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Grenzen / Grenzsteine markieren

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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Re: Grenzen / Grenzsteine markieren

Beitragvon yogibaer » Mo Mai 31, 2021 8:31

Die GPS-Geräte, die den Revierförstern zur Verfügung gestellt werden erreichen auch im Wald eine Genauigkeit von +/- 5 m. Das reicht für deren Anschaffungszweck vollständig aus.
Gruß Yogi
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Re: Grenzen / Grenzsteine markieren

Beitragvon Südheidjer » Mo Mai 31, 2021 16:34

Ich könnte mir vorstellen, daß des Försters GPS-Gerät präziser arbeitet, solange es genug Satelliten findet und ein Korrektursignal hat. In Niedersachsen gibt es z.B. die Korrektur mit SAPOS:

https://www.lgln.niedersachsen.de/startseite/online_angebote_amp_services/webdienste/sapos/sapos-services-und-bereitstellung-143814.html

Ich stelle mir das so vor: Die Referenzstationen wissen ja immer genau, an welcher exakten Position sie sind und bestimmen dann kontinuierlich die Positions-Differenz zu den "verfälschten" aktuellen Satellitendaten. Diese Differenzwerte werden wiederum mit exaktem Zeitbezug (Zeitstempel) ausgesendet, so daß die Geräte vor Ort darüber informiert sind, wie gerade die Daten "verfälscht" wurden.
Hat man dann möglichst viele Satelliten von mehreren Systemen, also GPS, Glonass und Galileo und die Korrekturwerte dazu, dann vermute ich, daß man da auch in einen Bereich von +/- 5cm kommen kann.

Ergänzung: Genauigkeit mit SAPOS HEPS um 2 cm im 1 Sekunden-Takt.

https://www.lgln.niedersachsen.de/startseite/online_angebote_amp_services/webdienste/sapos/sapos-r-dienste-im-uberblick-179039.html
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Re: Grenzen / Grenzsteine markieren

Beitragvon rima0900 » Di Jun 01, 2021 9:22

Johannes D. hat geschrieben:@rima0900
Was heist da lernen durch Schmerzen? Wenn sich nichts geändert hat, kannst Du Deinen Waldnachbarn lt. meinen
Informationen nicht zwingen das Vermessen bzw. neue Setzen des Grenzsteines zu Bezahlen oder sich an den Kosten
zu beteiligen.
Bei mir ist es schon ein paar Jahre, da wurde ich mir mit dem Waldnachbarn auch nicht "einig", das Vermessungsamt
hat dann durch setzten des verlorenen Steines den Sachverhalt eindeutig klären können.
Was mir die Vermesser damals erzählt haben: wenn Sie in Zukunft beim Vermessen weitere Steine der Fläche (auch
wenn ich die gar nicht beauftragt habe) "richten" oder neu setzten müssen, muss der Auftraggeber das bezahlen
(ist also nur Höhrensagen von mir).
Neben den Kosten für den Grenzstein (der wird nach Pauschale und einem Faktor für die Bodenart berechnet) kommen
ggfls. noch weitere Kosten für den / die Feldgeschworenen dazu.


Doch, du kannst den Nachbarn zur Mitwirkung an der Abmarkung zwingen und somit ist er auch mit Auftraggeber. Edit: natürlich nur, wenn Grenzsteine fehlen.
Ist zwar mühsam, wirkt aber nachhaltig bei uneinsichtigen Genossen. Muss natürlich alles vor der Vermessung geregelt werden, damit beide Parteien im Vermessungsantrag stehen, sonst schaust du in die Röhre.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 919 Grenzabmarkung

(1) Der Eigentümer eines Grundstücks kann von dem Eigentümer eines Nachbargrundstücks verlangen, dass dieser zur Errichtung fester Grenzzeichen und, wenn ein Grenzzeichen verrückt oder unkenntlich geworden ist, zur Wiederherstellung mitwirkt.
(2) Die Art der Abmarkung und das Verfahren bestimmen sich nach den Landesgesetzen; enthalten diese keine Vorschriften, so entscheidet die Ortsüblichkeit.
(3) Die Kosten der Abmarkung sind von den Beteiligten zu gleichen Teilen zu tragen, sofern nicht aus einem zwischen ihnen bestehenden Rechtsverhältnis sich ein anderes ergibt.
Grüßle
Max

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Ich bin kein Klugscheißer, ich weiß es wirklich besser!
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Re: Grenzen / Grenzsteine markieren

Beitragvon joeholland » So Jun 19, 2022 9:11

Wie ist eigentlich Art. 9 des bayerischen Abmarkungsgesetzes auszulegen ?

[url]Art. 9
Schutz der Grenzzeichen
1Die Eigentümer und die Nutzungsberechtigten von Grundstücken haben dafür zu sorgen, daß die nach den Vorschriften dieses Gesetzes oder nach früheren Vorschriften angebrachten Grenzzeichen erhalten und erkennbar bleiben. 2Der Verlust oder die Beschädigung von Grenzzeichen sind der Gemeinde oder dem Obmann der Feldgeschworenen anzuzeigen.[/url]

Es geht darum: Ich bin Nutzungsberechtigter eines ca. 200 m langen Privaten Waldweges . Auf der Nordseite des Weges ist ein Waldgrundstück auf der südlichen Seite des Weges ein Acker.
Der Weg war nur sehr schwierig befahrbar weil der nördliche Waldnachbar seinen Waldrand wuchern ließ und der südliche Nachbar die Grenzsteine ausgeackert hatte.
Jeder von den beiden zeigte mit dem Finger auf den anderen " der ist schuld " .

Dieser Weg wurde 2013 auf meinen Antrag neu Vermessen (Flurbereinigung) und die Grenzsteine wurden mit Holzpflöcken markiert.
Ich habe mich die vergangenen Jahre darum gekümmert dass die umgefahrenen Pflöcke wieder aufgestellt und gegebenenfalls erneuert werden.
Letzten Herbst hat dann der Waldnachbar nördlich des Weges eine Erntemaßnahme mit dem Prozessor durchführen lassen und sei dem sind alle Markierungspfosten verschwunden bzw. sind nur noch Bruchstücke herumliegen.
Als er vor kurzem auf seinem Holzplatz tätig war, ging ich rüber und fragte ihn ob er die Markierungspfosten nicht in Ordnung bringen möchte.
(Ich muss anfügen dass ich mit diesem Nachbarn seit der Flurbereinigungsmaßnahme nur das nötigste Rede da sich seine Großartigen Versprechungen als Versprecher herausstellten)
Mein Nachbar antwortete mir dass ich auf Grund und Boden der mir nicht gehört gar keine Pfosten einschlagen dürfte und er keine Grenzmarkierungen brauche.
Dieser Nachbar ist ebenfalls nur Nutzungsberechtigter so wie ich.
Ich antwortete Ihm dass wir beide als Nutzungsberechtigte dafür zu sorgen haben dass die Grenzzeichen erkennbar bleiben.
Diese Antwort interessierte ihn nicht.
Ich bin mir sehr sicher sobald sich niemand mehr um die Erkennbarkeit der Grenzzeichen dieses Waldweges kümmert haben wir in kurzer Zeit wieder die selbe Situation wie vor der Neuvermessung 2013.
Ich möchte die seit nun 9 Jahren erkennbaren Grenzverläufe unbedingt erhalten.
Wie ist dieses Grenzzeichen erkennbar halten im Art 9 nun auszulegen ?
Darf ich als Nutzungsberechtigter eines Waldweges die Grenzzeichen mit Pflöcken markieren, oder wie kann Art. 9 sonst umgesetzt werden.

Gruß Josef
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Re: Grenzen / Grenzsteine markieren

Beitragvon Westerwälder » So Jun 19, 2022 11:10

Bin zwar nicht in Bayern zu Hause, aber wenn Du weder Eigentümer des Weges, noch des Ackers und auch nicht des Waldstücks bist, würde ich mich da raus halten und den Eigentümer des Weges bitten diesen erkennbar Freizuhalten, Du kannst ja Deine Mitarbeit in dessen Auftrag anbieten. Ansonsten fahre daher wo Platz ist, und wenn das einem Anlieger nicht passt soll er dafür sorgen das der Weg frei ist.

Ich jedenfalls markiere Grenzen nur an meinen Grundstücken, da bin ich schon gut mit ausgelastet.

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Re: Grenzen / Grenzsteine markieren

Beitragvon joeholland » So Jun 19, 2022 11:48

Dann sind wir in absehbarer Zeit wieder soweit wie in der Zeit vor der Neuvermessung von 2013.
Der Eigentümer des Weges ist ein rechtschaffener Landwirt aus der anderen Ecke unserer Großgemeinde der in seinem Wald und an seinem Weg nichts macht.
Aber meine eigentliche Frage war ja wie ist der Art. 9 dann für Nutzungsberechtigte gemeint wenn dieser schon geschrieben ist.
joeholland
 
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Re: Grenzen / Grenzsteine markieren

Beitragvon 240236 » So Jun 19, 2022 12:44

Bei mir war heute auch schon die Polizei, wegen Sachbeschädigung. Bin gesten in meinen Wald gefahren und da hatte der Grundstücksanlieger (genauer gesagt der Pächter) den Waldweg (ist eigentlich nur ein Wiesenweg und es ist die einzige Zufahrt zu meinem Waldstück) im Frühjahr umgeackert und hat Mais draufgesät. Gestern bin ich ein paar mal mit den Rückewagen durch den 1m hohen Mais gefahren. Habe der Polizei dann eine Katasterkarte gezeigt, in der der Waldweg eingezeichnet ist und dann sind sie wieder abgezogen. Die Polizei hat mich dann gefragt,m ob ich nicht diesen Landwirt anzeigen möchte, wegen Sachbeschädigung des Weges.
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Re: Grenzen / Grenzsteine markieren

Beitragvon Sottenmolch » So Jun 19, 2022 13:22

joeholland hat geschrieben:Wie ist eigentlich Art. 9 des bayerischen Abmarkungsgesetzes auszulegen ?

[...]
Ich möchte die seit nun 9 Jahren erkennbaren Grenzverläufe unbedingt erhalten.
Wie ist dieses Grenzzeichen erkennbar halten im Art 9 nun auszulegen ?
Darf ich als Nutzungsberechtigter eines Waldweges die Grenzzeichen mit Pflöcken markieren, oder wie kann Art. 9 sonst umgesetzt werden.

Gruß Josef


Frag doch beim Flurbereinigungs- oder Vermessungsamt nach. Die werden wissen, wie man Grenzen markieren darf und mit Gesetzestexten wird sich dort auch jemand auskennen. Alternativ Landratsamt?
Als Nichteigentümer wirst du aber eine Vollmacht des Eigentümers benötigen.
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Re: Grenzen / Grenzsteine markieren

Beitragvon xaver1 » So Jun 19, 2022 14:14

@Joeholland
Wenn du den Weg auf größerer Breite befährst, sollten die Markierungen schon wieder kommen.
Da hat weder der mit dem Wald, noch der mit dem Acker Interesse daran, das der Weg zu ihm hin wandert.

mfg
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Re: Grenzen / Grenzsteine markieren

Beitragvon joeholland » So Jun 19, 2022 14:31

@Joeholland
Wenn du den Weg auf größerer Breite befährst, sollten die Markierungen schon wieder kommen.
Da hat weder der mit dem Wald, noch der mit dem Acker Interesse daran, das der Weg zu ihm hin wandert.

Hallo Xaver1,
der Weg in den Wald wandern ist unmöglich da die die neuen Grenzsteine direkt an den Bäumen und Sträuchern entlang stehen.
Und den Ackerbauern auf der südlichen Seite des Weges würd ich eher zu der Spezies zählen wie in 240236 in seinem vorhergehenden Beitrag beschrieben hat.
Wie ich schon geschrieben habe möchte ich den Grenzverlauf unbedingt erhalten.
Ich bin mittlerweile 57 Jahre alt habe gelernt dass nur gepflegte erkennbare Grenzverläufe von Dauer sind.
Alles andere führt wie in diesem Forum schon so oft beschrieben früher oder später zu Stress.

Mfg
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Re: Grenzen / Grenzsteine markieren

Beitragvon Stoapfälzer » So Jun 19, 2022 15:52

Dazu müsste man erst mal wissen ob es ein ausgemessener öffentlicher Weg ist oder ein Weg der den beiden Anliegern gehört die Grundstücksgrenze wäre dann mittig im Weg und da der weg beiden Anliegern gehört ist der Weg dann extra herausgemessen mit Steinen links und rechts.

Markieren ist Recht der Besitzer wenn du nur Nutzer bist hast du keine Recht auf Markierung. Aber normal wird keiner was sagen wenn man eine neue Holzlatte die farblich markiert ist dazu steckt.
Alle reden übers Wetter,
aber keiner unternimmt was dagegen. ;-)

Zitat Karl Valentin
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Re: Grenzen / Grenzsteine markieren

Beitragvon joeholland » So Jun 19, 2022 16:28

Hallo Stoapfälzer,
es ist ein eingemessener Privatweg mit einem Grundbesitzer und zwei zusätzlichen Nutzungsberechtigten. Einer der beiden Nutzungsberechtigten bin ich, der andere Nutzungsberechtigte ist der Waldnachbar nördlich des Weges. Kein öffentlicher Weg.
Der Weg wurde 2013 links und rechts neu abgemarkt, und die neu gesetzten Grenzsteine von den Vermessern mit Holzpfosten markiert. Diese wurden von mir seitdem erhalten und notfalls ersetzt.
Wie würdest du dann Art. 9 deuten bezüglich Grenzzeichen erhalten und erkennbar bleiben .
Ich kann aus dem Gesetzestext keine Differenzierung zwischen Eigentümer und Nutzungsberechtigter erkennen oder deute ich hier doch etwas falsch ?
Der Begriff Nutzungsberechtigt klingt irgendwie ein bisschen Neudeutsch.
Früher sagte man Fahrtrecht dazu.

MfG
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Re: Grenzen / Grenzsteine markieren

Beitragvon Sottenmolch » So Jun 19, 2022 16:36

@joeholland

Dann soll dein Wegeigentümer dem Waldbesitzer das Nutzungsrecht (ist es irgendwo eingetragen?) entziehen oder für die Wegenutzung und oder Zerstörung zahlen lassen.
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Re: Grenzen / Grenzsteine markieren

Beitragvon joeholland » So Jun 19, 2022 16:56

Hallo Sottenmolch
es geht mir nicht darum dass jemandem ein Nutzungsrecht entzogen wird und auch nicht darum um eine Zerstörung aufzuarbeiten.
Mich würde Interessieren wie Art. 9 des Bay. Abmarkungsgesetzes auszulegen ist für einen Nutzungsberechtigten.
Vielleicht wurde ja schon mal ein Forumsteilnehmer mit dieser Thematik konfrontiert.
Mfg Josef
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Re: Grenzen / Grenzsteine markieren

Beitragvon Westerwälder » So Jun 19, 2022 19:48

Hast Du doch oben selbst zitiert im Gesetzestext:

„……angebrachten Grenzzeichen erhalten und erkennbar bleiben…..“

Dafür hast Du als Nutzungsberechtigter zu sorgen. Nicht mehr.

Also Grenzsteine sichtbar halten und nicht verschwinden lassen (sind jetzt meine Worte).

Da steht nix von Latten oder Pfosten dazuhauen usw.

Ich mag es übrigens auch überhaupt nicht wenn jemand anders an Grenzsteine irgendwelche Plastikrohre oder scharfkantigen Eisenschrott anbringt weil er irgendwas im Wald kenntlich machen will. Forstspray reicht vollkommen aus. Oder ein Holzpfosten vom Eigentümer auf seiner Grundstücksseite.

Das Freihalten des Wegeprofils ist nach meiner bescheidenen Meinung die Pflicht der jeweiligen Anlieger und Eigentümer, nicht der Nutzungsberechtigten.

Du bist lediglich Nutzungsberechtigt, der Grund und Boden ist nicht in Deinem Eigentum, soweit ich den Sachverhalt verstanden habe. Alles was über diese einfache Nutzung hinaus geht kann nur mit Einverständnis des Eigentümers erfolgen.

Ich weis wo Du hinwillst, aber das gibt der Gesetzestext so nicht her.

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