240236 hat geschrieben:Muß man eigentlich für eine Heizung (in Altgebäuden) unter 50KW auch eine Nutzungsänderung beantragen?
Rein baurechtlich vermutlich schon, wenn du an der Aussenansicht nichts veränderst, wird das niemanden interessieren.
Brandschutzmässig wird das natürlich interessanter, das könnte auch deine Versicherung interessieren, spätestens im Schadensfall.