Lies dir den genauen Wortlaut durch von ' nicht mehr auf gefrorenen Boden streuen/düngen.
Das ist weiterhin nicht verboten und darüberhinaus so aufgeführt das es unmöglich ist das jemals zu kontrollieren !
Erzähl mir mehr!
Aktuelle Zeit: Mo Apr 29, 2024 7:59
Lies dir den genauen Wortlaut durch von ' nicht mehr auf gefrorenen Boden streuen/düngen.
Das ist weiterhin nicht verboten und darüberhinaus so aufgeführt das es unmöglich ist das jemals zu kontrollieren !
615 LSA Turbomatik E hat geschrieben:Lies dir den genauen Wortlaut durch von ' nicht mehr auf gefrorenen Boden streuen/düngen.
Das ist weiterhin nicht verboten und darüberhinaus so aufgeführt das es unmöglich ist das jemals zu kontrollieren !
samoht_ hat geschrieben:Lies dir den genauen Wortlaut durch von ' nicht mehr auf gefrorenen Boden streuen/düngen.
Das ist weiterhin nicht verboten und darüberhinaus so aufgeführt das es unmöglich ist das jemals zu kontrollieren !
Erzähl mir mehr!
240236 hat geschrieben:Habe gestern mit einem Pflanzenbauer vom Amt geredet und der meinte: wenn der Boden aufgetaut ist und durch Nachtfrost tragfähig ist, so gilt er als nicht gefroren, sofern er tagsüber auftaut. Sein Fazit: das mit dem Güllefahren bei Nachtfrost ist weiterhin erlaubt.
Bonifaz hat geschrieben:Irgendwann ist der Punkt erreicht, an dem man nicht mehr jeden Schwachsinn diskutiert sondern ignoriert.
Wenn der Acker tragfähig trocken ist, aber aufgrund der Oberflächenfeuchtigkeit (ich nenn es jetzt einfach mal so) die Erde an den Reifen kleben bleibt, dann fahre ich bei knappen Minusgraden in der Frühe. Da sagt man bei uns , nicht gefroren, sondern es hat einen "Reif"
Bis die Herren von ihren Bürostühlen auf kommen und das "vergehen" vor Ort in Augenschein nehmen, können sie den Acker nicht mehr betreten, da sie schon nach wenigen Schritten mehrere Kilo Boden an ihren Schuhen kleben.
Muss aber auch dazu sagen, dass auf Grund unserer Betriebsgröße die Aktion "Startstickstoffgabe" nicht Stunden dauert.
Aus der Begründung der aktuellen DüV, Bundesratsdrucksache 98/20:240236 hat geschrieben:Habe gestern mit einem Pflanzenbauer vom Amt geredet und der meinte: wenn der Boden aufgetaut ist und durch Nachtfrost tragfähig ist, so gilt er als nicht gefroren, sofern er tagsüber auftaut. Sein Fazit: das mit dem Güllefahren bei Nachtfrost ist weiterhin erlaubt.
Das Verbot der Ausbringung von N-haltigen Düngemitteln auf gefrorenen Boden wird auf die Ausnahmefälle ausgeweitet. Eine Ausbringung auf oberflächig gefrorene Böden, die tagsüber auftauen, ist damit nicht mehr möglich. Diese Möglichkeit war bisher eine bodenschonende Option, im Februar und März eine Düngung zu Beginn der Vegetationsperiode durchzuführen. Auf schweren Böden ist eine Ausbringung dann aufgrund der eingeschränkten Befahrbarkeit erst viele Wochen später möglich. Eine Sonderauswertung von Daten des Deutschen Wetterdienstes (Agrarwetterstationen, 1971 bis 2010) zeigt, dass in den meisten Regionen Deutschlands in ca. 7 von 10 Jahren im Februar und März im Mittel an 4 bis 6 Tagen oberflächig gefrorene Böden auftreten, die tagsüber auftauen. Die Anzahl der Jahre und Tage hat seit 1971 etwas zugenommen.
714er hat geschrieben:Verbot von Düngung auf gefrorenem Boden
Stickstoff- und phosphathaltige Düngemittel (auch Festmist und Kompost) dürfen nicht auf gefrorenem Boden ausgebracht werden. Die bisherige Ausnahme, dass auf tagsüber aufgetautem Boden Dünger ausgebracht werden darf, wurde gestrichen.
Quelle: https://www.praxis-agrar.de/pflanze/pfl ... gartenbau/
Crazy Horse hat geschrieben:714er hat geschrieben:Verbot von Düngung auf gefrorenem Boden
Stickstoff- und phosphathaltige Düngemittel (auch Festmist und Kompost) dürfen nicht auf gefrorenem Boden ausgebracht werden. Die bisherige Ausnahme, dass auf tagsüber aufgetautem Boden Dünger ausgebracht werden darf, wurde gestrichen.
Quelle: https://www.praxis-agrar.de/pflanze/pfl ... gartenbau/
Die haben doch nicht mehr alle Tassen im Schrank!
Sollen wir lieber tiefe Spuren in die Äcker drücken und die Feldwege raussauen als mal nachts oder in den frühen Morgenstunden bei leichtem Frost Gülle zu fahren oder Dünger zu streuen? Was die beschließen, ist doch nur noch irre und hat mit guter fachlicher Praxis rein gar nichts zu tun.
Ich bereu's heute noch, dass ich nicht bereits Anfang Februar den Raps angedüngt hab, weil die Äcker danach bis Mitte März nicht mehr befahrbar waren. Das hat mind. 30% Ertrag gekostet. Und auch der Stoppelweizen stand aufgrund der späten Andüngung und der nachfolgenden Kälte und Trockenheit erschreckend dünn da.
Marian Pradler hat geschrieben:Die Absicht des ganzen ist doch leicht ersichtlich.
Wer auf befahrbarkeit durch abtrocknen warten muss kommt erst Mitte Ende März mit organischem und mineralischen Düngemitteln. Dadurch fällt der Ertrag. Geringerer Ertrag sorgt für weniger Düngebedarf im Folgejahr laut Berechnung. Ziel erreicht. Abwärtsspirale.
Mitglieder: Bauer Piepenbrink, Bing [Bot], lobi89, Tron135