Darauf habe ich schon oft genug hingewiesen.
Allerdings wären im Falle einer anderen Zertifizierung die Angaben der Erzeuger nicht subventionserheblich und auch da müsste der Zertifizierer oder Handelpartner erst Verstöße vor Gericht nachweisen, bevor er deshalb bei Vertragserfüllung Abzüge von der vereinbarten Leistung vornehmen darf.
Gerade im Bereich Milch und Rindfleisch sind neben QM und QS schon viele unterschiedliche Zertifikate unterwegs, in denen es recht leicht wird, "gesicherte Herkunft" auch ohne GAP- Teilnahme nachzuweisen.