Aktuelle Zeit: Mo Nov 17, 2025 16:53
Moderator: Falke
vielen Dank für Ihr Interesse! Gerne möchte ich Ihre Frage beantworten:
Wenn wir jetzt im Herbst/Winter die Buche einschlagen, messen wir etwa zwischen 40-50% Wasseranteil im Stamm! Das Wasser läuft durch Kanäle außen am Stamm hoch in den Baum, in der Mitte des Stammes das übrige Wasser wieder hinunter.
Geht der Frost in den Satmm oder noch besser in das kleine Holzscheit, friert das Wasser zu Eis und dehnt sich aus. Das Wasser drückt sich über die Schnittenden aus dem Scheit. Nach einem Nachtfrost haben Sie morgens auf beiden Seiten des Scheites eine dicke Eissschicht!
Zur Erinnerung: Ein Neubau (Hausbau) sollte nach dem Verputzen einen Winter stehen, bevor man einzieht, damit die Feuchtigkeit komplett rausgeht.
Ich hoffe, ich habe Ihnen zwar unwissenschaftlich, aber doch verständlich unseren Freund Frost erklärt!
Beste Grüße aus Allendorf
Kleinunternehmerregelung
Unternehmer, die nur geringe Umsätze tätigen, werden als Kleinunternehmer eingestuft. Als Kleinunternehmer gelten Unternehmer, deren Umsatz im vorangegangenen Jahr einen Betrag von 17.500 € (bis zum 31.12.2002 galt ein Grenzwert von 16.620 €) nicht überstiegen hat und deren Umsatz im laufenden Jahr 50.000 € voraussichtlich nicht übersteigen wird. Beide Voraussetzungen müssen gegeben sein. Bei Beginn einer unternehmerischen Tätigkeit ist der voraussichtliche Umsatz im Kalenderjahr zu schätzen. Übersteigt dieser voraussichtlich nicht die Umsatzgrenze von 17.500 €, gilt der Unternehmer als Kleinunternehmer.
Kommt die Kleinunternehmerregelung zur Anwendung, muss der Unternehmer auf seine Umsätze keine Umsatzsteuer erheben. Er kann allerdings auch zur Umsatzsteuer optieren. In diesem Fall hat er die Möglichkeit, auch die Vorsteuer gegenüber dem Finanzamt geltend zu machen. Empfehlenswert ist die freiwillige Umsatzsteuerveranlagung, da nur so der Vorsteuerabzug möglich wird. Für Kleinunternehmer entfällt neben dem Vorsteuerabzug der Ausweis der Umsatzsteuer sowie der Umsatzsteuer-Identifikationsnnummen auf erstellten Rechnungen.
Werden die Umsatzgrenzen überschritten, muss der Unternehmer auf seine Umsätze Umsatzsteuer erheben. Optiert ein Kleinunternehmer zur Umsatzsteuer, muss er dies gegenüber dem Finanzamt erklären. Seine Entscheidung bindet ihn für fünf Jahre.
Mitglieder: Bing [Bot], Google [Bot], Google Adsense [Bot], Stoapfälzer