Die GPS-Geräte, die den Revierförstern zur Verfügung gestellt werden erreichen auch im Wald eine Genauigkeit von +/- 5 m. Das reicht für deren Anschaffungszweck vollständig aus.
Gruß Yogi
Aktuelle Zeit: So Nov 16, 2025 9:06
Moderator: Falke
Johannes D. hat geschrieben:@rima0900
Was heist da lernen durch Schmerzen? Wenn sich nichts geändert hat, kannst Du Deinen Waldnachbarn lt. meinen
Informationen nicht zwingen das Vermessen bzw. neue Setzen des Grenzsteines zu Bezahlen oder sich an den Kosten
zu beteiligen.
Bei mir ist es schon ein paar Jahre, da wurde ich mir mit dem Waldnachbarn auch nicht "einig", das Vermessungsamt
hat dann durch setzten des verlorenen Steines den Sachverhalt eindeutig klären können.
Was mir die Vermesser damals erzählt haben: wenn Sie in Zukunft beim Vermessen weitere Steine der Fläche (auch
wenn ich die gar nicht beauftragt habe) "richten" oder neu setzten müssen, muss der Auftraggeber das bezahlen
(ist also nur Höhrensagen von mir).
Neben den Kosten für den Grenzstein (der wird nach Pauschale und einem Faktor für die Bodenart berechnet) kommen
ggfls. noch weitere Kosten für den / die Feldgeschworenen dazu.
joeholland hat geschrieben:Wie ist eigentlich Art. 9 des bayerischen Abmarkungsgesetzes auszulegen ?
[...]
Ich möchte die seit nun 9 Jahren erkennbaren Grenzverläufe unbedingt erhalten.
Wie ist dieses Grenzzeichen erkennbar halten im Art 9 nun auszulegen ?
Darf ich als Nutzungsberechtigter eines Waldweges die Grenzzeichen mit Pflöcken markieren, oder wie kann Art. 9 sonst umgesetzt werden.
Gruß Josef