Aktuelle Zeit: Do Mai 02, 2024 14:28
Nordhesse hat geschrieben:....., kann man machen. Hier rufen die Bauern trotzdem gerne am Verband an und fragen, was die Richtung ist. Hat bei der Entsorgungsleitung eines großen Unternehmens bisher funktioniert
Nordhesse hat geschrieben:
Krasseste Beispiele gibt's immer dann, wenn zur Entschädigung die Bodenrichtwerte herangezogen werden. Bei der Verbreiterung der A7 in NDS sollten die da 2,80 € / m € Ackerland zahlen. Aktueller Marktpreis war da eher bei 4 € . Das Gericht hat sich steif und Fest auf die Richtwerte berufen- ich weis nicht, wie es ausgegangen ist.
Neo-LW hat geschrieben:Vereidigter Sachverständiger hat ein Verkehrswertgutachten über ein bebautes Grundstück (SH) geschrieben.
Ansatz Grundstückspreis BRW: 70,- EUR / m²
Zur gleichen Zeit hat die Gemeinde in 100 m Abstand Grundstücke zu 250,- EUR / m² verkauft.
Neo-LW hat geschrieben:Auf die Diskrepanz hingewiesen hat die zuständige Behörde erklärt,
daß man schon seit Jahren vertrauensvoll mit dem Gutachter zusammenarbeitet.
T5060 hat geschrieben:Neo-LW hat geschrieben:Vereidigter Sachverständiger hat ein Verkehrswertgutachten über ein bebautes Grundstück (SH) geschrieben.
Ansatz Grundstückspreis BRW: 70,- EUR / m²
Zur gleichen Zeit hat die Gemeinde in 100 m Abstand Grundstücke zu 250,- EUR / m² verkauft.
Hier ist die Sache einfach : Der Gutachter muss bei Verwendung des BRW ausreichend begründen, dass keine ausreichenden Marktdaten zur Verfügung stehen,
das der BRW marktkonform ist und das sich der BRW und der Markt seit BRW Festsetzung nicht weiterentwickelt haben.
Ich kann mich als Gutachter auf den BRW berufen, wenn man eine kleine Teilfläche ankauft, ich den BRW als Basis für weitere Berechnungen brauche oder BRW und Wert der Fläche wirklich konform sind.
Geht es beim Gutachten darum bedeutende Werte darzulegen, ist der BRW nur eine Orientierung und zur Wertfeststellung nicht mehr geeignet.
In einem Verkehrswertgutachten ist immer der lokale Grundstücksmarkt zu analysieren, zu beschreiben und das ganze zu belegen.
Hält sich ein Gutachter nicht daran, dann ist der fachlich ungeeignet = wegen Befangenheit raus aus dem VerfahrenNeo-LW hat geschrieben:Auf die Diskrepanz hingewiesen hat die zuständige Behörde erklärt,
daß man schon seit Jahren vertrauensvoll mit dem Gutachter zusammenarbeitet.
Auch hier ist die Sache dann einfach : Den Gutachter wegen Befangenheit rauskicken
Neo-LW hat geschrieben:t5060 hat geschrieben:Neo-LW hat geschrieben:Auf die Diskrepanz hingewiesen hat die zuständige Behörde erklärt,
daß man schon seit Jahren vertrauensvoll mit dem Gutachter zusammenarbeitet.
Auch hier ist die Sache dann einfach : Den Gutachter wegen Befangenheit rauskicken
Das hat der Verfahrensbeteiligte seinerzeit versucht.
Auf meinen Rat hin, wurden sogar Fotos von den Gemeinde-Verkaufsschildern eingereicht.
Aber das Gericht hat die Beschwerde exakt mit dem o.g. Satz zurückgewiesen.
Olli
T5060 hat geschrieben:Die Landwirte sind bei Großprojekten eigentlich sehr kooperativ, die wissen was kommt und stellen sich deshalb nicht stur.
Genau hier ist man als Vorhabenträger gehalten, in diese kooperative Haltung einzuschwenken und gemeinsam nach Lösungen zu suchen.
Aber eins ist klar, wenn ich von den planfestgestellten Arealen abweiche, entsteht neue Arbeit : Der Fachplaner muss wieder ran,
die oberen und unteren Naturschutzbehörden müssen raus und die ganzen Träger öffentl. Belange müssen auch wieder den Haken drunter setzen.
Das scheuen einfach viele. Wenn allerdings die Stimmung in einer Region gut ist, dann kann man auf einfache Art viel erreichen.
In Hessen oder Niedersachsen geht das nicht: Das sitzen ROTE, SCHWARZE und GRÜNE in einer Verwaltung; die stetig darauf aus sind sich gegenseitig eins auszuwischen !
Zugmaul hat geschrieben:Ist der Bauernverband auch TöB?
T5060 hat geschrieben:Zugmaul hat geschrieben:Ist der Bauernverband auch TöB?
Bevor ich jetzt was falsches schreibe, mache ich von meinem Recht auf Schweigen Gebrauch
Nordhesse hat geschrieben:Dann frag mal bei K+S, was die von unserem Kreisverband halten
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