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Steuerbefreiung für LW Fahrzeuge soll gestrichen werden

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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Re: Steuerbefreiung für LW Fahrzeuge soll gestrichen werden

Beitragvon T5060 » Fr Dez 22, 2023 21:08

@Ecoboost: Der hätte als Bundeskanzler halt auch mal gerne die Neujahrsansprache gehalten
@Mad: Die Veranstalter dessen was du bemängelst, findest du im Umfeld ehemaliger Aktiver des BDM
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
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Re: Steuerbefreiung für LW Fahrzeuge soll gestrichen werden

Beitragvon Gazelle » Fr Dez 22, 2023 21:11

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freddy55 hat geschrieben:Aber jetzt muß mir jemand mal erklären, wer zulassungsfreie Anhänger besteuern will.

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Die Schlusskette ist doch einfach.

Grünes Kennzeichen gestrichen.
Damit fällt die Verwendung von Folgekennzeichen weg.
Ergo muss zur rechtmäßigen Besteuerung an den 25 km/h - Anhänger ein schwarzes Kennzeichen.
Damit Zulassung, TÜV und Steuer.

Die Zulassungsfreiheit von Anhängern und Selbstfahrenden Arbeitsmaschinen ist dann ab 2025 Geschichte.

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Re: Steuerbefreiung für LW Fahrzeuge soll gestrichen werden

Beitragvon Botaniker » Fr Dez 22, 2023 21:19

freddy55 hat geschrieben:Aber jetzt muß mir jemand mal erklären, wer zulassungsfreie Anhänger besteuern will.


Brauchen 25 km/h-Anhänger bald alle eine Zulassung?
Die Regierung plant den Wegfall der Kfz-Steuerbefreiung für landwirtschaftliche Maschinen. Das wirft zahlreiche Fragen auf, z.B. ob dann auch 25 km/h-Anhänger zugelassen werden müssen.


Frage:
Der Wegfall der grünen Nummer bedeutet ja nicht nur, dass für den Schlepper Steuern bezahlt werden müssen, sondern auch der landwirtschaftliche Anhänger steuerpflichtig wird und wenn dieser steuerpflichtig ist, muss er auch einen TÜV haben, richtig?

Was ist mit den großen Maschinen, die nicht mehr an der Hydraulik hängen, sondern wie Anhänger gezogen werden, z.B. Feldspritze, Pflug, Sämaschine etc.? Was ist mit Teleskoplader, Hoftrac, Erntemaschine, Rückewagen? LKkw, die nur zur Zuckerrübenernte oder zur Milchabholung eingesetzt werden?

Wie wirkt sich für die Steuer also ein schwarzes Kennzeichen auf den Führerschein aus? Müssen dann für Traktoren Lkw-Führerscheine gemacht werden? Denn für Kommunale Traktoren ist nur mit Lkw-Schein erlaubt.

Antwort:
Welche land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeuge konkret von einer möglichen Kfz-Steuer betroffen sind, lässt sich leider aktuell nicht klären, weil es dazu noch keine verlässlichen Hinweise gibt. Aktuell gehen wir davon aus, dass nur die Ausnahme für Fahrzeuge nach § 3 Nr. 7 Kraftfahrtsteuergesetz gestrichen wird. Das sind Zugmaschinen (z. B. Traktoren) und zugelassene Anhänger, die in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben oder bei Lohnunternehmern eingesetzt werden.

Brauchen 25 km/h-Anhänger künftig eine Zulassung?
Wie Sie schon richtig beschrieben haben, gibt es aber in der Land- und Forstwirtschaft zahlreiche andere Fahrzeuge, die nicht zulassungspflichtig sind. Darunter fallen alle selbstfahrende Arbeitsmaschinen (z. B. Mähdrescher, etc.), angehängte Arbeitsgeräte (gezogene Spritze, Pressen, Grubber, Schwader, etc.) und die Anhänger in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben bis 25 km/h.

Nach § 3 Nr. 1 Kraftfahrzeugsteuergesetz sind alle zulassungsfreien Fahrzeuge von der Kfz-Steuer befreit. Ob nun auch diese Fahrzeugkategorien in Zukunft steuerpflichtig werden, ist aktuell unklar. Würde es so kommen, müssten diese Fahrzeuge wohl alle zugelassen werden und das wäre ein riesiger Verwaltungsaufwand und für manche Fahrzeuge würde es das „aus“ bedeuten, da wohl auch die Vorgaben der Hauptuntersuchung einzuhalten wären.

Übrigens: Dieser Wegfall der Kfz-Steuerbefreiung würde alle Branchen treffen, auch z. B. Bauunternehmer mit ihren Baggern und Radladern!

Was gilt für den Führerschein?
Die Fahrerlaubnis hat absolut nichts mit der Kennzeichenfarbe zu tun! Das sind zwei verschiedene Gesetze (Kraftfahrzeugsteuergesetz und Fahrerlaubnisverordnung), die nicht in Verbindung stehen. Die Fahrerlaubnisklassen L und T dürfen für die land- oder forstwirtschaftlichen Zwecke nach § 6 Absatz 5 Fahrerlaubnisverordnung verwendet werden. Ob nun das Fahrzeug versteuert ist oder nicht, spielt für die Führerscheine keine Rolle. Entscheidend ist, dass die aufgeführten land- oder forstwirtschaftlichen Zwecke eingehalten werden.

Unser Experte: Martin Vaupel, Berater Landtechnik, Straßenverkehrsrecht, Schlepper- und Transporttechnik, Landwirtschaftskammer Niedersachsen


https://www.topagrar.com/betriebsleitun ... 57585.html
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Re: Steuerbefreiung für LW Fahrzeuge soll gestrichen werden

Beitragvon freddy55 » Fr Dez 22, 2023 21:19

Der zulassungsfreie Anhänger hinter LOF Zugmaschine hat aber auch rein gar nichts mit dem grünen Kennzeichen zu tun, einzig der Verwendungszweck, und der gilt auch hinter schwarzem Kennzeichen.

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Re: Steuerbefreiung für LW Fahrzeuge soll gestrichen werden

Beitragvon Todde » Fr Dez 22, 2023 21:33

Englberger hat geschrieben:Hab damals immer gesagt man sollte die Ärzte auch auf Weltmarktpreis bezahlen und dann pro Patient einen Zuschuss aus Steuergeldern geben.
Hätte die damaligen Krankenkassendefizite auch sofort beseitigt.
Könnte man auf alle freien Berufe ausdehnen.


Wie günstig hier das Bauen werden würde, wenn Asiaten das erledigen.
Hochhäuser hochziehen mit Bambusgerüsten wäre auch noch umweltfreundlicher :mrgreen:

Einige Branchen können/ konnten sich kaum oder gar nicht gegen die EU Konkurrenz halten, wie würde das erst zu Weltmarktkonditionen aussehen?
Das Volk der Ukrainer verteidigt die Freiheit Europas
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Re: Steuerbefreiung für LW Fahrzeuge soll gestrichen werden

Beitragvon Gazelle » Fr Dez 22, 2023 21:38

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freddy55 hat geschrieben:Der zulassungsfreie Anhänger hinter LOF Zugmaschine hat aber auch rein gar nichts mit dem grünen Kennzeichen zu tun, einzig der Verwendungszweck, und der gilt auch hinter schwarzem Kennzeichen.

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Aus dem Deutz-Forum:

"Laut den gesetzlichen Bestimmungen gibt es keine "schwarzen" Folgekennzeichen.
Wenn die Zulasungsstelle dies so "genehmigt" hat muß man sich wirklich die Frage stellen,
auf welcher gesetzlichen Grundlage dies steht.
Gibt es hier dann doch irgendwelche Ausnahmesituationen?"

So kenne ich das auch.

Man möge einen Gesetzestext hier einstellen, woraus sich "Schwarze Folgekennzeichen" ergeben,
die zudem Steuerfrei sind.

Ich lerne gerne dazu.

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Re: Steuerbefreiung für LW Fahrzeuge soll gestrichen werden

Beitragvon Botaniker » Fr Dez 22, 2023 21:44

Ecoboost hat geschrieben:Servus,

also das hat mehr Unterhaltungswert als wie Dinner for One.
Ganz am Anfang dachte ich erst das ist ein gefaktes Video, aber nein es ist bittere Realität.
Wie kann man nur so viel Scheiße labern - Hilfe!

Anderen haben wir geholfen, selbst können wir uns nicht mehr helfen! n8

Gruß

Ecoboost


Das sehenswerteste sind die Kommentare unter dem Video. :D :prost:
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Re: Steuerbefreiung für LW Fahrzeuge soll gestrichen werden

Beitragvon freddy55 » Fr Dez 22, 2023 21:51

Welche Zulassungsstelle, wo steht daß ein Folgekennzeichen grün sein muss.

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Re: Steuerbefreiung für LW Fahrzeuge soll gestrichen werden

Beitragvon Gazelle » Fr Dez 22, 2023 22:02

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Ich kenne nur grüne Folgekennzeichen.

Bitte den Gesetzestext hier einstellen, woraus sich auch schwarze, steuerfreie Folgekennzeichen ergeben.

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Re: Steuerbefreiung für LW Fahrzeuge soll gestrichen werden

Beitragvon Botaniker » Fr Dez 22, 2023 22:11

Es gibt noch grüne Kennzeichen und folglich auch noch Folgekennzeichen.
Sollte die Gesetzeslage sich ändern, wird sicher auch die Regelung mit den Folgekennzeichen angepasst oder abgeschafft.
Soweit sollte auch ne Gazelle folgen können?
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Re: Steuerbefreiung für LW Fahrzeuge soll gestrichen werden

Beitragvon freddy55 » Fr Dez 22, 2023 22:16

Dann schau mal die ganzen Turis mit Faradträger, Bootsanhänger, e.c.a. wo sind die Kennzeichen grün.

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Re: Steuerbefreiung für LW Fahrzeuge soll gestrichen werden

Beitragvon Gazelle » Fr Dez 22, 2023 22:19

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Es ist damit ja nicht zu ende.

Ab 2025 kommt die Versicherungspflicht für Selbstfahrende Arbeitsmaschinen.

Also auch dafür schwarze Nummernschilder.

Welche Steuer fällt für einen Rübenroder an ?
Betriebsdaten:
- 750 PS
- 60 Tonnen

Ich würde mal 2'000,- EUR schätzen.

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Re: Steuerbefreiung für LW Fahrzeuge soll gestrichen werden

Beitragvon Englberger » Fr Dez 22, 2023 22:20

Todde hat geschrieben:Wie günstig hier das Bauen werden würde, wenn Asiaten das erledigen.
Hochhäuser hochziehen mit Bambusgerüsten wäre auch noch umweltfreundlicher

Hallo Todde
ich kenn die aktuelle Situation in D nicht; d.h. wie arg auf Baustellen kontrolliert wird. In F kenn ich sehr gut einen Afganen, ohne Titel nur Duldung, der ist auf über 2000Euro netto/Monat. überweist fast alles nach Hause. Meine Älteste hat sich ne Zeitlang um diese Jungs gekümmert, und auch Schecks eingelöst für sie.
Das betrifft auch viele staatliche Baustellen mit SubSubunternehmern, aber billig geht immer vor seriös.
Da sind wir bei ner Mischkalkulation wie in Almeria(Gemüse) Niederbayern (Gurken/Paprika) bei Wein hab ich keine Ahnung.
Im Ackerbau gibts die Billigarbeit eigentlich nicht. Der Betrieb wo ich heut morgen war, ich könnt mich auf keine der Maschinen draufsetzen und auch mit arbeiten. Zu modern für mich. Ne 42m Spritze Selbstfahrer bei dreieckigen Parzellen sauber bedienen kann ich nicht.

Zum Bauen; hab gestern beim Lanz die Baudiskussion bis zum Ende vefolgt. Wenn der Goldbeck sagt er braucht 12-14Monate um 100 Wohnungen bezugsfertig hochzuziehen, und die Verwaltung braucht 12-14 Jahre um vom Acker zur Genehmigung zu kommen, dann stimmt was nicht.
Bin auch am bauen seit 50Jahren. Bau dir auch heut noch ein 120m² Haus ebenerdig topispliert für 35000Euro Materialkosten.
Das komplette Bad in meiner Ferienwohnung war 300Euro. Klo Waschbecken Dusche Fliesen Eheizkörper.
Hat sich noch nie jemand beklagt.
Gruss Christian
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Re: Steuerbefreiung für LW Fahrzeuge soll gestrichen werden

Beitragvon Botaniker » Fr Dez 22, 2023 22:21

Gazelle, einfach abwarten, erfährst es, wenn es soweit ist. :mrgreen:
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Re: Steuerbefreiung für LW Fahrzeuge soll gestrichen werden

Beitragvon Gazelle » Fr Dez 22, 2023 22:24

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freddy55 hat geschrieben:Dann schau mal die ganzen Turis mit Faradträger, Bootsanhänger, e.c.a. wo sind die Kennzeichen grün.

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Keine Sorge, die werden auch noch alle kassiert.

Gaaaanz eigendlich dürfte ein Anhänger gar keine Steuern kosten.
Stösst ja kein CO2 aus.

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