Wie ist das eigentlich rein rechtlich, wenn ich eine Herde Schafe habe und erwische einen Wolf wie er kurz davor ist ein Schaf zu töten, darf ich den Wolf dann verletzt ggf. töten um meine Schafe zu retten? Wäre doch erweiterte Notwehr oder muss ich dann zuschauen wie der Wolf meine Schafe reißt?
Du darfst lauf Buuh rufen, mehr nicht. Wobei ich mir da nicht mal sicher bin, ob dass nicht auch in den Augen der Naturschutzbehörden und Wolfsschützer den Wolf zu massiv stört. Man darf ja einen totkranken Wolf nicht mal erlösen, ohne das ein TA und der Naturschutz sein ok gegeben hat. Übrigens nicht nur Schafe, Ziegen, Kälber und Fohlen wären auch mit dabei. Und ja man kann auch nur mal einen Wolf treffen. Das jagen in großen Rudeln ist eher Sache der nordamerikanischen Wölfe. Unsere sind eher selten mit dem ganzen Rudel unterwegs. Meistens eher alleine oder zu zweit.
Man darf im Vorfeld schützen. Nur gehen da ja schon die Probleme los. Strom soll hilfreich sein, muss aber min 1m hoch sein und unten höchstens 20cm vom Boden weg. Manche Wölfe springen aber oder graben. Ist also keine Garantie. Daneben kosten die wolfssicheren Zäune einiges mehr als der herkömmlichen (Lämmer dahinter aber nicht). Sprich ein Schafhalter muss seinen kompletten Zaunbestand austauschen.
Also Herdenschutztiere. Lamas und Esel helfen bei Luchsen, Coyoten und Pumas. Bei Wölfen ist man sich da nicht sicher. Also Herdenschutzhunde. Und da geht das Drama erst los. Die wirklich guten Rassen kannst Du in D nicht halten, weil die nicht zwischen Wolf und Nu..enfifi von Lieschen Müller unterscheiden können und alles platt machen, was ansatzweise wie Feind aussieht (ein paar dieser Rassen stehen btw auch auf den Hundelisten). Ergo sind wir für die Rassen viel dicht besiedelt. Und wir wären auch wieder beim toten Wolf, was ja auch nicht darf.
Bleiben halt die beiden Klassiker: Maremmano oder Pyrenenschutzhund. Sind brauchbar, bleiben auch hinter dem Zaun. Nur gibts da auch wieder ein Problem: Große Hunde unbeaufsichtigt bei Wind und Wetter in der freien Landschaft. In der Lausitz kein Thema, im Westen rufts nicht selten den AmtsVEt auf den Plan, der mit dieser ein Problem hat und dann auch gerne mal den Einsatz untersagt. Dazu kommt noch, dass nicht jeder Hund für den Herdenschutz taugt. In den Ursprungsländern kein Thema, aber hier ist das kein vernünftiger Grund. Ergo hat man einen sehr selbstbewußten, verteidigungsbereiten Hund in Familienhänden. Dazu kommt noch, dass man für einen wirksamen Schutz min 2 dieser Hunde braucht, die auch richtig sozialsiert worden sind (sprich denken, sie wären Schafe).
Alles legal. Nur halt dem Wolf irgendwie verletzen darf man nicht. Dafür bekommt man ja die getöteten Tiere ersetzt (nicht die Kosten für die verletzten und auch keine Fehlgeburten in Folge eines Angriffs), teilweise angemessen, teilweise schon lachhaft. Auf die Frage der Haftung für Folgeschäden durch den Ausbruch einer Herde nach einem Angriff gibts auch keine wirkliche Antworten. Wenn wir da an den Fall mit dem ICE- Tunnel und der Schafherde bei Fulda denken, auch ne dankbare Lösung für die Tierhalter. Es stehen also erstmal alle, die in irgendeiner Form Weidehaltung betreiben, im Regen.
Apropos Tierschutz, damit kennen sich Naturschützer doch am wenigsten aus. Anekdote gefällig: Die Fangjagd auf Raubwild soll als Tierquälerei verboten werden. Das Aufstellen von Fallen für Frischling aber als Bestandregulierung erlaubt werden. Da gelten halt schon immer zwei Masse.
Gruß
PS: Das Buch und die App kannst Du Dir sparen, ich weiß ja wie dann gemeldet wird (nämlich gar nicht). Die Gründe dafür sind allerdings vielfältig und haben nicht immer was mit Schiessen zu tun.