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6 - 8 to. Rückewagen - was ist zu bedenken?

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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319 Beiträge • Seite 15 von 22 • 1 ... 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18 ... 22
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Re: 6 - 8 to. Rückewagen - was ist zu bedenken?

Beitragvon Fiat 45-66 » Di Sep 05, 2023 19:11

Obelix hat geschrieben:
langholzbauer hat geschrieben:Das Thema Kranprüfung an Rückewagen ist noch immer nicht richtig geklärt. ...

Das lässt sich auch nicht "kosten-adäquat" klären.

Kran ist Kran. D.h. der Rückewagenkran wird soweit mir bekannt, mit dem 100 to. Autokran in einen Pott geworfen.
Kräne z.B. Ladekräne am Lkw, der das Baumaterial bringt, müssen m.E. jährlich von einem Kransachverständigen
abgenommen werden. Das ist nicht ganz billig, da es von den Sachverständigen nicht viele gibt und die i.d.R. eine
weite Anreise haben.

Ich habe vor Jahren (ca. 2017) mal auf einer Forst-Messe einen BG-Mitarbeiter auf das Thema angesprochen. Der
meinte dazu, dass ihnen die Problematik in Bezug auf die Rückewagen oder die am Traktor angebauten Rückekräne
bekannt sei. Ihnen reiche aus, dass der LAMA, der üblicherweise die Kräne im Schadenfall reparieren würde, 1-jährig
(Gewerbe, Angestellte Dritte) oder 2-jährig (Nutzung nur durch den Eigentümer selbst) den Kran prüft und bescheinigt,
dass "keine Mängel erkennbar" sind. Das kann der LAMA auch bestätigen. Nicht bestätigen sollte der LAMA die Aussage,
dass der Kran "keine Mängel hat", weil er dass nicht wissen kann und ggf. haftet.

Ob das heute noch so belastbar ist, kann ich nicht beurteilen.

Erstaunt hat mich das mit den 1-Tages-Kran-Lehrgängen in Bayern. Darüber haben wir aber schon mal ergebnislos
gestritten, ob dass denn die "offizielle jährliche Kranabnahme des Sachverständigen" sein kann oder nur die "tägliche/
wöchentliche Krankontrolle vor dem Einsatz" ist, die lt. Bedienungsanleitung zu erfolgen hat.

Für mich ist das Thema Rückekran-Abnahme oder Rückewagenladekran-Abnahme immer noch nicht abschließend
offiziell und belastbar geklärt. Und vielleicht ist es auch besser so, dass das Thema in dem Stand ruhen gelassen wird.


Hab mich dazu auch etwas eingelesen und auch mit meinem Nachbarn besprochen.
Das ganze hat leider einen Hacken. Es darf der Kran dann nur durch den der ihn abnimmt genutzt werden.
Und es muss ein Gegenstand vorhanden sein der zur Prüfung der Überlast Sicherung genutzt werden kann
Fiat 45-66
 
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Re: 6 - 8 to. Rückewagen - was ist zu bedenken?

Beitragvon langholzbauer » Di Sep 05, 2023 20:38

@Obelix
Das stimmt so nicht.
Da wird auch rigoros unterschieden , ob er als" Forst- Ladekran nur für Rundholz"
bestimmungungsgemäss genutzt wird, oder als Kran für alles was zu heben ist.
Ich will da auch keinem zu nahe treten. :wink:
Aber achtet bitte immer auf genügend Sicherheitsabstand zu Personen.
Denn kein RW- Kran ist technisch so sicher ausgelegt, wie z.B. Baukräne.
Bevor hier manche los poltern:
Diese Vorschriften dienen der Unfallverhütung, auch wenn sie manchmal bürokratisch übertrieben erscheinen. :klug:
Bauer aus Leidenschaft für Land und Wald...
langholzbauer
 
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Re: 6 - 8 to. Rückewagen - was ist zu bedenken?

Beitragvon DST » Di Sep 05, 2023 22:30

Man muß unterscheiden zwischen Sachkundigenprüfung und Sachverständigenprüfung.

Bei Hochbaukränen und ich meine auch bei Autokränen gibt es beides.

Sachkundigenprüfung = UVV Prüfung = jährlich.
Sachkunde hat z.B. ein Monteur, der diese Kräne repariert und darauf geschult sowie eingewiesen ist.

Sachverständigenprüfung ist bei Hochbaukränen, soweit ich weiß, alle vier Jahre.

Sachverständige sind meist Ingenieure mit spezieller Weiterbildung, aber auch ein Monteur kann sich durch spezielle Schulungen zum Sachverständigen weiterbilden.

Der Kran vom Rückewagen dürfte kein "Kran" im eigentlichen Sinn sein, da das Holz vom Greifer fest umschlossen wird.

Bei einem Baukran und Autokran wird jegliche Last mittels Anschlagmittel am Lasthaken gehoben, diese Maschinen haben eine Überlastwarnung bzw Abschaltung, und es halten sich auf der Baustelle meist Personen im Arbeitsbereich auf.

Der Kran auf dem Rüwa greift aber seine Ladung formschlüssig, hat keine Warnung oder Abschaltung, und es dürfen sich keine Personen im Arbeitsbereich aufhalten.

Was unterscheidet den Rückekran vom Bagger mit Greifer im Sägewerk?

Am Bagger im Sägewerk macht der Monteur einmal jährlich die Sachkundeprüfung.
Weitere Prüfungen gibt es nicht.

Dazu passt auch die 1-Tagesschulung bei der Waldbauernschule.

Dann ist man "Sachkundig" und darf die jährliche Sachkunde Prüfung = UVV Prüfung am eigenen Rückekran durchführen.

"Kranprüfungen" darf man mit so einer 1-Tagesschulung nicht durchführen.

Da ein Rückekran keine Überlastwarnung hat kann ich nicht nachvollziehen warum hier mit einem speziellen Gewicht geprüft werden sollte.
Die Hubkraft des Krans wird durch den Hydraulikdruck bestimmt.
Also einfach ein Manometer ran und den Maximaldruck prüfen.
Der Rest ist Sicht und Funktionsprüfung.
Erfahrungen macht man erst dann wenn man Sie bereits gebraucht hätte.......
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Re: 6 - 8 to. Rückewagen - was ist zu bedenken?

Beitragvon Brudi22 » Do Sep 07, 2023 10:40

DST hat geschrieben:Da ein Rückekran keine Überlastwarnung hat kann ich nicht nachvollziehen warum hier mit einem speziellen Gewicht geprüft werden sollte.
Die Hubkraft des Krans wird durch den Hydraulikdruck bestimmt.
Also einfach ein Manometer ran und den Maximaldruck prüfen.
Der Rest ist Sicht und Funktionsprüfung.



Der Rückekran hat keine Überlastwarnung wie ein Teleskoplader, aber ein DBV. Wenn du eine Definierte Last nimmst aufhebst und mit Teleskop nach draussen fährst, und das Gewicht ist über der Hubkraft, geht der Kran langsam nach unten.
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Re: 6 - 8 to. Rückewagen - was ist zu bedenken?

Beitragvon DST » Do Sep 07, 2023 10:57

Brudi22 hat geschrieben:....
Der Rückekran hat keine Überlastwarnung wie ein Teleskoplader, aber ein DBV. Wenn du eine Definierte Last nimmst aufhebst und mit Teleskop nach draussen fährst, und das Gewicht ist über der Hubkraft, geht der Kran langsam nach unten.


Darum mein Hinweis auf die Druckprüfung im vorletzten Satz meines vorherigen Beitrags.
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Re: 6 - 8 to. Rückewagen - was ist zu bedenken?

Beitragvon Brudi22 » Do Sep 07, 2023 11:11

DST hat geschrieben:
Brudi22 hat geschrieben:....
Der Rückekran hat keine Überlastwarnung wie ein Teleskoplader, aber ein DBV. Wenn du eine Definierte Last nimmst aufhebst und mit Teleskop nach draussen fährst, und das Gewicht ist über der Hubkraft, geht der Kran langsam nach unten.


Darum mein Hinweis auf die Druckprüfung im vorletzten Satz meines vorherigen Beitrags.


Ist halt ausgelegt für ein bestimmtes Gewicht, und von dem her ist es schon sinnvoll das so zu testen.
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Re: 6 - 8 to. Rückewagen - was ist zu bedenken?

Beitragvon DST » Do Sep 07, 2023 12:03

Und nach was richtest du dich dann?

Nach der Herstellervorgabe Hubkraft??

Aber eine Prüfung der Hubkraft bringt kein schlüssiges Ergebnis für eine Überlastprüfung

Die Hubkraft wird durch das Haupt-DBV bestimmt

Die Sicherheitsfunktion bei deinem Beispiel mit "Ausfahren des Teleskops" wird durch das Sekundär-DBV bestimmt.

Kein Hersteller gibt an bei welcher Reichweite und bestimmten Gewicht das Sekundär- DBV zur Überlastsicherung öffnen soll.
Diese Angabe erfolgt nur in "Druck"

Diese Sekundärventile sind direkt zur Absicherung der Technik, Hydraulik, bzw des Stahlbaus,
mit Überlastsicherung gegen Umkippen haben diese Ventile nichts zu tun.

Echte Überlastwarnanlagen, bzw aktive Überlastabschaltungen gegen Umkippen, werden hingegen meist mit spezifischen Gewichten, oder Zugkraftwaagen eingestellt.
Diese warnen dann bei einer bestimmten Reichweite, oder schalten ab.

Nie - niemals öffnet eine Überlastwarnanlage ein DBV, wodurch dann die Last unkontrollierbar absinkt.

Btw: mein Rückekran schmeißt den leeren Wagen ohne Probleme um, da ist nix mit Sicherung jeglicher Art.

Die Waldbauernschule Kelheim bietet auf ihrer Webseite diesen 1-Tageskurs zur wiederkehrenden, jährlichen Rückekranprüfung.

Einzige Voraussetzung: Mindestalter 18Jahre.

Keine technische Ausbildung notwendig.

Jeder M/W/D ab 18, kann hier die Qualifikation zur Prüfung am "eigenen" Rückekran abschließen.

So wild kann die Prüfung nicht sein.

Evtl hat ja ein User hier, bereits diesen Kurs gemacht und kann etwas dazu sagen.
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Re: 6 - 8 to. Rückewagen - was ist zu bedenken?

Beitragvon Brudi22 » Do Sep 07, 2023 12:21

Nur kurz noch, ich hab diesen Kurs für die Kranprüfung in Kelheim gemacht.

Das Gewicht richtet sich tatsächlich nach der Hubkraft des Krans.

Keiner spricht von irgendwelchen Sicherheitseinrichtungen von Warneinrichtungen gegen das umkippen. Gibt es beim Rückwegen nicht, weiß auch gar nicht warum du das ständig daherbringst, war auch nie die Rede davon das sowas geprüft wird oder ein Rückwegen sowas zwingend haben muss. Beim Vorgehen wie von mir oben beschrieben, ist es tatsächlich so, dass sich dann der Kran langsam absenkt wenn man die Last mit dem Teleskop rausfährt und zu hoch ist. Habe einen Pfanzelt P11, der macht es so, auch alle anderen Rückwagen die ich so kenne.

Vergiss deine -ich denke- Ansichten aus der Industrie, die zählen hier nicht. Hier geht es um einen einfachen Kurs mit dem ein Privatwaldbesitzer seinen Rückekran für den Eigengebrauch prüft, damit es für UVV und Versicherung passt.
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Re: 6 - 8 to. Rückewagen - was ist zu bedenken?

Beitragvon Fiat 45-66 » Sa Sep 09, 2023 15:58

Fiat 45-66 hat geschrieben:
Ecoboost hat geschrieben:Servus,

du sagtest doch bisher immer dass die dir zu schwer gebaut sind!?
Mit Eigenölversorgung und Auflaufbremse reisst der sicherlich auch die 3 Tonnen an Leergewicht.
Ich weiß nicht was BMF damit bezwecken möchte, aber mir ist diese verschwenderische Deichselkonstruktion mit ewig nach hinten gesetzten Prallgitter ein Dorn im Auge.
Für einen Rückewagen mit Zentralrohrahmen finde ich ist der einfach zu massivst gebaut, auch wenn es die Pro Ausführung ist.
Vielleicht ist dieser RW ja auch in Karpfham ausgestellt!?
Werde am Freitag voraussichtlich raus fahren.
Ist dein Scandic dort in etwa ausgestellt?

Gruß

Ecoboost


Nein mein Scandic wird erst in der Woche nach Karpfham beim Händler angeliefert.

Der 8T1 hat nur 2,7t. Somit weit unter 3t. Da ist der Scandic a nicht leichter


So nun ist der ST 8 beim Händler.

Heute den Traktor nochmal gecheckt und das nötige kleinzeug wie Kennzeichen eingepackt.

Dann kann’s am Freitag in der Früh die 170km zum Händler gehen.
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Re: 6 - 8 to. Rückewagen - was ist zu bedenken?

Beitragvon Ecoboost » Sa Sep 09, 2023 16:47

Servus,

soll bedeuten Du fährst dann 340 km für die Abholung des Rückewagens.
Warum hast Du denn keine Lieferung per Spedition mit ausgehandelt?
Ich denke eh, dass dein ST 8 Rückewagen in Karpfham ausgestellt war.
Mein Händler sagte der Krpan könnte heuer doch noch geliefert werden, ein Vertreter hingegen meinte dass das frühestens im Januar was wird.
Krpan hat anscheinend jetzt eine neue Lackierei gebaut um höhere Stückzahlen raus zu bekommen.
Ist wie es ist, ändern kann man es ja eh nicht.
Wenn er erst im März kommt würde es mir auch noch reichen.
Tipp:
nimm dir bei der Fahrstrecke auf jeden Fall ein Radkreuz bzw. einen Akkuschlagschrauber mit um bei Bedarf die Radmuttern nachziehen zu können.
Gute Fahrt!

Gruß

Ecoboost
Wenn eine Frau schweigt soll man sie nicht unterbrechen. :roll:
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Re: 6 - 8 to. Rückewagen - was ist zu bedenken?

Beitragvon Fiat 45-66 » Sa Sep 09, 2023 17:53

Ecoboost hat geschrieben:Servus,

soll bedeuten Du fährst dann 340 km für die Abholung des Rückewagens.
Warum hast Du denn keine Lieferung per Spedition mit ausgehandelt?
Ich denke eh, dass dein ST 8 Rückewagen in Karpfham ausgestellt war.
Mein Händler sagte der Krpan könnte heuer doch noch geliefert werden, ein Vertreter hingegen meinte dass das frühestens im Januar was wird.
Krpan hat anscheinend jetzt eine neue Lackierei gebaut um höhere Stückzahlen raus zu bekommen.
Ist wie es ist, ändern kann man es ja eh nicht.
Wenn er erst im März kommt würde es mir auch noch reichen.
Tipp:
nimm dir bei der Fahrstrecke auf jeden Fall ein Radkreuz bzw. einen Akkuschlagschrauber mit um bei Bedarf die Radmuttern nachziehen zu können.
Gute Fahrt!

Gruß

Ecoboost


Bei Scandic war nicht mehr viel mit handeln. Der Preis war gut.

Nein war nicht meiner in Karpfham. Meiner hat Drehhebel Auflaufbremse und 5 Rungenpaare anstatt 4 Stück.
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Re: 6 - 8 to. Rückewagen - was ist zu bedenken?

Beitragvon langholzbauer » Sa Sep 09, 2023 20:13

Stimmt.
Wenn der RW 170km per Achse geholt wird :oops: , ist er ja schon eingefahren bis er zuhause ist.
Also spätestens daheim wirklich alle Schrauben richtig nachziehen.

Allein der Reifenverschleiß wird teurer, als ein günstig eingeholtes Transportangebot.
Meinen 1.RW hatte mir damals Kotschenreuther am günstigsten angeboten.
Ich wäre aber nie auf den Gedanken gekommenen, die "nur"knapp 80 Km mit dem( damals noch nicht ganz 40km/h schnellen) Schlepper zu fahren.
Letztlich hat der regionale Händler nachgebessert und ich bekam den gleichen Preis mit 20 Km Entfernung praktisch vor der Haustür.
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Re: 6 - 8 to. Rückewagen - was ist zu bedenken?

Beitragvon Fendt312V » So Sep 10, 2023 9:17

Willst nicht warten bis die Salzstreuer wieder unterwegs sind, wäre noch zusätzlich eine Konservierung. :lol: :lol:
Für mich käme eine Abholung überhaupt nicht in Frage, Traktor ist eindeutig zu teuer.
Grüße Jakob
Wünsche viel Freude und Begeisterung sowie unfallfreie Verwendung! :klee: :prost:
:lol: Benutze Klopapier beidseitig dann hast den ökologischen Erfolg auf der Hand !! :prost:
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Re: 6 - 8 to. Rückewagen - was ist zu bedenken?

Beitragvon AF85 » Mo Sep 11, 2023 22:53

Würde mir nie in den Sinn kommen 340km mit dem Traktor zu fahren, ich hab mir meinen Wagen die 90km von einem Spediteur fahren lassen. Musste nicht extra fahren, hätte sonst eine lehrfahrt gehabt.
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Re: 6 - 8 to. Rückewagen - was ist zu bedenken?

Beitragvon Frank1967 » Mi Sep 13, 2023 19:47

Also ich find es geil, sich diese Strecke auf den Hals zu binden, und freu mich jetzt schon auf den Streckenbericht. Würde es vermutlich ähnlich machen, und Ihn selber holen.
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