@Sottenmolch
Hier ein Auszug aus dem Merkblatt vom WALDFÖPR 2020:
Quelle: https://www.stmelf.bayern.de
Da steht unter 2.2 "Holz, das ausschließlich zur Eigenverwendung (z.B. als Brennholz) dient und somit nicht in den Handel gelangt, ist förderfähig. "
Ich habe deshalb auch schon mit meinem Förster diskutiert, da gibt es kein Erweichen. Ich habe hier in den sauren Apfel gebissen und das so durchgezogen, wegen 10% Abfallholz, wollte ich die Förderung für meine 90% Stammware nicht gefährden. Somit ist meine Brennholzversorgung für die nächsten Jahre auch gesichert.