Oje, was hab ich da losgetreten.
1.) Ich bin nicht gegen Druckluftbremse. Ich habe lediglich darauf hingewiesen, das eine Druckluftbremse
1.a.) anfälliger ist
1.b.) pflegeaufwendiger ist
1.c.) einer regelmäßigen Nutzung bedarf
2.) Wenn ich von Druckluftbremse spreche, meine ich eine Druckluftbremse die den gesetzlichen Auflagen
in Deutschland entspricht, die TÜV hat und das gesamte Gespann TÜV-zulässig ist.
3.) Ich habe jahrelang ein Gespann aus Unimog (Drulu) und Müller-Mitteltal-Kipper, beides relativ neu,
besessen.
3.a.) Die Druckluftbremse löste erst, wenn sich ein entsprechender Druck aufgebaut hatte. Vorher konnte
man nicht losfahren.
3.b.) Das manuelle Löseventil des Anhängers funktionierte nur bei abgekoppelten Drulu-Schläuchen und wenn
ausreichend Druckluft im Drulu-Vorratsspeicher/behälter des Anhängers war.
Nach 5-10 x Lösen/Bremsen war die Luft im Drulu-Vorratsspeicher/behälter des Anhängers verbraucht
(da ja keine Versorgungschläuche angeschlossen) und die Federspeicher gingen automatisch in Bremsstellung.
Der Anhänger stand dann festgebremst und unlösbar. Bis die Versorgungsschläuche wieder angeschlossen
wurden und ein entsprechender Druck aufgebaut war.
3.c.) Wenn das Drulu-System irgendwo einen Fehler oder eine Undichtigkeit hatte, leitete sich automatisch
der Bremsvorgang über die Federspeicher ein. Das ist m.E. nach auch gesetzlich so vorgeschrieben.
4.) Meine Auffassung zu Druckluft:
4.a.) Im Professionellen Bereich, bei regelmäßiger, mind. wöchentlicher Fahrzeug-/Anhängernutzung in
Ordnung bzw. zu empfehlen.
4.b.) Im Hobby-Bereich, bei wenig-Nutzung, bei unregelmäßiger Nutzung mit langen Standzeiten und
insbesondere bei älteren Anhängern halte ich die Auflaufbremse für besser geeignet, soweit sie auf
Grund des Gesamtgewichts noch zulässig ist.
5.) Gesetzliche Vorschriften:
Der Anhänger einschließlich der Druckluftbremse benötigt eine ABE. Auch bei Anhängern mit zulassungsfreiem
grünen 25 km/h-LOF-Folgekennzeichen ist die ABE erforderlich.
Einfach Druckluft am Anhänger nachrüsten ohne TÜV-Abnahme/TÜV-Nachtrag in die ABE ist m.E. nicht zulässig.
Das ist wie fahren ohne Führerschein oder ohne TÜV oder ohne Betriebserlaubnis.
6.) Wenn das Thema "Drulu-Rückewagen" weiterdiskutiert werden soll, macht bitte einen eigenen Thread auf.
Hier im Thread geht es um einen "8 to. Hobby-Rückewagen" mit unregelmäßiger und eher seltener Nutzung.
Ich schließe für mich Druckluft aus, weil mein Traktor keine Druckluft hat und ich die auch nicht nachrüsten
lassen würde. Wenn mein Rückewagen Druckluft haben müsste, dann müsste vorher ein anderer Traktor her,
der werksseitig mit Druckluft vom Band gelaufen ist.