@Ecoboost: Der hätte als Bundeskanzler halt auch mal gerne die Neujahrsansprache gehalten
@Mad: Die Veranstalter dessen was du bemängelst, findest du im Umfeld ehemaliger Aktiver des BDM
Aktuelle Zeit: Mi Nov 05, 2025 20:10
Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet
]
Man muss nicht den Rechtsradikalismus bekämpfen, sondern die Blödheit von CDU, Grünen, SPD und FDP
]
Werte schätzen
]freddy55 hat geschrieben:Aber jetzt muß mir jemand mal erklären, wer zulassungsfreie Anhänger besteuern will.
.
freddy55 hat geschrieben:Aber jetzt muß mir jemand mal erklären, wer zulassungsfreie Anhänger besteuern will.
Brauchen 25 km/h-Anhänger bald alle eine Zulassung?
Die Regierung plant den Wegfall der Kfz-Steuerbefreiung für landwirtschaftliche Maschinen. Das wirft zahlreiche Fragen auf, z.B. ob dann auch 25 km/h-Anhänger zugelassen werden müssen.
Frage:
Der Wegfall der grünen Nummer bedeutet ja nicht nur, dass für den Schlepper Steuern bezahlt werden müssen, sondern auch der landwirtschaftliche Anhänger steuerpflichtig wird und wenn dieser steuerpflichtig ist, muss er auch einen TÜV haben, richtig?
Was ist mit den großen Maschinen, die nicht mehr an der Hydraulik hängen, sondern wie Anhänger gezogen werden, z.B. Feldspritze, Pflug, Sämaschine etc.? Was ist mit Teleskoplader, Hoftrac, Erntemaschine, Rückewagen? LKkw, die nur zur Zuckerrübenernte oder zur Milchabholung eingesetzt werden?
Wie wirkt sich für die Steuer also ein schwarzes Kennzeichen auf den Führerschein aus? Müssen dann für Traktoren Lkw-Führerscheine gemacht werden? Denn für Kommunale Traktoren ist nur mit Lkw-Schein erlaubt.
Antwort:
Welche land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeuge konkret von einer möglichen Kfz-Steuer betroffen sind, lässt sich leider aktuell nicht klären, weil es dazu noch keine verlässlichen Hinweise gibt. Aktuell gehen wir davon aus, dass nur die Ausnahme für Fahrzeuge nach § 3 Nr. 7 Kraftfahrtsteuergesetz gestrichen wird. Das sind Zugmaschinen (z. B. Traktoren) und zugelassene Anhänger, die in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben oder bei Lohnunternehmern eingesetzt werden.
Brauchen 25 km/h-Anhänger künftig eine Zulassung?
Wie Sie schon richtig beschrieben haben, gibt es aber in der Land- und Forstwirtschaft zahlreiche andere Fahrzeuge, die nicht zulassungspflichtig sind. Darunter fallen alle selbstfahrende Arbeitsmaschinen (z. B. Mähdrescher, etc.), angehängte Arbeitsgeräte (gezogene Spritze, Pressen, Grubber, Schwader, etc.) und die Anhänger in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben bis 25 km/h.
Nach § 3 Nr. 1 Kraftfahrzeugsteuergesetz sind alle zulassungsfreien Fahrzeuge von der Kfz-Steuer befreit. Ob nun auch diese Fahrzeugkategorien in Zukunft steuerpflichtig werden, ist aktuell unklar. Würde es so kommen, müssten diese Fahrzeuge wohl alle zugelassen werden und das wäre ein riesiger Verwaltungsaufwand und für manche Fahrzeuge würde es das „aus“ bedeuten, da wohl auch die Vorgaben der Hauptuntersuchung einzuhalten wären.
Übrigens: Dieser Wegfall der Kfz-Steuerbefreiung würde alle Branchen treffen, auch z. B. Bauunternehmer mit ihren Baggern und Radladern!
Was gilt für den Führerschein?
Die Fahrerlaubnis hat absolut nichts mit der Kennzeichenfarbe zu tun! Das sind zwei verschiedene Gesetze (Kraftfahrzeugsteuergesetz und Fahrerlaubnisverordnung), die nicht in Verbindung stehen. Die Fahrerlaubnisklassen L und T dürfen für die land- oder forstwirtschaftlichen Zwecke nach § 6 Absatz 5 Fahrerlaubnisverordnung verwendet werden. Ob nun das Fahrzeug versteuert ist oder nicht, spielt für die Führerscheine keine Rolle. Entscheidend ist, dass die aufgeführten land- oder forstwirtschaftlichen Zwecke eingehalten werden.
Unser Experte: Martin Vaupel, Berater Landtechnik, Straßenverkehrsrecht, Schlepper- und Transporttechnik, Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Englberger hat geschrieben:Hab damals immer gesagt man sollte die Ärzte auch auf Weltmarktpreis bezahlen und dann pro Patient einen Zuschuss aus Steuergeldern geben.
Hätte die damaligen Krankenkassendefizite auch sofort beseitigt.
Könnte man auf alle freien Berufe ausdehnen.
freddy55 hat geschrieben:Der zulassungsfreie Anhänger hinter LOF Zugmaschine hat aber auch rein gar nichts mit dem grünen Kennzeichen zu tun, einzig der Verwendungszweck, und der gilt auch hinter schwarzem Kennzeichen.
.
Ecoboost hat geschrieben:Servus,
also das hat mehr Unterhaltungswert als wie Dinner for One.
Ganz am Anfang dachte ich erst das ist ein gefaktes Video, aber nein es ist bittere Realität.
Wie kann man nur so viel Scheiße labern - Hilfe!
Anderen haben wir geholfen, selbst können wir uns nicht mehr helfen!![]()
Gruß
Ecoboost

Todde hat geschrieben:Wie günstig hier das Bauen werden würde, wenn Asiaten das erledigen.
Hochhäuser hochziehen mit Bambusgerüsten wäre auch noch umweltfreundlicher
freddy55 hat geschrieben:Dann schau mal die ganzen Turis mit Faradträger, Bootsanhänger, e.c.a. wo sind die Kennzeichen grün.
.
Mitglieder: Bing [Bot], F.H., Google [Bot], JohnDeere1174