Tolle Sache, 100% Zwischenfrucht ohne Glyphosat.
Man kann auch schweren Böden im Frühjahr nicht pflügen oder ähnliches. Wie soll das dann funktionieren?
Aktuelle Zeit: Do Dez 07, 2023 21:05
Kartoffelbluete hat geschrieben:Und wo genau ist hier ein Problem? So haben wir unser Wasserschutzgebiet vom Sanierungsgebiet wieder
zurück in Zone III gebracht. Ok. es gibt zum Dank auch keine Entschädigung mehr für die Auflagen.
Aber Zwischenfrüchte, auch viel winterharte, vor Sommerungen sind bei uns Standart.
broitbeil hat geschrieben:Tolle Sache, 100% Zwischenfrucht ohne Glyphosat.
Man kann auch schweren Böden im Frühjahr nicht pflügen oder ähnliches. Wie soll das dann funktionieren?
Kreuzschiene hat geschrieben:Wenn es bei Raps in Richtung 7 Tonnen Ertrag geht, ist Lager meist nicht zu vermeiden. Ich spreche da leider aus Erfahrung.
eifelrudi hat geschrieben:Was ist nun, wenn mir die Winterfrucht auswintert ? Auf unserem Mittelgebirgsstandort kommt das öfters vor. Dann darf ich die Sommerung dann ja auch nicht düngen. Fachlich genauso ein Blödsinn wie das Andüngen von Zwischenfrüchten zu verbieten. Aus meiner Erfahrung aus der Zeit wo ich ÖVF mit Zwischenfrüchten gemacht habe weiß ich, das auf unseren Böden unter unseren klimatischen Bedingungen ohne Andüngung kein vernünftiger, N aufsaugender Bestand entsteht.
marius hat geschrieben:Früher bin ich mit dem Düngerstreuer im Februar, März auf gefrorenem Boden ins Getreide rein zur Startdüngung.
In Zukunft, nach dem Frost, braucht ihr im noch feuchten Februar, März dann 2 Schlepper + Fahrer.
DWEWT hat geschrieben:marius hat geschrieben:Früher bin ich mit dem Düngerstreuer im Februar, März auf gefrorenem Boden ins Getreide rein zur Startdüngung.
In Zukunft, nach dem Frost, braucht ihr im noch feuchten Februar, März dann 2 Schlepper + Fahrer.
Die Sache mit dem Frost hat sich doch eh erledigt. Wir kehren zurück zur fliegenden DDR-Variante der PSM und z.T. Düngerausbringung . Geht leider auf westdeutschen Kleinstflächen nicht.
marius hat geschrieben:Diese Kleinstflächen werden staatlich zwangsbiosiert. Es wird eh mehr Bio gefördert und staatlich per Gesetz verankert gibts dann keine Bioprämie mehr.
marius hat geschrieben:Diese Kleinstflächen werden staatlich zwangsbiosiert. Es wird eh mehr Bio gefördert und staatlich per Gesetz verankert gibts dann keine Bioprämie mehr.
Die EU-Kontrollverordnung (VO (EU) 2017/625) ist am 14. Dezember 2019 in Kraft getreten. Demnach werden neben den Kontrollen im Bereich Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tierschutz und Tiergesundheit neuerdings auch das Inverkehrbringen und der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln bei VOK grundsätzlich nach Artikel 1 Abs. 2 , ab sofort ohne Vorabinformation durchgeführt. Etwa ab Mitte/Ende Februar 2020 könnten die staatlichen Kontrollteams hier aktiv werden. Die zuständigen Prüf- und Pflanzenschutzdienste müssen wegen der neuen EU-Bestimmungen ab diesem Jahr so vorgehen
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