Einzelbetriebliche Genehmigungen (früher Pflanzenschutzgesetz § 18b) wird heute glaube ich geregelt von §§ 12 und 22/2 im PflSchG.
Nicht zu verwechseln mit Notfallzulassung, "Gefahr im Verzug" (120Tage Zulassung) früher §11, heute 53.
Verband kann als ein "Betrieb" gesehen werden