Aktuelle Zeit: Fr Jan 16, 2026 3:55
Da wird es bald vorbei sein mit den Bonuszahlungen
CarpeDiem hat geschrieben:Der liebe Herr Schäuble sollte besser statt Sprüche zu klopfen den Leuten erzählen was denn Frau Merkel mit der vielen Kohle die man den Leuten in der grössten Steuererhöhungsaktion der Geschichte abgenommen hat, gemacht hat.
Einhorn64 hat geschrieben:Hast du ein wärmekonzept?
Ohne ist die anlage in den wenigsten fällen wirtschaftlich zu betreiben.
Paule1 hat geschrieben:Bald ist es soweit, mit 100.000Euro Barem kann ich mich bei einer Biogasanlage beteiligen
xyxy hat geschrieben:Baurecht
Wäre es so richtig?
"Abstände: Jedes Gebäude muss einen Mindestabstand zum Nachbargrundstück einhalten. Das Maß dafür liefert die Außenwandhöhe (1H). Das heißt, der Abstand zur Nachbargrenze muss mindestens 1H betragen. Gemessen wird dieser vom am weitesten hervorspringenden Gebäudeteil aus senkrecht zur Wandoberfläche. Erker und Balkone bleiben bei dieser Bemessung unbeachtet, wenn sie nicht weiter als 1,5 m aus der Wandoberfläche hervortreten und als untergeordnete Bauteile gelten. Geneigte Dächer gelten nicht als Außenwand, solange die Dachneigung geringer als 70° ist. Dachaufbauten zählen nicht zur Außenwand, solange sie mehr als 50 cm hinter die Außenwandoberfläche zurückspringen.
Ergänzend legt die Bauordnung noch fest, dass mindestens 3m Abstand eingehalten werden müssen für den Fall, dass das Gebäude niedriger als 3m ist."
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