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Stallneubau für 20Kühe oder Biogasanlage

Fragen und Antworten rund um die Rindviehhaltung.
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Re: Stallneubau für 20Kühe oder Biogasanlage

Beitragvon Paule1 » Sa Mai 29, 2010 21:26

Bei uns im Landkreis sind genze Dörfer an Biogasanlagen angeschlossen, z.Teil in verbindung mit einer Hackschnitzelheizung
„Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, daß er tun kann, was er will, sondern daß er nicht tun muß, was er nicht will. “
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Re: Stallneubau für 20Kühe oder Biogasanlage

Beitragvon CarpeDiem » So Mai 30, 2010 8:48

Ja und die "ertragen" die Biogasanlage ohne zu murren. Aber ich glaube bei euch ist man da nicht so empfindlich im allgemeinen, sozusagen!!!
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Re: Stallneubau für 20Kühe oder Biogasanlage

Beitragvon Paule1 » So Mai 30, 2010 12:22

Wir waren heute früh zusammen ca. 5 Bauern und sprachen über eine Gemeinschafts-Biogasanlage, einer sagte, die Anlagen sind z.T. in 3 Jahren abbezahlt :D (wenn der betreib nicht voher Pleite geht) :mrgreen:
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Re: Stallneubau für 20Kühe oder Biogasanlage

Beitragvon Paule1 » So Mai 30, 2010 15:49

n8 Da wird es bald vorbei sein mit den Bonuszahlungen n8



„Von der Sanierung der Staatsfinanzen profitieren alle“
30.05.2010 - 01:18 UHR
Von MICHAEL BACKHAUS und ROMAN EICHINGER

Im Energiebereich zum Beispiel finden Sie jede Menge Subventionen auf die unterschiedlichsten Energiearten. Die abzubauen hat doch nichts mit dem Quälen der Bürger zu tun.

http://www.bild.de/BILD/politik/2010/05/30/finanzminister-wolfgang-schaeuble/zukunft-staatsschulden-koalition-nicht-gluecklich-teil2.html
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Re: Stallneubau für 20Kühe oder Biogasanlage

Beitragvon CarpeDiem » So Mai 30, 2010 16:36

Der liebe Herr Schäuble sollte besser statt Sprüche zu klopfen den Leuten erzählen was denn Frau Merkel mit der vielen Kohle die man den Leuten in der grössten Steuererhöhungsaktion der Geschichte abgenommen hat, gemacht hat.

Auch dieser Politiker setzt nur auf das Vergessen der Bevölkerung und lullt die Leute ein um noch mehr abgreifen zu können. Der hätte besser sein EU Verträge vorher genauer studieren sollen, statt sich linken zu lassen!!!
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Re: Stallneubau für 20Kühe oder Biogasanlage

Beitragvon meyenburg1975 » Mo Mai 31, 2010 11:16

CarpeDiem hat geschrieben:Der liebe Herr Schäuble sollte besser statt Sprüche zu klopfen den Leuten erzählen was denn Frau Merkel mit der vielen Kohle die man den Leuten in der grössten Steuererhöhungsaktion der Geschichte abgenommen hat, gemacht hat.



Nich immer alles auf die arme Ängie schieben, die Sozis haben doch auch ihren Arm gehoben und anschliessend das Geld verteilt, von dem meinte, das es da wäre...
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Re: Stallneubau für 20Kühe oder Biogasanlage

Beitragvon -MF-Fahrer- » Di Jun 01, 2010 22:03

Einhorn64 hat geschrieben:Hast du ein wärmekonzept?
Ohne ist die anlage in den wenigsten fällen wirtschaftlich zu betreiben.



also die wärme würde ich jetzt nutzen um ein wohnhaus zu beheizen, dann würde ich neben der anlage ein Büro errichten inkl. aufenthaltsraum und evtl. getreide, mais oder hackschnitzel trocknen soweit dies möglich ist. (erkundige mich derzeit)

mfg
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Re: Stallneubau für 20Kühe oder Biogasanlage

Beitragvon xyxy » Di Jun 29, 2010 17:36

Ich tus mal hier rein:
Welchen Abstand zum Nachbargrundstück muss beim Bau einer BGA zum Nachbargrundstück eingehalten werden?
Esgeht um das Maß Aussenwand Fermenter bzw Nachgärer (scheinbar keine Umwallung geplant, beengte Verhältnisse beim Bauherren) zur Grundstücksgrenze des Nachbarn (Grünland), Aussenbereich, Baugenehmigung nach Baurecht nicht BImsch etwa 200- 300 Kw. Wer könnte mir weiterhelfen?
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Re: Stallneubau für 20Kühe oder Biogasanlage

Beitragvon xyxy » Di Jun 29, 2010 18:34

Baurecht
Wäre es so richtig?
"Abstände: Jedes Gebäude muss einen Mindestabstand zum Nachbargrundstück einhalten. Das Maß dafür liefert die Außenwandhöhe (1H). Das heißt, der Abstand zur Nachbargrenze muss mindestens 1H betragen. Gemessen wird dieser vom am weitesten hervorspringenden Gebäudeteil aus senkrecht zur Wandoberfläche. Erker und Balkone bleiben bei dieser Bemessung unbeachtet, wenn sie nicht weiter als 1,5 m aus der Wandoberfläche hervortreten und als untergeordnete Bauteile gelten. Geneigte Dächer gelten nicht als Außenwand, solange die Dachneigung geringer als 70° ist. Dachaufbauten zählen nicht zur Außenwand, solange sie mehr als 50 cm hinter die Außenwandoberfläche zurückspringen.


Ergänzend legt die Bauordnung noch fest, dass mindestens 3m Abstand eingehalten werden müssen für den Fall, dass das Gebäude niedriger als 3m ist."
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Re: Stallneubau für 20Kühe oder Biogasanlage

Beitragvon Paule1 » Mi Jul 14, 2010 22:25

Bald ist es soweit, mit 100.000Euro Barem kann ich mich bei einer Biogasanlage beteiligen :wink:
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Re: Stallneubau für 20Kühe oder Biogasanlage

Beitragvon euro » Mi Jul 14, 2010 22:50

Paule1 hat geschrieben:Bald ist es soweit, mit 100.000Euro Barem kann ich mich bei einer Biogasanlage beteiligen :wink:


Wenn die Jungs wirklich was auf dem Kasten haben werden sie sich wohl kaum mit Subjekten deiner Art belasten.
Kauf lieber für ein zwanzigstel davon nen Kipper und laber hier darüber ...
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Re: Stallneubau für 20Kühe oder Biogasanlage

Beitragvon H.B. » Do Jul 15, 2010 8:57

Der bringt Fläche mit, Geld mit und Sicherheit mit. Den kann man auch - wenns mal sein muß - im Gotteslohn auf nen Schlepper setzen...
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Re: Stallneubau für 20Kühe oder Biogasanlage

Beitragvon Iron Maiden » Do Jul 15, 2010 13:09

xyxy hat geschrieben:Baurecht
Wäre es so richtig?
"Abstände: Jedes Gebäude muss einen Mindestabstand zum Nachbargrundstück einhalten. Das Maß dafür liefert die Außenwandhöhe (1H). Das heißt, der Abstand zur Nachbargrenze muss mindestens 1H betragen. Gemessen wird dieser vom am weitesten hervorspringenden Gebäudeteil aus senkrecht zur Wandoberfläche. Erker und Balkone bleiben bei dieser Bemessung unbeachtet, wenn sie nicht weiter als 1,5 m aus der Wandoberfläche hervortreten und als untergeordnete Bauteile gelten. Geneigte Dächer gelten nicht als Außenwand, solange die Dachneigung geringer als 70° ist. Dachaufbauten zählen nicht zur Außenwand, solange sie mehr als 50 cm hinter die Außenwandoberfläche zurückspringen.


Ergänzend legt die Bauordnung noch fest, dass mindestens 3m Abstand eingehalten werden müssen für den Fall, dass das Gebäude niedriger als 3m ist."

Das müsste richtig sein.
Und zwischen Gasspeichern und nicht zur BGA gehörenden Anlagen, Einrichtungen, Gebäuden oder Verkehrswegen müssen es mindestens 6 m oder 0,4 x H1 + 3m sein. Aber bei Dir gehts ja nur um Gründland!?
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Re: Stallneubau für 20Kühe oder Biogasanlage

Beitragvon Paule1 » Do Jul 15, 2010 22:17

Also wir werden die Anlage außerhalb des Ortes bauen und den Motor ins Dorf setzen und damit die Schule, den Kindergarten sowie die Pfarrhaus,Gemeindehaus und Kirche heizen.

Ab mitte August könnte die erste Besprechung stattfinden :roll:
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Re: Stallneubau für 20Kühe oder Biogasanlage

Beitragvon Paule1 » Mi Aug 11, 2010 16:44

Biogasanlagen sind sehr gefährlich und bereits kaput bevor sie in Betrieb gehen , außerdem fordern sie viele Menschenleben ähnlich der früheren Hochsilos :roll:



Allgäu
Blitzmeldung Polizeimeldung
Biogasanlage nach Explosion einsturzgefährdet [0]
Bei einer Explosion in einer Biogasanlage in Ruderatshofen wurden am Mittwochmittag mehrere Personen teils schwer verletzt.

Gegen 13.10 Uhr wurde der Einsatzzentrale des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West die Explosion einer Biogasanlage in Ruderatshofen gemeldet. Zu diesem Zeitpunkt hatte sich im Rahmen von Arbeiten an der noch nicht in Betrieb genommenen Anlage aus bisher unbekannter Ursache eine Verpuffung ereignet.

Wie die Polizei berichtet, wurde durch die entstandene Druckwelle wurde die Betonabdeckung der etwa 30 Meter im Durchmesser großen, in den Boden eingelassenen Anlage angehoben und teilweise zerstört. Zwei Arbeiter die sich zum Zeitpunkt der Verpuffung in der Nähe befunden hatten, wurden durch die Luft geschleudert. Ein Arbeiter sowie ein Praktikant wurden so schwer verletzt, dass sie zur medizinischen Versorgung in umliegende Krankenhäuser gebracht wurden. Der zweite Arbeiter wurde aufgrund seiner schwerwiegenden Verletzungen mit dem Rettungshubschrauber in eine Unfallklinik geflogen. Drei weitere Personen, die unmittelbar vor der Verpuffung verdächtige Geräusche wahrgenommen hatten, konnten sich noch rechtzeitig hinter einem angrenzenden Gebäude in Sicherheit begeben.

Da sich die Anlage etwa 500 Meter außerhalb der geschlossenen Ortsbebauung befindet, kam es durch die umhergeschleuderten Steine zu keinen weiteren Sachschäden, wie die Polizei weiter mitteilt. Zwei in unmittelbarer Nähe abgestellte Fahrzeuge wurden durch die Druckwelle angehoben. Durch die hierbei erlittenen Deformationen entstand an einem Fahrzeug Totalschaden, das andere Fahrzeug erlitt einen Achsbruch. Bei der Verpuffung waren 56 Einsatzkräfte der umliegenden Feuerwehren, neun Mitarbeiter des THW und 35 Angehörige des Rettungsdienstes und zahlreiche Polizeibeamte im Einsatz. Die Ermittlungen zu dem Sachverhalt wurden von der Kriminalpolizeiinspektion Kempten übernommen.

Durch die Verpuffung entstand an den Fahrzeugen ein Schaden von rund 50.000 Euro, der Schaden an der Biogasanlage, die aufgrund des Vorfalls einsturzgefährdet ist, kann derzeit noch nicht beziffert werden. Durch die Feuerwehr wurde die Anlage belüftet, um eine weitere Explosionsgefahr auszuschließen. Aufgrund der Entfernung der Anlage zum Ortsrand und da die Anlage noch nicht in Betrieb genommen worden war, waren keine Evakuierungsmaßnahmen erforderlich.

http://www.suedkurier.de/region/bodenseekreis-oberschwaben/allgaeu/Biogasanlage-nach-Explosion-einsturzgefaehrdet;art378131,4427007
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