Hallo,
entscheidend ist in D nicht das Baujahr, sondern die Erstzulassung. Daher werden manche Maschinen oder Fahrzeuge von Händlern kurzzeitig zugelassen, damit sie am Stichtag irgendwelcher Neuerungen im Sinne der Gesetze nicht als Neufahrzeug gelten.
Wenn ein Traktor als NEUFAHRZEUG zugelassen werden soll, aber die am Tag gültigen Abgasvorschriften nicht einhält, ist das in D ausgeschlossen. Es müsste dann eine technische Nachbesserung geschehen ( falls möglich). Theoretisch gibt es auch die Möglichkeit der Rückdatierung, wie leicht oder schwer das geht, weiß ich nicht. Der Händler müsste bestätigen, dass es sich trotz Nichtzulassung um ein Gebrauchtfahrzeug handelt und die Zulassungsstelle müsste es ihm abkaufen.
Dass ein Traktor in D ,angesichts der deutschen Freude an Bürokratie, angeblich leichter zugelassen werden kann als in A, sprengt mein Weltbild.
Hier noch ein Link:
https://www.unimog-community.de/phpBB3/ ... 58652.html
Da es sich offensichtlich um einen "speziellen Deal" unter Händlern handelt, würde ich den Schlepper an den Händler zurückgeben.
MFG