meyenburg1975 hat geschrieben:Bei Freiwilligkeit setzt man auf Vertrauen
Ob mein Kind geimpft wird oder nicht, beruht doch weiterhin auf Freiwilligkeit.
Aktuelle Zeit: Do Jan 15, 2026 18:09
meyenburg1975 hat geschrieben:Bei Freiwilligkeit setzt man auf Vertrauen
Zement hat geschrieben:meyenburg1975 hat geschrieben:Bei Freiwilligkeit setzt man auf Vertrauen
Ob mein Kind geimpft wird oder nicht, beruht doch weiterhin auf Freiwilligkeit.
tyr hat geschrieben:Zement hat geschrieben:meyenburg1975 hat geschrieben:Bei Freiwilligkeit setzt man auf Vertrauen
Ob mein Kind geimpft wird oder nicht, beruht doch weiterhin auf Freiwilligkeit.
Nicht wenne s dann, z.B. in der Schule, ausgegrenzt wird.
Zement hat geschrieben:meyenburg1975 hat geschrieben:Bei Freiwilligkeit setzt man auf Vertrauen
Ob mein Kind geimpft wird oder nicht, beruht doch weiterhin auf Freiwilligkeit.
DWEWT hat geschrieben:tyr hat geschrieben:
Corona ist vorbei, wenn man aufhört zu testen!
Genau! Keiner überschreitet mehr die Höchstgeschwindigkeit, wenn nicht mehr gemessen wird.
meyenburg1975 hat geschrieben:
Demnach könnte man ja Wohnungen gegen sexuelle Dienstleistungen vermieten. Wäre dann ja auch freiwillig.
meyenburg1975 hat geschrieben:
Bei Freiwilligkeit setzt man auf Vertrauen und das kann man so doch nicht aufbauen.
DWEWT hat geschrieben:meyenburg1975 hat geschrieben:
Demnach könnte man ja Wohnungen gegen sexuelle Dienstleistungen vermieten. Wäre dann ja auch freiwillig.
Da ist das BGB, § 138 "Sittenwidrigkeit", vor!
meyenburg1975 hat geschrieben:…..Wenn man sich trotzdem impfen lässt, um dieses oder jenes machen zu können, ist das dann freiwillig?...
Qtreiber hat geschrieben:DWEWT hat geschrieben:meyenburg1975 hat geschrieben:
Demnach könnte man ja Wohnungen gegen sexuelle Dienstleistungen vermieten. Wäre dann ja auch freiwillig.
Da ist das BGB, § 138 "Sittenwidrigkeit", vor!
Ist einvernehmlicher Sex sittenwidrig?
DWEWT hat geschrieben: Du scheinst ein echtes Problem mit dem Lesen zu haben.
Trecker-fahrer hat geschrieben:meyenburg1975 hat geschrieben:…..Wenn man sich trotzdem impfen lässt, um dieses oder jenes machen zu können, ist das dann freiwillig?...
Ja.
meyenburg1975 hat geschrieben:„Strafbar ist der Angriff auf die Willensbetätigungs- bzw. Entschließungsfreiheit, sofern dem betroffenen Opfer durch Drohung mit einem empfindlichen Übel [...] ein seinem Willen widerstrebendes Verhalten aufgezwungen wird.“
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