marius hat geschrieben:was jetzt mehr an Steuern fällig werden,
gar nix an Steuern wird fällig, wenn die Leute klug und weise sind und dem Rat der Sirenen der da lautet Betriebsauflösung und Überführung in Privatvermögen nicht folgt, sondern den Betrieb "ruhend" fortführt, ordentlich nach § 4.1 EStG bilanziert und ansonsten nach dem Motto verfährt "schaun mer mal". Dabei hat der BFH noch das langjährige Damoklesschwert der "Verpachtung im Ganzen" in besonders dankenswerter Weise von den Leuten genommen. Bevor es zu einer zwangsweisen Überführung ins Privatvermögen kommt, gehört eine gehörige Portion Dummheit der handelnden Personen dazu....!