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Wintergerste Spielsaison 2020/2021

Hier ist Platz für alles was auf dem Acker wächst ;-).
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Re: Wintergerste Spielsaison 2020/2021

Beitragvon samoht_ » Do Dez 03, 2020 19:44

Lies dir den genauen Wortlaut durch von ' nicht mehr auf gefrorenen Boden streuen/düngen.
Das ist weiterhin nicht verboten und darüberhinaus so aufgeführt das es unmöglich ist das jemals zu kontrollieren !



Erzähl mir mehr!
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Re: Wintergerste Spielsaison 2020/2021

Beitragvon Botaniker » Do Dez 03, 2020 21:08

615 LSA Turbomatik E hat geschrieben:Lies dir den genauen Wortlaut durch von ' nicht mehr auf gefrorenen Boden streuen/düngen.
Das ist weiterhin nicht verboten und darüberhinaus so aufgeführt das es unmöglich ist das jemals zu kontrollieren !


Das hier gilt in Hessen, was könnte daran unmissverständlich sein, was den gefrorenen Boden angeht?

Zitat:
"5. Verbot des Aufbringens von stickstoff- oder phosphathaltigen Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln, wenn der Boden überschwemmt, wassergesättigt, gefroren oder schneebedeckt ist,"

https://llh.hessen.de/pflanze/boden-und ... nung-2020/

Ich würde mich freuen, wenn du uns aufklären würdest. :?: :D

Die Kontrolle dürfte im übrigen das einfachste sein, so ne Düngung läuft ja recht öffentlich ab.
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Re: Wintergerste Spielsaison 2020/2021

Beitragvon Johnny 6520 » Do Dez 03, 2020 21:19

samoht_ hat geschrieben:
Lies dir den genauen Wortlaut durch von ' nicht mehr auf gefrorenen Boden streuen/düngen.
Das ist weiterhin nicht verboten und darüberhinaus so aufgeführt das es unmöglich ist das jemals zu kontrollieren !



Erzähl mir mehr!


Das würde mich auch interessieren, wo das steht das weiterhin erlaubt ist!
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Re: Wintergerste Spielsaison 2020/2021

Beitragvon 240236 » Do Dez 03, 2020 22:06

Habe gestern mit einem Pflanzenbauer vom Amt geredet und der meinte: wenn der Boden aufgetaut ist und durch Nachtfrost tragfähig ist, so gilt er als nicht gefroren, sofern er tagsüber auftaut. Sein Fazit: das mit dem Güllefahren bei Nachtfrost ist weiterhin erlaubt.
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Re: Wintergerste Spielsaison 2020/2021

Beitragvon Botaniker » Do Dez 03, 2020 22:20

240236 hat geschrieben:Habe gestern mit einem Pflanzenbauer vom Amt geredet und der meinte: wenn der Boden aufgetaut ist und durch Nachtfrost tragfähig ist, so gilt er als nicht gefroren, sofern er tagsüber auftaut. Sein Fazit: das mit dem Güllefahren bei Nachtfrost ist weiterhin erlaubt.


Das heißt also nur ein Dauerfrost kann Böden gefrieren ein Nachtfrost kann das nicht. Da wäre/bin ich ja mal gespannt wie ein Gericht das sieht. Auf Anzeigen wird man ja nicht lange warten müssen.
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Re: Wintergerste Spielsaison 2020/2021

Beitragvon 714er » Do Dez 03, 2020 23:06

Verbot von Düngung auf gefrorenem Boden
Stickstoff- und phosphathaltige Düngemittel (auch Festmist und Kompost) dürfen nicht auf gefrorenem Boden ausgebracht werden. Die bisherige Ausnahme, dass auf tagsüber aufgetautem Boden Dünger ausgebracht werden darf, wurde gestrichen.

Quelle: https://www.praxis-agrar.de/pflanze/pfl ... gartenbau/
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Re: Wintergerste Spielsaison 2020/2021

Beitragvon Botaniker » Do Dez 03, 2020 23:33

Oft wird ja zurecht bemängelt, dass Gesetze, Erlasse und Verordnungen schwammig formuliert sind, man das so oder so auslegen kann, hier ist es aber doch eindeutig, gefroren - Punkt Ende Aus.
Wie soll man da was hineininterpretieren?
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Re: Wintergerste Spielsaison 2020/2021

Beitragvon Bonifaz » Fr Dez 04, 2020 7:37

Irgendwann ist der Punkt erreicht, an dem man nicht mehr jeden Schwachsinn diskutiert sondern ignoriert.

Wenn der Acker tragfähig trocken ist, aber aufgrund der Oberflächenfeuchtigkeit (ich nenn es jetzt einfach mal so) die Erde an den Reifen kleben bleibt, dann fahre ich bei knappen Minusgraden in der Frühe. Da sagt man bei uns , nicht gefroren, sondern es hat einen "Reif"
Bis die Herren von ihren Bürostühlen auf kommen und das "vergehen" vor Ort in Augenschein nehmen, können sie den Acker nicht mehr betreten, da sie schon nach wenigen Schritten mehrere Kilo Boden an ihren Schuhen kleben.
Muss aber auch dazu sagen, dass auf Grund unserer Betriebsgröße die Aktion "Startstickstoffgabe" nicht Stunden dauert.
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Re: Wintergerste Spielsaison 2020/2021

Beitragvon Johnny 6520 » Fr Dez 04, 2020 8:25

Bonifaz hat geschrieben:Irgendwann ist der Punkt erreicht, an dem man nicht mehr jeden Schwachsinn diskutiert sondern ignoriert.

Wenn der Acker tragfähig trocken ist, aber aufgrund der Oberflächenfeuchtigkeit (ich nenn es jetzt einfach mal so) die Erde an den Reifen kleben bleibt, dann fahre ich bei knappen Minusgraden in der Frühe. Da sagt man bei uns , nicht gefroren, sondern es hat einen "Reif"
Bis die Herren von ihren Bürostühlen auf kommen und das "vergehen" vor Ort in Augenschein nehmen, können sie den Acker nicht mehr betreten, da sie schon nach wenigen Schritten mehrere Kilo Boden an ihren Schuhen kleben.
Muss aber auch dazu sagen, dass auf Grund unserer Betriebsgröße die Aktion "Startstickstoffgabe" nicht Stunden dauert.



Bei uns geht es sowieso nur wenn der Boden richtig gefroren ist oder abgetrocknet,sonst kannst eh nicht reinfahren
Und zum Landwirtschaftsberater will ich noch sagen,so einen scheiss hab ich auch noch nie gehört,entweder kann man da nicht mehr reinfahren oder der Boden ist nicht aufnahmefähig, weil drunter gefroren!
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Re: Wintergerste Spielsaison 2020/2021

Beitragvon keinbauer » Fr Dez 04, 2020 8:41

240236 hat geschrieben:Habe gestern mit einem Pflanzenbauer vom Amt geredet und der meinte: wenn der Boden aufgetaut ist und durch Nachtfrost tragfähig ist, so gilt er als nicht gefroren, sofern er tagsüber auftaut. Sein Fazit: das mit dem Güllefahren bei Nachtfrost ist weiterhin erlaubt.
Aus der Begründung der aktuellen DüV, Bundesratsdrucksache 98/20:
Das Verbot der Ausbringung von N-haltigen Düngemitteln auf gefrorenen Boden wird auf die Ausnahmefälle ausgeweitet. Eine Ausbringung auf oberflächig gefrorene Böden, die tagsüber auftauen, ist damit nicht mehr möglich. Diese Möglichkeit war bisher eine bodenschonende Option, im Februar und März eine Düngung zu Beginn der Vegetationsperiode durchzuführen. Auf schweren Böden ist eine Ausbringung dann aufgrund der eingeschränkten Befahrbarkeit erst viele Wochen später möglich. Eine Sonderauswertung von Daten des Deutschen Wetterdienstes (Agrarwetterstationen, 1971 bis 2010) zeigt, dass in den meisten Regionen Deutschlands in ca. 7 von 10 Jahren im Februar und März im Mittel an 4 bis 6 Tagen oberflächig gefrorene Böden auftreten, die tagsüber auftauen. Die Anzahl der Jahre und Tage hat seit 1971 etwas zugenommen.
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Re: Wintergerste Spielsaison 2020/2021

Beitragvon Crazy Horse » Fr Dez 04, 2020 9:14

714er hat geschrieben:Verbot von Düngung auf gefrorenem Boden
Stickstoff- und phosphathaltige Düngemittel (auch Festmist und Kompost) dürfen nicht auf gefrorenem Boden ausgebracht werden. Die bisherige Ausnahme, dass auf tagsüber aufgetautem Boden Dünger ausgebracht werden darf, wurde gestrichen.

Quelle: https://www.praxis-agrar.de/pflanze/pfl ... gartenbau/


Die haben doch nicht mehr alle Tassen im Schrank!
Sollen wir lieber tiefe Spuren in die Äcker drücken und die Feldwege raussauen als mal nachts oder in den frühen Morgenstunden bei leichtem Frost Gülle zu fahren oder Dünger zu streuen? Was die beschließen, ist doch nur noch irre und hat mit guter fachlicher Praxis rein gar nichts zu tun.
Ich bereu's heute noch, dass ich nicht bereits Anfang Februar den Raps angedüngt hab, weil die Äcker danach bis Mitte März nicht mehr befahrbar waren. Das hat mind. 30% Ertrag gekostet. Und auch der Stoppelweizen stand aufgrund der späten Andüngung und der nachfolgenden Kälte und Trockenheit erschreckend dünn da.
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Re: Wintergerste Spielsaison 2020/2021

Beitragvon Botaniker » Fr Dez 04, 2020 9:37

Crazy Horse hat geschrieben:
714er hat geschrieben:Verbot von Düngung auf gefrorenem Boden
Stickstoff- und phosphathaltige Düngemittel (auch Festmist und Kompost) dürfen nicht auf gefrorenem Boden ausgebracht werden. Die bisherige Ausnahme, dass auf tagsüber aufgetautem Boden Dünger ausgebracht werden darf, wurde gestrichen.

Quelle: https://www.praxis-agrar.de/pflanze/pfl ... gartenbau/


Die haben doch nicht mehr alle Tassen im Schrank!
Sollen wir lieber tiefe Spuren in die Äcker drücken und die Feldwege raussauen als mal nachts oder in den frühen Morgenstunden bei leichtem Frost Gülle zu fahren oder Dünger zu streuen? Was die beschließen, ist doch nur noch irre und hat mit guter fachlicher Praxis rein gar nichts zu tun.
Ich bereu's heute noch, dass ich nicht bereits Anfang Februar den Raps angedüngt hab, weil die Äcker danach bis Mitte März nicht mehr befahrbar waren. Das hat mind. 30% Ertrag gekostet. Und auch der Stoppelweizen stand aufgrund der späten Andüngung und der nachfolgenden Kälte und Trockenheit erschreckend dünn da.


Über den fachlichen Sinn oder besser Unsinn solcher Regeln müssen wir sicher nicht diskutieren.
Aber bei den drohenden Strafen, macht es Sinn sich im klaren zu sein was geht und was nicht. Es nützt mir nix 20-30% mehr Raps zu ernten und anschließend einen Jahresgewinn des Betriebes als Strafe zu zahlen.
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Re: Wintergerste Spielsaison 2020/2021

Beitragvon Marian » Fr Dez 04, 2020 10:24

Die Absicht des ganzen ist doch leicht ersichtlich.
Wer auf befahrbarkeit durch abtrocknen warten muss kommt erst Mitte Ende März mit organischem und mineralischen Düngemitteln. Dadurch fällt der Ertrag. Geringerer Ertrag sorgt für weniger Düngebedarf im Folgejahr laut Berechnung. Ziel erreicht. Abwärtsspirale.
20 Jahre beim Landtreff :prost:
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Re: Wintergerste Spielsaison 2020/2021

Beitragvon Johnny 6520 » Fr Dez 04, 2020 10:59

Marian Pradler hat geschrieben:Die Absicht des ganzen ist doch leicht ersichtlich.
Wer auf befahrbarkeit durch abtrocknen warten muss kommt erst Mitte Ende März mit organischem und mineralischen Düngemitteln. Dadurch fällt der Ertrag. Geringerer Ertrag sorgt für weniger Düngebedarf im Folgejahr laut Berechnung. Ziel erreicht. Abwärtsspirale.



Mir würde Anfang Mitte März reichen,wenn es dann auch mal regnen würde!
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Re: Wintergerste Spielsaison 2020/2021

Beitragvon Wini » Sa Dez 12, 2020 19:29

Also ich werde mir die Startgabe auf gefrorenem Boden und oftmals sogar noch
auf leicht schneebedecktem Feld nicht verbieten lassen!!


Bis die Bürokraten anrücken hat die aufgehende Sonne und der aufgetaute Schnee
bzw. die aufgetaute oberste Bodenschicht doch alles wunderbar gelöst.

1. N-Schnee-Gabe An der Schneewehe.jpg
1. N-Schnee-Gabe An der Schneewehe.jpg (95.05 KiB) 594-mal betrachtet

1. Schneegabe auf gefrorenem Boden.JPG
1. Schneegabe auf gefrorenem Boden.JPG (118.22 KiB) 594-mal betrachtet

1. Schneegabe 2 Spuren im Schnee.JPG
1. Schneegabe 2 Spuren im Schnee.JPG (129.06 KiB) 587-mal betrachtet

Minimale Bodenschädigung .JPG
Minimale Bodenschädigung .JPG (100.78 KiB) 587-mal betrachtet

1. Schneegabe Prachtwetter zum Abschluss.JPG
1. Schneegabe Prachtwetter zum Abschluss.JPG (118.83 KiB) 587-mal betrachtet


Lasst Euch doch einfach nicht ins Bockshorn jagen.
So viele Kontrolleure gibt es doch gar nicht.

Außerdem ist Corona angesagt.
Ohne FFP2-Maske kommt mir ab
heuer keiner mehr aufs Feld.

Gruß
Wini
Zuletzt geändert von Wini am Sa Dez 12, 2020 19:38, insgesamt 2-mal geändert.
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