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6 - 8 to. Rückewagen - was ist zu bedenken?

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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319 Beiträge • Seite 14 von 22 • 1 ... 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17 ... 22
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Re: 6 - 8 to. Rückewagen - was ist zu bedenken?

Beitragvon Waldmichel » Mi Aug 09, 2023 16:52

Ecoboost hat geschrieben:Servus,

zur Kranprüfung.
Lässt die hier jemand wirklich routinemäßig alle 2 Jahre machen?
Oder ist gar eine jährliche Prüfung des Kranes nach der Gesetzgebung vorgeschrieben?
Wenn eine Maschine neu ist und nur für wenige Hektar eingesetzt wird, hätte ich frühestens nach 3 Jahren das erste mal den Kran zur Prüfung vorgeführt.
Wie seht Ihr das?

Gruß

Ecoboost


Ich meine, dass es wie bei der Seilwinde für alle Privatwaldbesitzer (und nicht Gewerbliche LU´s) alle 2 Jahre Pflicht ist.
Allerdings habe ich meinen RW auch schon wieder 8 Jahre und war vor 1-2 Jahren damit das erste Mal bei der Prüfung.
Aber die Prüfungen scheinen unterschiedlich abzulaufen. Bei mir wurde nichts mit Gewicht in der Zange geprüft ob was nachlässt oder nicht...
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Re: 6 - 8 to. Rückewagen - was ist zu bedenken?

Beitragvon rottweilerfan » Mi Aug 09, 2023 19:20

Glotzi956 hat geschrieben:@Rottweilerfan
Ich war noch nie bei einer Kranprüfung, keine Ahnung wie das gemacht wird.

Kranprüfung nicht bestanden, weil Ausleger abgelassen hat, oder weil die Hubleistung nicht gereicht hat ?
Bei 500 KG hätte er ja gehalten.
Danke.

War mit dem wagen zur reparatur beim beha und da hat der werkstattchef ohne ein auftrag von mir eine prüfung durchgeführt,weil er eben keine plakette hatte.als ich den wagen abholte wollte er mich aufgrund der viel zu hohen hubkraft nicht weg fahren lassen.entweder zurück drehen oder keine plakette und für die eigen verantwortung unterschreiben.hab mich für zweiteres entschieden,so lange ich so gut wie alleine damit fahre und auch nicht verleihe bleibt das so.die regelung mit plaketten und abzocke geht mir so was am a..ch vorbei :!:
..keine sorge,war nur ein schlauchbruch im a-stativ
der beha hat zur kontrolle verschiedene betongewichte,da werden dann die versch. geometrien durchgespielt....und er meinte das teil hebt ja bei voller länge fast das 800 kg gewicht,und das darf nicht sein.
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Re: 6 - 8 to. Rückewagen - was ist zu bedenken?

Beitragvon Obelix » Do Aug 10, 2023 18:28

rottweilerfan hat geschrieben: ... War mit dem wagen zur reparatur beim beha und da hat der werkstattchef ohne ein auftrag von mir eine prüfung durchgeführt,weil er eben keine plakette hatte.als ich den wagen abholte wollte er mich aufgrund der viel zu hohen hubkraft nicht weg fahren lassen.entweder zurück drehen oder keine plakette und für die eigen verantwortung unterschreiben. ...

Ja, das ist so. Das dürfen die aus Haftungsgründen nicht.
Problem gibt es auch bei Auto-Vertragswerkstätten. Da fährst Du wg. einem Kostenvoranschlag hin und dann lassen die Dich nicht mehr von dem Hof, wenn das Auto nicht mehr verkehrssicher ist und so einen Schaden hat, dass sie in Haftung genommen werden könnten.

rottweilerfan hat geschrieben: ... hab mich für zweiteres entschieden,so lange ich so gut wie alleine damit fahre und auch nicht verleihe bleibt das so. die regelung mit plaketten und abzocke geht mir so was am a..ch vorbei :!: ...

Wenn es zu einem Personenschaden kommt, wanderst Du in den Knast.
Ich glaube nicht, dass Dir das dann am A..ch vorbei geht.
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Re: 6 - 8 to. Rückewagen - was ist zu bedenken?

Beitragvon rottweilerfan » Do Aug 10, 2023 19:13

das ist das selbe ,ne weniger,wie die gefühlt 80 % der getunten schlepper die ohne betriebserlaubnis /versicherung rumfahren.
und das wird von viele händlern noch unterstützt.
als wir unseren maxxum ne legale software mit tüv abnahme und eintragung in die papiere mit meldung an die versicherung verpassst haben meinte der durchführende meister,kaufen tun´s viele,aber mit eintragen bzw. das volle pogramm bist du der einzige.
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Re: 6 - 8 to. Rückewagen - was ist zu bedenken?

Beitragvon Fiat 45-66 » Fr Aug 25, 2023 20:46

Nur zur Info an alle Reil Eichinger BMF hat neue Modelle im Angebot

Hätte es die vor 8 Monaten auch gegeben wäre es vermutlich ein BMF geworden.

Es sind jetzt auch die Pro Rungen auf den Zentral Rohr Rahmen möglich.

6695BF57-016B-40BC-B0C5-9E2BD0FA99FC.jpeg
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Re: 6 - 8 to. Rückewagen - was ist zu bedenken?

Beitragvon Ecoboost » Sa Aug 26, 2023 10:54

Servus,

du sagtest doch bisher immer dass die dir zu schwer gebaut sind!?
Mit Eigenölversorgung und Auflaufbremse reisst der sicherlich auch die 3 Tonnen an Leergewicht.
Ich weiß nicht was BMF damit bezwecken möchte, aber mir ist diese verschwenderische Deichselkonstruktion mit ewig nach hinten gesetzten Prallgitter ein Dorn im Auge.
Für einen Rückewagen mit Zentralrohrahmen finde ich ist der einfach zu massivst gebaut, auch wenn es die Pro Ausführung ist.
Vielleicht ist dieser RW ja auch in Karpfham ausgestellt!?
Werde am Freitag voraussichtlich raus fahren.
Ist dein Scandic dort in etwa ausgestellt?

Gruß

Ecoboost
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Re: 6 - 8 to. Rückewagen - was ist zu bedenken?

Beitragvon Fiat 45-66 » Sa Aug 26, 2023 11:43

Ecoboost hat geschrieben:Servus,

du sagtest doch bisher immer dass die dir zu schwer gebaut sind!?
Mit Eigenölversorgung und Auflaufbremse reisst der sicherlich auch die 3 Tonnen an Leergewicht.
Ich weiß nicht was BMF damit bezwecken möchte, aber mir ist diese verschwenderische Deichselkonstruktion mit ewig nach hinten gesetzten Prallgitter ein Dorn im Auge.
Für einen Rückewagen mit Zentralrohrahmen finde ich ist der einfach zu massivst gebaut, auch wenn es die Pro Ausführung ist.
Vielleicht ist dieser RW ja auch in Karpfham ausgestellt!?
Werde am Freitag voraussichtlich raus fahren.
Ist dein Scandic dort in etwa ausgestellt?

Gruß

Ecoboost


Nein mein Scandic wird erst in der Woche nach Karpfham beim Händler angeliefert.

Der 8T1 hat nur 2,7t. Somit weit unter 3t. Da ist der Scandic a nicht leichter
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Re: 6 - 8 to. Rückewagen - was ist zu bedenken?

Beitragvon Ecoboost » Fr Sep 01, 2023 10:13

Servus,

zur Info:
der 8T1 Pro ist in Karpfham ausgestellt.
Screenshot 2023-09-01 111147.png
Quelle: Reil&Eichinger - Infomail
Screenshot 2023-09-01 111147.png (148.03 KiB) 1951-mal betrachtet

Gruß

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Re: 6 - 8 to. Rückewagen - was ist zu bedenken?

Beitragvon Brudi22 » So Sep 03, 2023 23:02

Ecoboost hat geschrieben:Servus,

zur Kranprüfung.
Lässt die hier jemand wirklich routinemäßig alle 2 Jahre machen?
Oder ist gar eine jährliche Prüfung des Kranes nach der Gesetzgebung vorgeschrieben?
Wenn eine Maschine neu ist und nur für wenige Hektar eingesetzt wird, hätte ich frühestens nach 3 Jahren das erste mal den Kran zur Prüfung vorgeführt.
Wie seht Ihr das?

Gruß

Ecoboost


Etwas späte Antwort, aber für die Kranprüfung kann man auch selbst machen. Ich meine rauszulesen das du aus Bayern bist, kann man in der Waldbauernschule Kelheim einen Kurs belegen ist ein Tag. Man kann dann die Kranprüfung für sich selbst für den Hausgebrauch selbst durchführen, ist lediglich eine Sichtprüfung und ein Test ob das Überlastventil vom Kran anspricht. Ist selbst in wenigen Minuten zu machen und gar kein Problem.
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Re: 6 - 8 to. Rückewagen - was ist zu bedenken?

Beitragvon langholzbauer » So Sep 03, 2023 23:13

Das Thema Kranprüfung an Rückewagen ist noch immer nicht richtig geklärt.
Wichtiger denn je bleibt der Sicherheitsabstand jeglicher Personen im max. Umkreis des Kranes + der Länge des Holzes.
Bauer aus Leidenschaft für Land und Wald...
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Re: 6 - 8 to. Rückewagen - was ist zu bedenken?

Beitragvon Ecoboost » Mo Sep 04, 2023 16:00

Servus,

habe mir heute den 8T1E Pro in Karpfham angeschaut.
Die Pro Rungen sind meines Erachtens hier viel zu filigran gebaut, die Rohrhülsen für die zwei Schraubverbindungen der geteilten Pro Rungen am Zentralrohrahmen oben sind gerade jeweils zwei mal mit einer ca. 40 mm langen Schweißnaht befestigt.
Der 8T2 Pro hat hier viel massivere Rungen welche auch nicht geteilt sind.
Der Krpan GP8DF mit 7,6 Kran mit Auflaufbremse ist auch ausgestellt, ist schon ein schöner Rückewagen.
War relativ viel los dort heute, hätte ich nicht gedacht.

Gruß

Ecoboost
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Re: 6 - 8 to. Rückewagen - was ist zu bedenken?

Beitragvon Holzer90 » Di Sep 05, 2023 10:21

Also eine ordentliche Schweißnaht 4cm lang mit guter Nahtvorbereitung hält viel mehr aus als man vermutet.

Mein Cousin ist Schlossermeister, der sagt immer eine Ordentliche Naht 1cm lang hält eine Tonne aus.
Hab ich schon oft gemerkt das da was dran ist....

Grüße Markus
Diverse Gerätschaften zum verarbeiten vertikal wachsendem Rohstoff sind vorhanden!

http://www.mhbrennholz.de
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Re: 6 - 8 to. Rückewagen - was ist zu bedenken?

Beitragvon DST » Di Sep 05, 2023 12:48

Ehemaliger Kollege sagte immer "ein ordentlicher Schweißpunkt hält eine Tonne".

Hier darf man aber die Hebelübersetzung nicht vergessen.

Wenn die Runge 4cm in der Hülse steckt, und noch z.B. 120cm rausschaut, dann ist das eine Übersetzung von 1:30.

Wirken oben am Rungenende nur 100kg dann wirken unten an der Hülse schon 3 Tonnen.

Das ganze vervielfacht sich wenn ein gefüllter Greifer mit maximaler Schwenkgeschwindigkeit gegen das Rungenende kracht....
Erfahrungen macht man erst dann wenn man Sie bereits gebraucht hätte.......
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Re: 6 - 8 to. Rückewagen - was ist zu bedenken?

Beitragvon AP_70 » Di Sep 05, 2023 18:22

DST hat geschrieben:Das ganze vervielfacht sich wenn ein gefüllter Greifer mit maximaler Schwenkgeschwindigkeit gegen das Rungenende kracht....

Egal welche Runge und wie geschweißt......
Die verliert..... :mrgreen:
Der Bayerische Wald - Das gelobte Land
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Vegetarier essen meinem Essen das Essen weg
Ich bremse nur zum Kotzen
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Re: 6 - 8 to. Rückewagen - was ist zu bedenken?

Beitragvon Obelix » Di Sep 05, 2023 18:40

langholzbauer hat geschrieben:Das Thema Kranprüfung an Rückewagen ist noch immer nicht richtig geklärt. ...

Das lässt sich auch nicht "kosten-adäquat" klären.

Kran ist Kran. D.h. der Rückewagenkran wird soweit mir bekannt, mit dem 100 to. Autokran in einen Pott geworfen.
Kräne z.B. Ladekräne am Lkw, der das Baumaterial bringt, müssen m.E. jährlich von einem Kransachverständigen
abgenommen werden. Das ist nicht ganz billig, da es von den Sachverständigen nicht viele gibt und die i.d.R. eine
weite Anreise haben.

Ich habe vor Jahren (ca. 2017) mal auf einer Forst-Messe einen BG-Mitarbeiter auf das Thema angesprochen. Der
meinte dazu, dass ihnen die Problematik in Bezug auf die Rückewagen oder die am Traktor angebauten Rückekräne
bekannt sei. Ihnen reiche aus, dass der LAMA, der üblicherweise die Kräne im Schadenfall reparieren würde, 1-jährig
(Gewerbe, Angestellte Dritte) oder 2-jährig (Nutzung nur durch den Eigentümer selbst) den Kran prüft und bescheinigt,
dass "keine Mängel erkennbar" sind. Das kann der LAMA auch bestätigen. Nicht bestätigen sollte der LAMA die Aussage,
dass der Kran "keine Mängel hat", weil er dass nicht wissen kann und ggf. haftet.

Ob das heute noch so belastbar ist, kann ich nicht beurteilen.

Erstaunt hat mich das mit den 1-Tages-Kran-Lehrgängen in Bayern. Darüber haben wir aber schon mal ergebnislos
gestritten, ob dass denn die "offizielle jährliche Kranabnahme des Sachverständigen" sein kann oder nur die "tägliche/
wöchentliche Krankontrolle vor dem Einsatz" ist, die lt. Bedienungsanleitung zu erfolgen hat.

Für mich ist das Thema Rückekran-Abnahme oder Rückewagenladekran-Abnahme immer noch nicht abschließend
offiziell und belastbar geklärt. Und vielleicht ist es auch besser so, dass das Thema in dem Stand ruhen gelassen wird.
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