinreichend sicher aus? Aus Sicht der Risikobewertung schließen die geltenden Zulassungskriterien Risiken für Verbraucher hinreichend sicher aus und erfüllen das in der Europäischen Union geltende Vorsorgeprinzip. Das kommt immer dann zum Tragen, wenn ein begründeter Anlass zur Besorgnis besteht, die wissenschaftlichen Beweise aber nicht ausreichen, um diese Besorgnis auszuräumen. Für Pflanzenschutzmittel hat die Europäische Kommission mit den Zulassungsbestimmungen ein hohes Schutzniveau vorgegeben: Pflanzenschutzmittel dürfen nur zugelassen werden, wenn ihre Rückstände nach Anwendung guter landwirtschaftlicher Praxis keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit haben. Um die Voraussetzungen für eine Zulassung zu erfüllen, müssen für Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe umfangreiche Untersuchungen zur Toxizität, zum Rückstandsverhalten, zur Analytik der Rückstände, zum Verbleib und zum Verhalten in der Umwelt sowie zu den Auswirkungen auf Flora und Fauna vorgelegt werden. Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe gehören damit zu den chemischen Stoffen, die hinsichtlich möglicher Gefahren und Risiken für die Gesundheit am besten untersucht und charakterisiert sind.
Auf der Grundlage der in den toxikologischen Prüfungen ermittelten schädlichen Wirkungen eines Stoffes und der Dosis-Wirkungsbeziehungen ist es in aller Regel möglich, das Eintreten gesundheitsschädlicher Wirkungen bei einer definierten Exposition zu charakterisieren und zu quantifizieren. Ebenso ist es möglich, Dosisbereiche abzuschätzen, in denen gesundheitsschädliche Wirkungen praktisch ausgeschlossen werden können. Ein mögliches Risiko für die Gesundheit der Verbraucher kann mit hinreichender Sicherheit bestimmt werden.
Quelle BfR