winni406 hat geschrieben:Hallo,
ob ein solcher "Aufbau" eingetragen werden muss bzw. kann lässt sich bei der zuständigen Prüfstelle erfahren. Wenn aber ein Anhänger ( mit Betriebserlaubnis ) mit einem festen Aufbau vom "offenem Kasten" zur "fahrenden Maschine" werden soll ist dies kein Problem. Weil die Prüfingineure ja auf die Daten des Anhängers zurückgreifen können.
Mfg Winni
So denke ich auch, und ist da nicht wegen Zulassung und sparen, wenns eine anhängbare Arbeitsmaschine ist?
