Manfred hat geschrieben:Bei der Eigenkapitalveränderung wurden bei den Haupterwerbsbetrieben die Lebenshaltungskosten vom Gewinn abgezogen.
Das könnte man beim Nebenerwerb evtl. anteilig tun.
Weißt du warum man das in der Landwirtschaft immer so macht? Ich kenne das auch aus Österreich. Müsste man nicht einfach einen Unternehmer Gehalt ansetzen? Ob dieser Ansatz dann den Lebensunterhalt deckt oder nicht, oder den Betrieb ausblutet oder nicht, wäre aussagekräftig. Mir fällt auf genau beim Lebensunterhalt wird dann gelogen das sich die Balken biegen. Plötzlich ist die Pension von der Oma irgendwo drin, das Auto ist eh kostenlos und den Urlaub zahlt die vollbeschäftigte Frau. Ach ja, einfach gar kein Urlaub dann kann die Frau ja die Lebensmittel zahlen und schon passt die Rechnung
Ich möchte natürlich niemanden hier unterstellen er rechne so!