@ Aemmy: Ich wollte jetzt den Kachelmann nicht wieder hervorholen, weil man dann ja eine Vergewaltigung irgendwie relativieren müßte, also kleinreden. Wollte mir jetzt nicht tausendfachen Ärger herbeireden.
Aber um das mal in eine Relation zu setzten, weil Du davon angefangen hast: Da wird Jemand für den Verdacht der Vergewaltigung mit der Begründung der Fluchtgefahr ein halbes Jahr lang in U-Haft genommen.
Und ein Anderer oder Andere, denen 20-fache fahrlässige Tötung und 340-fache schwere Körperverletzung angelastet wird, können sich frei bewegen um ihre Unterlagen zu "sortieren".




Mir sam Mir