Was heisst denn aktuell? Das ist schon ne ganze Weile so, dass im Baugesetz die Definition für Landwirtschaft in der Viehhaltung lautet "Futtererzeugung aus überwiegend eigenen Anbau" (müsste §250 sein), d.h. für die Genehmigungspraxis muss 51% des theoretischen Futterbedarfs theoretisch auf den vom Betrieb bewirtschafteten Flächen erzeugt werden können. Das ist schon ziemlich lange gängige Praxis in den Landwirtschaftsämtern (die sind nämlich für diesen Teil der Bauanträge in Form von Amtshilfe zuständig).
Gruß