geschrieben wurde, kann man so nicht stehen lassen.Rantanplan hat geschrieben:Wenn der Acker im Betriebsvermögen ist und er diesen her schenkt oder sich selber ins Privatvermögen überführen möchte , wird er aus dem Betriebsvermögen gelöst und als Einnahme gwertet. zb. ist der Acker in der Bilanz mit 2,50€ angegeben. Sind bei 3,5ha, 87500€ diese Summe fließt zusammen mit allen Einnahmen in den Jahresabschluß mit ein, mit Pacht ect könnte es auf 100.000€ kommen. Mit dieser Summe wird dann ganz normal die Einkommenssteuer im Wirtschaftsjahr gemacht. (zb. 35 % Steuersatz = 35k€ Steuer und davon noch Kirchensteuer 8% wären 2800€ !!)
Klugerweise hat der TE nicht geschrieben welchen steuerlichen Status sein Acker hat. Wenn es Betriebsvermögen ist, dann wäre eine Entnahme zum Zwecke der Überführung in das Privatvermögen mit dem Verkehrswert anzusetzen und keinesfalls mit dem Wert wie er in der Buchführung ausgewiesen ist.In diesem Falle bestehen auch keine Möglichkeiten, die aufgedeckten stillen Reserven auf Ersatzwirtschaftsgüter zu übertragen!