Das ist eine Fledermaus-Zählmaschine. K+S lässt schon die Fledermäuse zählen.
Aktuelle Zeit: Sa Nov 29, 2025 14:48
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]BUND Hessen legt Stoppantrag beim Verwaltungsgerichtshof gegen Grundwasserversalzung ein
Eine Million Kubikmeter Salzabwasser aus der Kaligewinnung drohen unter Halde Hattorf in Grundwasser einzudringen
Der hessische Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND Hessen) hat am 4. September 2025 beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel (VGH-Kassel) einen teilweisen Stoppantrag im Eilverfahren gegen die zusätzliche und vermeidbare Grundwasserversalzung durch K+S eingelegt.
Jörg Nitsch, Vorsitzender des BUND Hessen: „Wenn unser Stoppantrag keinen Erfolg hat, kommt es zu einer weiteren gewaltigen Versalzung des Grundwassers unter der Halde Hattorf von K+S. Da unsere Gespräche mit dem Unternehmen über eine außergerichtliche Lösung leider gescheitert sind, haben wir den Rechtsweg beschritten. Ich bedauere diese Entwicklung sehr.“
Mit seinem Stoppantrag will der BUND Hessen vor allem erreichen, dass K+S neue Salzabfälle nur mit ausreichenden Schutzmaßnahmen für das Grundwassers in der kommenden Haldenerweiterung an die bestehende Halde Hattorf anschütten darf. Das von K+S geplante Vorgehen ist problematisch, da die geplante Erweiterung ohne eine hydraulische Trennung genehmigt wurde. Das in den neuen Salzabfällen eingelagerte Salzwasser droht damit durch den alten Haldenkörper in das Grundwasser zu sickern. Denn die Althalde verfügt an den Schüttflächen nicht über eine Basisabdichtung, sodass eine zusätzliche Grundwasserversalzung die zwangsläufige Folge ist.
Dabei geht es um eine gewaltige Menge Salzwasser, die in das Grundwasser gelangen würde. K+S hatte in seinen ursprünglichen Antragsunterlagen bereits die Menge 575.297 Kubikmeter Salzwasser dargelegt und war dabei von einer Restfeuchte im Salz von 3,4 % ausgegangen. Genehmigt wurde dann sogar ein etwa doppelt so hoher Wassergehalt – mit einer Restfeuchte von ca. 7,5 % im aufzuhaldenden Salzabfall. Somit ist K+S ein zusätzlicher Eintrag von ca. eine Million Kubikmeter Salzabwasser in das Grundwasser erlaubt.
Der BUND Hessen greift zum Eilrechtsschutz, da seine anderen Bemühungen gescheitert waren. Weder war das Regierungspräsidium Kassel als Genehmigungsbehörde bereit, den Sofortvollzug für den Bereich der Anschüttung an die Althalde auszusetzen, noch führten mehrmonatige Gespräche mit K+S zu einem Einlenken und zum freiwilligen Bau der erforderlichen Abdichtung zwischen Alt- und Neuhalde. Um das Grundwasser vor den gewaltigen Salzmengen zu schützen, blieb dem BUND Hessen so nur noch der Eilrechtsschutz.
Auf den Flächen der Planfeststellung, die nicht durch Anschüttung betroffen sind, kann K+S vorläufig aufhalden, sodass bei entsprechender Maßnahmenplanung von K+S die Produktion im Werk Werra nicht dauerhaft gefährdet ist.
Hintergrund
Die Halde „Hattorf“ ist zusammen mit den Halden „Wintershall“ und „Neuhof“ eine der drei Großhalden des Kalibergbaus in Hessen. Rund 70 % des im Kalibergbau geförderten Materials muss nach Angaben von K+S als Abfall aufgehaldet werden. Kommt dieser Salzabfall mit Feuchtigkeit (Niederschlägen) in Berührung, entstehen salzhaltige Haldenabwässer. Zudem besitzt das aufzuhaldende Salz eine Restfeuchte, die derzeit noch gesteigert werden soll. Die Haldenabwässer steigen mit dem Wachstum der Halden seit Jahren kontinuierlich an. Eine Trendwende durch die begonnenen Haldenabdeckungen ist nicht absehbar. Bisher wurden nur kleine Flächen auf den ebenen Haldenhochflächen, nicht aber an den viel größeren Haldenflanken abgedeckt.
Die Erweiterung der Halde Hattorf begann in 2018 und erfolgt in drei Phasen. Die Erweiterungsfläche beträgt insgesamt über 60 Hektar. Phase 1 wurde in 2018, Phase 2 in 2021 und Phase 3 in 2025 genehmigt. Bei jeder Phase wird neuer Salzabfall an die Althalde angekippt. Die Genehmigungen für die Phasen 1 und 2 sahen hier jeweils hydrologische Trennungen zwischen Alt- und Neuhalde vor. Das Salzabwasser aus dem neuangeschütteten Salz traf auf diese Trennschicht, wurde im Idealfall zur Basisabdichtung der Neuschüttung abgeleitet und zusammen mit dem übrigen salzhaltigen Haldenabwasser in die Werra oder in ehemalige Kaliwerke in Niedersachsen eingeleitet. Eine Verschmutzung des Grundwassers wurde zumindest nach den Planungen und Genehmigungen ausgeschlossen (der BUND Hessen bezweifelt dies vehement).
Anders lief es bei der in diesem Jahr genehmigten Phase 3. Hier wurde in der Genehmigung auf die hydraulische Trennung zwischen Althalde und neuer Anschüttung verzichtet. Die weitere, auch von behördlichen Fachgutachtern als vermeidbar bezeichnete Schädigung des Grundwassers durch Versalzung wurde zugelassen.
K+S und die Genehmigungsbehörde halten dies jedoch für zulässig, weil sie einem Kompensationsgedanken folgen. Mit Kompensation ist hier gemeint: Eine Neuversalzung des Grundwassers wäre zulässig, wenn bestehende Versalzungswege geschlossen würden. Die Neuversalzung wäre diesem Gedanken folgend nicht größer als durch bereits bestehende Versalzungswege. Diese Vorgehensweise steht allerdings im Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG). Nach dieser gilt im Wasserrecht ein Verbesserungsgebot, doch mit diesem falschen Kompensationsgedanken wird die Versalzung im Grundwasser nicht verringert, sondern eine bestehende unzulässige Schädigung mit einer neuen Genehmigung auf sehr lange Zeit festgeschrieben.
Der BUND Hessen klagt bereits vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof in der Hauptsache gegen alle drei Phasen. Der Verband macht geltend, dass die idealisierten Vorstellungen der Genehmigungsbehörde wenig mit der Realität zu tun haben und eine Kompensation von bestehenden Schädigungen durch neue Schädigungen nicht zulässig ist. Dies gilt jedenfalls dann, wenn sich der oder die betroffenen Grundwasserkörper bereits in einem schlechten chemischen Zustand befinden.
Eine Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshof in der Hauptsache ist in zeitlicher Hinsicht noch nicht absehbar. Da die Klagen aufgrund des Sofortvollzuges keine aufschiebende Wirkung haben, kann die Vollziehung nur im Eilrechtsschutz durch das Gericht aufgehoben werden.
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]ratzmoeller hat geschrieben:https://www.hessenschau.de/wirtschaft/ks-will-weiter-abwasser-in-die-werra-einleiten-v1,kurz-ks-144.html
Offensichtlich wird der Bewegungsspielraum in jeglicher Hinsicht,vorallendingen vermutlich im finanziellen Bereich,immer kleiner.
Jetzt versucht man mit einer in der Vergangenheit bewährten Vorgehensweise weitere zehn Jahre Zeit zu schinden.
Wie schon vor einigen Tagen angesprochen und immer mehr auch von Eingeweihten hinter vorgehaltener Hand zu hören,kann man wenn die Puzzleteile zusammenlegt vom sozialistischen Weg des Niedergangs ausgehen.
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]T5060 hat geschrieben:Dem Management heute mache ich kein Vorwurf,
ratzmoeller hat geschrieben:T5060 hat geschrieben:Dem Management heute mache ich kein Vorwurf,
Ich auch nicht.
Denen läuft die Zeit davon und das weniger werdende Geld wie Sand durch die Finger.
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]T5060 hat geschrieben:Es sind noch 300 Mill. in der Kasse. Sollte für mich noch reichen
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