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Das Grünlandjahr 2023

Hier ist Platz für alles was mit Futterbau und Grünland zu tun hat.
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Re: Das Grünlandjahr 2023

Beitragvon Bonifaz » Do Okt 26, 2023 19:19

2malige Schnittnutzung für wieviel Euro - keine Sekunde wird über so einen Schwachsinn nachgedacht.
Genügt schon die 4Prozentige Zwangsstilllegung. Wir haben dafür unseren schwächsten Acker hergenommen und mit einer Mischung aus verschiedenen Kleearten eingesät. Der Acker übersteigt jetzt aber flächenmäßig die geforderten 4 %. Da war zuerst die Überlegung den Rest mit einer anderen Grünbrache zu codieren. Verworfen. Die überschüssig eingesäte Fläche wird mit jedem Grünlandschnitt mit gemäht, 5 mal im Jahr. Liegt auf der Strecke, macht keinen gesonderten Aufwand.
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Re: Das Grünlandjahr 2023

Beitragvon Stoapfälzer » Do Okt 26, 2023 20:23

Das 5te Prozent Stilllegung gibt doch 1300Euro so viel kann man nie erwirtschaften.

Die extensiven Wiesen hier gehören eist dem Freistaat Bayern. Da ist Düngeverzicht Bestandteil des Pachtvertrages. Mehr als 2 Schnitte gibt es da eh nicht dann nimmt man die 300 bis 400Euro im Kulap halt noch mit.
Alle reden übers Wetter,
aber keiner unternimmt was dagegen. ;-)

Zitat Karl Valentin
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Re: Das Grünlandjahr 2023

Beitragvon Bonifaz » Do Okt 26, 2023 20:57

Da soll es dann welche geben, die sagen Antrag :roll: :oops: die können mich mal. Wieder andre laufen jedem Cent nach, die Cem und Co einem hinhalten. Irgendwann muss man Pflücke rein Schlagen, bis hier her und nicht weiter. Bis hier her Stilllegung und der Rest ist Nutzung.
Bin eh gespannt wie die Kleemischung bis zum 15. August aussieht. Mit welchem Aufwand die Fläche wieder in die Nutzung zu bringen ist.
Extensive Wiesen? Kennt man in unserem Landstrich nicht. Manche versuchen es. Später 1. Schnitt für die Pferde-Cobs-produktion. Der Einzige der daran verdient, ist der diese für 19,90€ den 20kg Sack im Internet an die Pferdehalter verdiggert. Den 2. Aufwuchs kommt dann im August und der 3. jetzt.
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Re: Das Grünlandjahr 2023

Beitragvon langholzbauer » Do Okt 26, 2023 21:46

Bonifaz hat geschrieben:. Irgendwann muss man Pflücke rein Schlagen, bis hier her und nicht weiter. ..
Stimmt!

Ich hab den Pflock und den Hammer dazu schon in der Hand...
Wenn es dann soweit ist, kann mich auch das FA , die KV und die RV sowie die Agrardatenerhebung mal kreuzweise analog zum geretteten Mitelmeerflüchtling auf Herausgabe der Daten verklagen. :roll: :oops:
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Re: Das Grünlandjahr 2023

Beitragvon 210ponys » Fr Okt 27, 2023 8:11

Stoapfälzer hat geschrieben:
Die extensiven Wiesen hier gehören eist dem Freistaat Bayern. Da ist Düngeverzicht Bestandteil des Pachtvertrages. Mehr als 2 Schnitte gibt es da eh nicht dann nimmt man die 300 bis 400Euro im Kulap halt noch mit.
das heißt auf diese Wiesen darf auch kein Wirtschaftsdünger wie Gülle oder Mist drauf?

@ Bonifaz kannst Du mir mal die Vorteile nennen wenn kein Antrag mehr gestellt wird?
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Re: Das Grünlandjahr 2023

Beitragvon Bonifaz » Fr Okt 27, 2023 10:00

210ponys hat geschrieben:
Stoapfälzer hat geschrieben:@ Bonifaz kannst Du mir mal die Vorteile nennen wenn kein Antrag mehr gestellt wird?

Steht aktuell nicht zur Diskussion, aber nur weil die Junglandwirteprämie interessant ist. Dazu werden die nötigen Glöz erfüllt, aber kein qm darüber hinaus.
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Re: Das Grünlandjahr 2023

Beitragvon 210ponys » Fr Okt 27, 2023 12:11

Bonifaz hat geschrieben:
210ponys hat geschrieben:
Stoapfälzer hat geschrieben:@ Bonifaz kannst Du mir mal die Vorteile nennen wenn kein Antrag mehr gestellt wird?

Steht aktuell nicht zur Diskussion, aber nur weil die Junglandwirteprämie interessant ist. Dazu werden die nötigen Glöz erfüllt, aber kein qm darüber hinaus.

vielleicht weil auch schon dahinter gekommen das die Agrarknete nicht nehmen musst, aber von den Auflagen nicht befreit bist.
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Re: Das Grünlandjahr 2023

Beitragvon Bonifaz » Sa Okt 28, 2023 17:10

210ponys hat geschrieben:vielleicht weil auch schon dahinter gekommen das die Agrarknete nicht nehmen musst, aber von den Auflagen nicht befreit bist.

Vom Ordnungsrecht bist du nicht befreit. Das dürfte allgemein klar sein. Dass der Antrag ein Ko-Kriterium bei QM ist, hat sich wohl als Märchen heraus gestellt. Aber das gesamte GLÖZ-Gedöns kannst du abhacken. Wobei ich manche Vorgabe ja für ganz Sinnvoll erachte und in unserem Betrieb eh schon seit Jahren umgesetzt wird. (Fruchtfolge, Zwischenfrucht etc.) Aber wenn ich wegen einem Feldstück das behördenseits von einem anderen FS abgetrennt wurde dann noch 996m² misst, über FAL-By eine Nutzung nachweisen muss, geht mir die Hutschnur hoch
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Re: Das Grünlandjahr 2023

Beitragvon langholzbauer » Sa Okt 28, 2023 17:50

Du glücklicher!
Bei mir sind es am kleinsten Flurstück, welches wegen einem gelegentlich wasserführendem Gräbchen von der Anbaufläche abgeschnitten wurde, 189 m² mit den ganzen Nachweispflichten... :oops:
Aber im Zuge der Feldblocküberwachung im Zusammenhang mit den freihändig gezeichneten Gewässerkarten gibt es seit Jahren immer neue Feldblockteilungen jenseits der Realität.
Der entscheidende Unterschied zwischen GAP- Teilnahme und LW ohne, ist neben dem Geld die Beweislastumkehr.
Wer nur an Fachrecht gebunden ist, gilt laut Grundgesetz solange als "unbescholten" bis ihm von den Behörden vor Gericht das Gegenteil bewiesen ist!!!
Wer also Landwirtschaft nach guter fachlicher Praxis und entsprechend dem aktuellen Fachrecht ohne das GAP- Geld betreiben kann, braucht keiner Behörde was nachzuweisen, kann sich deutlich besser auf seine Arbeit konzentrieren und darf selbst sogar vor Gericht, als Beschuldigter ungestraft lügen. :wink:

Das nur noch mal zur Erläuterung!
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Re: Das Grünlandjahr 2023

Beitragvon Marian » So Okt 29, 2023 8:49

Und die Umverteilung von Cem, welche die Basisprämie schmälern möchte, macht den Ausstieg aus dem Bauern Hartz4 wieder einen Schritt leichter.
20 Jahre beim Landtreff :prost:
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Re: Das Grünlandjahr 2023

Beitragvon Bauer Piepenbrink » So Okt 29, 2023 11:04

langholzbauer hat geschrieben:Du glücklicher!
Bei mir sind es am kleinsten Flurstück, welches wegen einem gelegentlich wasserführendem Gräbchen von der Anbaufläche abgeschnitten wurde, 189 m² mit den ganzen Nachweispflichten... :oops:
Aber im Zuge der Feldblocküberwachung im Zusammenhang mit den freihändig gezeichneten Gewässerkarten gibt es seit Jahren immer neue Feldblockteilungen jenseits der Realität.
Der entscheidende Unterschied zwischen GAP- Teilnahme und LW ohne, ist neben dem Geld die Beweislastumkehr.
Wer nur an Fachrecht gebunden ist, gilt laut Grundgesetz solange als "unbescholten" bis ihm von den Behörden vor Gericht das Gegenteil bewiesen ist!!!
Wer also Landwirtschaft nach guter fachlicher Praxis und entsprechend dem aktuellen Fachrecht ohne das GAP- Geld betreiben kann, braucht keiner Behörde was nachzuweisen, kann sich deutlich besser auf seine Arbeit konzentrieren und darf selbst sogar vor Gericht, als Beschuldigter ungestraft lügen. :wink:

Das nur noch mal zur Erläuterung!


So sieht es aus, deshalb haben die Behörden auch Bammel das die Bauern wirklich keinen Antrag mehr stellen! Da können die dann 10000 Juristen einstellen :mrgreen:
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Re: Das Grünlandjahr 2023

Beitragvon rottweilerfan » Mi Nov 01, 2023 10:43

das grünlandjahr neigt sich dem ende zu,ernten ist jetzt bei uns nicht mehr möglich.
weidegras ist noch einiges da aber die trittschäden sind ein graus, die gülleausbrinung bis zum 15.11. wird ein noch grösseres problem sein.
Deutschland,ein Paradies für Schmarotzer und Taugenichtse...
" Der Rottweiler ",in seiner Familie gutmütig,treu und ergeben...
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Re: Das Grünlandjahr 2023

Beitragvon Wimsener » Mi Nov 01, 2023 11:14

Bis einschlieslich 14. November :klug:
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Re: Das Grünlandjahr 2023

Beitragvon Bonifaz » Mi Nov 01, 2023 11:22

Wimsener hat geschrieben:Bis einschlieslich 14. November :klug:


in Bayern Regierungsbezirk Schwaben und Lkr. PAF; ND; FFB und LL (für andere Gebiete ist das Amt in A nicht zuständig) Sperrfrist im Grünland von 29.11 - 28.02.


Ein Teil ist draußen, für die restliche Fläche muss die Gülle erst "anfallen"
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Re: Das Grünlandjahr 2023

Beitragvon DWEWT » Mi Nov 01, 2023 11:49

Bauer Piepenbrink hat geschrieben:
So sieht es aus, deshalb haben die Behörden auch Bammel das die Bauern wirklich keinen Antrag mehr stellen! Da können die dann 10000 Juristen einstellen :mrgreen:


Das ist leider nicht ganz so. Wer zukünftig nicht mehr am Almosenverteilen teilnehmen möchte, der muss ein alternatives Qualitätssicherungssystem haben. Da jedoch fast alle Qualitätssicherungssysteme auch Unterlagen aus dem Förderantrag einbeziehen, wird das sehr schwierig. Ohne Antrag und Qualitätssicherungssystem, wird die Ware gekennzeichnet als "ungeklärte Herkunft". Die dürfte dann wohl nur noch verkäuflich sein, wenn der Markt leergefegt ist; was nicht vorkommen wird. Wer z.B. das ohne Förderung erzeugte Getreide selbst veredelt, erzeugt ebenfalls Ware mit dem Hinweis "ungeklärte Herkunft". Das Veredelungsprodukt dürfte wohl ebenfalls kaum abzusetzen sein. Soweit die offizielle Lesart.
Was der Landwirt in Eigenverantwortung, ohne Beteiligung der Behörden, erzeugt, ist :ungeklärte Herkunft". Soweit der Vertrauensbeweis in die Arbeit der Landwirtschaft.
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