Da muss ich Jo recht geben, in der LBO des jeweiligen Bundeslandes ist alles geregelt.
Falls die Maschinenhalle größer/länger als die Maße in der LBO sind reicht eine Unterschrift des/der Nachbarn nicht, es muss eine Baulast ins Grundbuch eingetragen werden meines Wissens nach. Ist bei mir auch so, da hat Opa seinerzeit dem Nachbarn eine Baulast eingetragen und ich hatte das nachsehen als ich Baute. Ist jetzt eben Terasse geworden

Wir haben auch gerade so eine Baustelle mitten in Stuttgart (eine Klinik) da wurde der mindest Gebäudeabstand von 5,00m um 0,4m unterschritten. Der jetzige Aufwand um das Brandschutztechnisch auf den Soll-Zustand zu bringen ist Immens.
mfg Harald