10 Käferbäume sind jetzt auch nicht die Welt.
Manchmal kommen so Nester von alleine zum Stillstand. Dann hat er alles richtig gemacht.
Aktuelle Zeit: Mo Mai 20, 2024 17:26
Moderator: Falke
Sottenmolch hat geschrieben:In Bayern darfst du aber nicht begiften!
Sottenmolch hat geschrieben:@ yogi
Der Einsatz von PSM ist die letzte Möglichkeit den Borkenkäfer zu bekämpfen, wenn alle anderen Möglichkeiten nicht angewendet werden können! Da die Abfuhr, Lagerung in 500m Entfernung oder die Entrindung in irgendeiner Form immer zu realisieren sind, ist es praktisch ausgeschlossen. Einzig Polterspritzung ist erlaubt!
http://www.lwf.bayern.de/mam/cms04/wald ... ung_bf.pdf
Es gibt natürlich auch die Ausnahme zur Regel. Gefahr in Verzug! D.h. der Befall ist Bestandsgefährdent. (Hab ich irgendwo mal gelesen) https://www.lwf.bayern.de/waldschutz/mo ... /index.php
Aber wann ist er es und wann nicht? Hat es dann überhaupt noch einen Wert? Das können hier im Forum sicherlich einige beantworten.
Hat man die Förderung zur Aufarbeitung von Borkenkäferbefall beantragt ist insektizidfrei aufzuarbeiten!
Gruß
Sottenmolch hat geschrieben:@Westerwälder
Wir konnten hier auch täglich neuen Befall feststellen, haben es aber wie geschrieben geschafft! Bisher.
Die, die zu faul für Kontrollgänge oder stetiges Einschlagen waren, haben jetzt massiven Befall. Dieser wird sich in kürze wieder auf angrenzende Waldstücke ausdehnen. Dann darf auch ich wieder raus.
Die Trockenheit ist auch hier längst angekommen. Von 2005 bis 2015, hatten wir in Franken durchschnittlich schon 100l weniger Niederschlag. Wir haben aber bei weitem keine solch großen Fichtenwälder wie sie andernorts vorkommen, außer im nördlichen Franken.
Gruß
Sottenmolch hat geschrieben:Hat man die Förderung zur Aufarbeitung von Borkenkäferbefall beantragt ist insektizidfrei aufzuarbeiten!
Oberdoerfler hat geschrieben:Sottenmolch hat geschrieben:Hat man die Förderung zur Aufarbeitung von Borkenkäferbefall beantragt ist insektizidfrei aufzuarbeiten!
Wenn das stimmt, halte ich es für völligen Irrsin vom Richtliniengeber. Ich behandle fängisches Material gerade deswegen, weil ich keine
Förderung beantragen will. Ich möchte meine Fichten solange behalten, bis die Preise wieder bei 90€/fm liegen. Bisher war ich damit
so erfolgreich, dass ich die Bagatellgrenze bei der Förderung nicht überschritten hätte.
Oberdoerfler hat geschrieben:Seitdem lasse ich ich bei mir immer bruttaugliches Material im Bestand und auf der Freifläche liegen
und begifte es. Das reduziert den Stehendbefall enorm und senkt die Populationsdichte im Frühjahr,
wenn es am wirksamsten ist.
Fangholzhaufen im Bestand dürfen laut Anwendungshinweise gespritzt werden (Ausnahme: Wirkstoff Cypermethrin). -
Sottenmolch hat geschrieben:
In Bayern darfst du aber nicht begiften!
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