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Elektroauto - Euphorie

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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Re: Elektroauto - Euphorie

Beitragvon langer711 » Fr Aug 26, 2022 19:51

Ich hab hier auch so nen Fall.
Alter Geländewagen - Diesel.
Der kommt selten mehr wie einen Ort weiter, aber kennt jeden Feldweg ums Dorf.

Jedes Jahr schafft der um die 6000 km
Solang der anspringt, wird der weiter durch die Furchen geschickt.
Gäbe es sowas elektrisch gebraucht
(Kompakt, Allrad und Bodenfreiheit)
ich würd den sofort kaufen.

Wenn Zweitwagen, braucht es keine Reichweite.

Die ersten E-Fahrzeuge hatten fast alle geringe Reichweite, teils unter 100 km.
Das die keine km machen, logisch

Aber man kann ja gern einen Nissan Leaf oder BMW i3 mit einem Astra oder sowas vergleichen.
Da gibts auch ne Menge mit wenig Laufleistung.

Der Lange
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Re: Elektroauto - Euphorie

Beitragvon Tinyburli » Sa Aug 27, 2022 2:58

Ein neues Video von Next Move:
Die Bundesnetzagentur nimmt neu Stellung.
Eine Gleichbehandlung von großen Anbietern mit kleinen Leuten mit Wallboxen ist ja notwendig und wird kommen!
https://youtu.be/sfWewRlBMsA

Bei den Next Move kann man seine THG- Quote dann neuerdings auch anmelden. 350,- Prämie!

https://nextmove.de/THG/

Denke mit dem nächste E- Auto gehe ich zu denen. Die bringen immer die neuesten Neuigkeiten diesbezüglich!

Die hier schreiben gar von 450,-!! (bis zu):

https://www.emobility.energy/thg-praemi ... 8797619348
Mit freundlichen Grüssen
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Re: Elektroauto - Euphorie

Beitragvon aldersbach » Sa Aug 27, 2022 8:42

waelder hat geschrieben:Und wieviel Kapazität hat der Akku noch in %
Der i3 ist bei 90 Prozent der Anfangskapazität. Der M3 ist nach 5 Jahren noch bei 95 %.
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Re: Elektroauto - Euphorie

Beitragvon Vario_TA » Sa Aug 27, 2022 8:50

Tinyburli hat geschrieben:Ein neues Video von Next Move:
Die Bundesnetzagentur nimmt neu Stellung.
Eine Gleichbehandlung von großen Anbietern mit kleinen Leuten mit Wallboxen ist ja notwendig und wird kommen!

Große wie kleine Anbieter, öffentliche wie private Ladepunkte WERDEN BEREITS GLEICH BEHANDELT.

Was glaubst du wohl, wofür man die ~350€ bekommt, wenn man seinen Fahrzeugschein bei einem entsprechenden Anbieter hinterlegt?
Die Behörden haben erstaunlicherweise mal mitgedacht und erkannt, dass es unmöglich ist, die geladenen Strommengen an allen Ladepunkten zu erfassen. Deshalb wird für alle Elektrofahrzeuge jedes Jahr ein pauschaler Schätzwert für die geladene Strommenge aus privaten Ladepunkten angesetzt.
Bei öffentlichen Ladepunkten ist die Erfassung der geladenen Menge viel besser machbar, da wird deshalb mit der konkreten Menge gerechnet.
Daran ist nichts unfair, es sind einfach nur zwei unterschiedliche Berechnungsweisen.
Wer jetzt denkt, er könne zusätzlich auch noch den privat geladenen Strom anrechnen, irrt sich gewaltig, denn der wird bereits angerechnet.
Es gibt drei Möglichkeiten, wie das ganze jetzt ablaufen kann:
1. An den Berechnungsmethoden wird nichts geändert, aber durch die Meldung vieler eigentlich privater Ladepunkte als öffentliche Ladepunkte sinkt der pauschale Schätzwert für den Stromverbrauch aus nichtöffentlchen Ladepunkten so stark, dass sich der Verkauf über den Quotenhandel kaum noch lohnt.
2. Die Regelungen werden so angepasst, dass es definitiv unmöglich ist, private Ladepunkte als öffentlich zu deklarieren.
3. Die pauschale Schätzung wird komplett gestrichen, die tollen 350€ pro Jahr und Auto fallen also weg und man kann mit jedem Ladepunkt mit Mengenerfassung am THG-Handel teilnehmen.

Alles andere hätte mit absoluter Sicherheit keinen Bestand vor Gericht, weil dann die imaginären Einsparungen mehrfach verkauft würden, was nunmal nicht möglich sein darf.

Wie man es auch dreht und wendet:
Elektroautofahrer bekommen unterm Strich nicht mehr Geld als vorher. Diese Vorstellung kann man sich ganz schnell aus dem Kopf schlagen.
Sollte das seitens der Behörden toleriert werden, überlege ich mir vielleicht sogar, ob ich juristisch dagegen vorgehe. Es gibt sicher Institutionen, die an einem solchen Rechtsstreit großes Interesse hätten.

Und völlig unabhängig davon ist es natürlich eine absolute Sauerei, dass überhaupt jemand privat Emissionsrechte verkauft. Wie sehr muss man die Menschheit hassen, damit man für ein paar hundert Euro im Jahr einen großen Haufen Emissionen verursacht?
Ganz offensichtlich verstehen die Leute nicht, dass ihnen das Geld nicht geschenkt wird, sondern der, von dem das Geld kommt, dafür Emissionen verursachen darf. Das sollte meines Erachtens verpflichtenderweise klipp und klar von den Anbietern kommuniziert werden müssen. Wer sich halbwegs für's Klima interessiert und nicht am Hungertuch nagt (was bei Elektroautofahrern eher selten sein dürfte), würde sich dann zweimal überlegen, ob es wirklich so toll ist, auf diese Weise Geld abzugreifen.
Der Begriff "THG-Prämie" ist irreführend.

Selbst wenn man den Berechnungen der Behörden folgen würde und Elektroautos tatsächlich die berechnete Menge an Emissionen einsparen würden: durch den Verkauf der Einsparungen im Quotensystem verpufft diese Einsparung komplett, es ist also vollkommen egal, ob man Verbrenner fährt oder Elektroauto und dann die "Prämie" kassiert.
Die Emissionsmenge ist entsprechend der Rechnungen der Behörden identisch. Wenn man nennenswert weniger als 2MWh/a (ungefähr der pauschale Schätzwert der Behörden) an privaten Ladepunkten lädt, ist der Verbrenner dann sogar wesentlich besser.
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Re: Elektroauto - Euphorie

Beitragvon Tinyburli » Sa Aug 27, 2022 10:40

Da bin ich dann gespannt, wie sich das weiter entwickelt und werde fleissig den Kanal von Next Move besuchen.

Nach Deinem Schreiben, Vario, wäre nach inanspruchname der THG- Prämie kein Laden an öffentlichen Stromtankstellen, die über die THG- Vergütung verrechnen möglich.

Denke, da wird es dann eine Vorschrift geben, die das verhindert.

Die Next Move werden das ja dann veröffentlichen.

Oder, Du schreibst es ja, dass da dann die Prämie ganz abgeschafft wird.

Und es ist ja zu lächerlich, dass sogar für angemeldete Elektroroller die 350,- kriegen würden!

Denke auch dass das mit den Rollern nicht nachvollziehbar ist und abgeschafft werden wird!
Mit freundlichen Grüssen
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Re: Elektroauto - Euphorie

Beitragvon Vario_TA » Sa Aug 27, 2022 11:27

Tinyburli hat geschrieben:Nach Deinem Schreiben, Vario, wäre nach inanspruchname der THG- Prämie kein Laden an öffentlichen Stromtankstellen, die über die THG- Vergütung verrechnen möglich.

Dann hast du es falsch verstanden.
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Re: Elektroauto - Euphorie

Beitragvon weissnich » Sa Aug 27, 2022 12:59

Tinyburli hat geschrieben:Ein neues Video von Next Move:
Die Bundesnetzagentur nimmt neu Stellung.
Eine Gleichbehandlung von großen Anbietern mit kleinen Leuten mit Wallboxen ist ja notwendig und wird kommen!
https://youtu.be/sfWewRlBMsA

Bei den Next Move kann man seine THG- Quote dann neuerdings auch anmelden. 350,- Prämie!

https://nextmove.de/THG/

Denke mit dem nächste E- Auto gehe ich zu denen. Die bringen immer die neuesten Neuigkeiten diesbezüglich!

Die hier schreiben gar von 450,-!! (bis zu):

https://www.emobility.energy/thg-praemi ... 8797619348



hey ich will ja mal hoffen das du deine thg quoten nicht bei nextmove, sondern bei mir anmeldest*gg

https://geld-fuer-eAuto.de/ref/EHJ0NRRD
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Re: Elektroauto - Euphorie

Beitragvon Tinyburli » Sa Aug 27, 2022 14:11

Ja, Torsten, danke für den Link.

Bei Dir sinds ja 50,- mehr noch als bei Nextmove!

Und Du bist ja ursächlich daran schuld, dass ich jetzt zwei THG- Stromtankstellen habe bei mir am Aussiedlerhof und in Unterlaimbach, 91443 Scheinfeld . Dank Dir.

Wie das dann ist, wenn ich dann mit meinen THG- geförderten Elektroautos Strom an meinen öffentlichen Stromtankstellen lade, muß ja noch eroiert werden, ob das eine verbotene Doppelförderung wäre, oder nicht.

Der Vario erördert das ja ganz ausführlich, ich glaube aber das wissen er und der Klaus Müller auch noch nicht genau, wie das dann ausgezahlt wird oder nicht!

Hast Du mal den Paragrafen zur Hand, der das beschreibt wie so netzentkoppelte Anlagen gehandhabt und bezahlt werden?

https://lxgesetze.de/37-bimschv/1

§ 1
Anwendungsbereich

Diese Verordnung regelt die Anrechnung von strombasierten Kraftstoffen und mitverarbeiteten biogenen Ölen auf die gesetzliche Verpflichtung zur Minderung der Treibhausgasemissionen nach § 37a Absatz 1 Satz 1 und 2 in Verbindung mit Absatz 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes.
§ 3
Anrechnungsvoraussetzungen

(1)
Die Verpflichtung zur Minderung der Treibhausgasemissionen nach § 37a Absatz 1 Satz 1 und 2 in Verbindung mit Absatz 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes kann durch Inverkehrbringen von Kraftstoffen nach Anlage 1 erfüllt werden. Kraftstoffe nach Anlage 1 gelten durch Abgabe an den Letztverbraucher zur Verwendung im Straßenverkehr als in den Verkehr gebracht im Sinne des § 37a Absatz 1 Satz 1 und 2 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, soweit diese Kraftstoffe keine Energieerzeugnisse nach § 1 Absatz 2 und 3 des Energiesteuergesetzes vom 15. Juli 2006 (BGBl. I S. 1534; 2008 I S. 660, 1007), das zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 3. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2178) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung sind.

In diesem Fall ist Verpflichteter oder Dritter im Sinne des § 37a Absatz 6 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes die Person, in deren Namen und auf deren Rechnung die Abgabe an den Letztverbraucher erfolgt.

(2)
Die Treibhausgasemissionen der Kraftstoffe nach Anlage 1 berechnen sich durch Multiplikation der vom Verpflichteten in Verkehr gebrachten energetischen Menge des jeweiligen Kraftstoffs mit dem Wert für dessen spezifische Treibhausgasemissionen nach Anlage 1 und dem jeweils geltenden Anpassungsfaktor für die Antriebseffizienz nach Anlage 2.

Für die spezifischen Treibhausgasemissionen von erneuerbaren Kraftstoffen nicht-biogenen Ursprungs ist der in Anlage 1 festgelegte Wert nur dann zugrunde zu legen, sofern ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien nicht-biogenen Ursprungs für die Herstellung dieser Kraftstoffe eingesetzt wurde. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn der Strom aus erneuerbaren Energien nicht-biogenen Ursprungs
1.nicht aus dem Netz nach § 3 Nummer 35 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes entnommen wurde, sondern direkt von einer Stromerzeugungsanlage nach § 61a Nummer 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes bezogen wird
oder
2.aus einem Netz nach § 3 Nummer 35 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes entnommen worden ist und die Anlage zur Herstellung der Kraftstoffe ausschließlich auf Grundlage eines Vertrages nach § 13 Absatz 6 des Energiewirtschaftsgesetzes vom 7. Juli 2005 (BGBl. I S. 1970, 3621), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 3. Dezember 2020 (BGBl. I S. 2682) geändert worden ist, betrieben wird.
Aus dem Netz nach § 3 Nummer 35 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes entnommener Strom, der ausschließlich dazu verwendet wird, die Anlage im Notfall herunterzufahren, steht einer Berücksichtigung des Wertes nach Satz 2 nicht entgegen, auch wenn für diesen Strom die Voraussetzungen nach Satz 3 nicht erfüllt sind.


Anlage 1 :

https://www.gesetze-im-internet.de/bims ... age_1.html

Torsten, da lese ich nichts von den 36 Cent, von denen Du mal geschrieben hast. Wo finde ich das beschrieben, was es da für gibt?
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Re: Elektroauto - Euphorie

Beitragvon weissnich » Sa Aug 27, 2022 21:57

die 36ct waren mal ein theorethischer wert zu der damaligen zeit.. inzwischen haben sher viele leute ihre eautos zur thg angemeldet das verkleinert den kuchen logischerweise..

übrigens.. im grunde bekommt man die thg quote ja dafür weil man sein auto eben nicht immer an ladestationen läd die thg quote bekommen.. also eigentlich wäre eine ürivate ladestation an der man selber thg quote kassiert doppelt gemoppelt.. aber zur zeit beantragen auch stromkonzerne gasumlage die das gas selber vertromen und den strom dann teuer nach frankreich verkaufen.. auch doppelt gemoppelt irgendwie
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Re: Elektroauto - Euphorie

Beitragvon Vario_TA » So Aug 28, 2022 0:11

weissnich hat geschrieben:inzwischen haben sher viele leute ihre eautos zur thg angemeldet das verkleinert den kuchen logischerweise..

Dir ist aber schon bewusst, dass die Elektromobilisten auf der Angebotsseite des Marktes agieren? Wenn man wie eigentlich logisch das gesamte Handelsvolumen als "Kuchen" bezeichnet, ist exakt das Gegenteil deiner Behauptung wahr, der "Kuchen" vergrößert sich durch mehr Angebot. Die Mineralölkonzerne freut's natürlich. Das ist natürlich auch das, was die Elektromobilisten erreichen wollen: glückliche Mineralölkonzerne!

weissnich hat geschrieben:aber zur zeit beantragen auch stromkonzerne gasumlage die das gas selber vertromen und den strom dann teuer nach frankreich verkaufen.. auch doppelt gemoppelt irgendwie

Keine Ahnung was du mit doppelt meinst oder wie du auf das schmale Brett mit der Gasumlage kommst.
Aber auch abgesehen davon beweist du mal wieder, dass du absolut keine Ahnung hast, was du von dir gibst.
Seit Anfang August wurden in Deutschland gut 3,73TWh Strom aus Gas erzeugt.
Der gehandelte Nettoexport Deutschlands liegt bei 0,1TWh, also rund 2,7% der Stromerzeugung aus Erdgas.
Aber klar, die Konzerne verstromen das Gas natürlich extra für den Export, auch wenn du ihn dir nur einbildest und die Stromerzeuger überhaupt keinen Einfluss darauf haben, wohin der Strom verkauft wird :roll:
Hier ein Chart von letzter Woche, als Deutschland Nettoimporteur (350GWh) war:
https://www.energy-charts.info/charts/p ... 0000000000

@Tinyburli
Willst du jetzt etwa E-fuels herstellen? Oder wieso zitierst du die Vorgaben für die Anrechnenbarkeit von aus Strom hergestellten Kraftstoffen? :lol:
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Re: Elektroauto - Euphorie

Beitragvon Tinyburli » So Aug 28, 2022 0:36

Vario, ich habe halt nach "netzentkoppelten Anlagen gegoogelt" und da wurde mir das halt angezeigt.

Ich bin mir da ja ganz unsicher, was es da dann nächstes Jahr und ob es überhaupt was für mein Konto gibt.

Ansonsten bin ich sehr zufrieden mit meinen Elektroautos, wie schön die fahren.

Mein Modulhandel entwickelt sich auch sehr zu meiner Freude recht positiv! Aus allen Himmelsrichtungen kommen die Leute gefahren und holen bei mir paar Module ab! Gestern war einer aus einem Nachbardorf bei mir. Aber meistens kommen die Leute von viel viel weiter her!

Ja, das ist alles sehr undurchsichtig mit dem THG- Quotenhandel. Es ist ja erst im werden, wenn es nicht gar gleich abgeschafft wird, bevor es erst richtig begonnen hat.

...

Und der Torsten beschreibt ja hier das Merrit- Order Prinzip sehr anschaulich:

https://youtu.be/o0J9bh0k1ks

Mir hätte das schon gefallen, wenn ich für meinen PV- Strom den momentan sehr hohen Börsenstrompreis bezahlt bekommen hätte.
Nur die Voltego bekommen die erforderlichen intelligenten Zähler nicht bei, und wenn ich dann meine Anlage in Betrieb habe, ists wohl dann auch vorbei mit dem jetztigen hohen Preis.

Ich dank Dir jedenfalls schön für die Infos!
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Re: Elektroauto - Euphorie

Beitragvon Vario_TA » So Aug 28, 2022 10:32

Und wenn das Ergebnis deiner Google-Suche nicht zum eigentlich Gesuchten passt, präsentierst du es trotzdem hier in Form eines langen Zitats? Na großartig.

Der Quotenhandel ist eigentlich nicht undurchsichtig, jeder kann mit ein paar Handgriffen Funktion und Regeln ergooglen. Machen die meisten nur nicht, die wollen nur Geld kassieren und interessieren sich für das System und die Konsequenzen ihrer Handlungen nicht.

Und bevor weissnich irgendetwas anschaulich beschreibt, friert sicher die Hölle ein :lol:
Da ich mal davon ausgehe, dass er in dem Video den gleichen Quatsch erzählt wie hier, spare ich mir die Lebenszeit um es anzuschauen und empfehle jedem, das ebenso zu tun.

Die erhöhte Gasverstromung ist derzeit einfach notwendig, weil extrem wenig Wind weht und letzten Winter ein paar unserer AKW vom Netz gegangen sind. Französische AKW sind im Vergleich dazu eher eine Randnotiz. Deutschland erzeugt nicht mehr Strom als letztes Jahr, sogar eher im Gegenteil. Wie das den Franzosen helfen soll, kann wahrscheinlich nur ein weissnich "anschaulich beschreiben" :mrgreen: :mrgreen:
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Re: Elektroauto - Euphorie

Beitragvon langer711 » So Aug 28, 2022 10:57

Ob nun die Mineralölkonzerne oder die Industrie sich die THG Quote von E-Autofahrern kaufen oder nicht, deshalb wird doch am Verbrauch sich garnix ändern.
Also warum soll ich auf „die paar hundert Euro“ verzichten?
Das das im Grunde nur ein „linke Tasche, rechte Tasche“ Spiel ist, liegt auf der Hand.

Jetzt noch was zu der „Doppel-Bezahlung“
Der Betreiber von Schnelladesäulen bekommt also THG Quote, weil er Strom für den „guten Zweck“ verkauft.
Der E-Auto Fahrer bekommt aus gleichem Grund pro Auto und Jahr ca. 350€.
Hier wurde gesagt, das wäre so, weil er zuhause an der Wallbox lädt.

Ok…
Und was ist mit dem, der Mangels Lademöglichkeit zuhause seinen Strom ausschließlich über den Schnellader oder andere öffentliche Bezahl-Lader holt?
Hier kriegt der die Jahrespauschale (350) ausgezahlt.
Und jede KWh Strom über die Ladesäulen auch noch mit ca. 10kWh (oder mehr bei Solar z.B.) ?

Das ist doch auch eine Doppelbezahlung, oder etwa nicht?

Wie das nun letztendlich geregelt wird, steht in den Sternen.
Warten wir es ab.

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Re: Elektroauto - Euphorie

Beitragvon Tinyburli » So Aug 28, 2022 11:19

Ja, Langer warten wir mal ab was noch kommt und schauen fleissig den Kanal von Nextmove und dem weissnich seine Videos.

Der Vario ist ja der Verbrennerfraktion zuzurechnen und sieht das halt alles aus Verbrennersicht und nicht aus der von den Elektrikern.

Mir hat die Erklärung des Merit- Order- Prinzips mit dem Beispiel vom Fleischerladen jedenfalls sehr imponiert.

Vario, da kannst Dir mal ein Beispiel nehmen, wie man komplizierte Sachverhalte anschaulich beschreibt!

Ja, Vario, das zitierte Gesetz war dann nicht die passende Vorschrift, wie Du sagst. Naja, habe ich dann jetzt auch so begriffen.

Genauer kannst Du Dich zu meiner Frage nicht äußern, Vario? Ich habe nur die Volksschulbildung von vor 55 Jahren und nicht Deinen akademischen Hintergrund!
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Re: Elektroauto - Euphorie

Beitragvon Vario_TA » So Aug 28, 2022 11:46

langer711 hat geschrieben:Ob nun die Mineralölkonzerne oder die Industrie sich die THG Quote von E-Autofahrern kaufen oder nicht, deshalb wird doch am Verbrauch sich garnix ändern.

Die Mineralölkonzerne (präzise formuliert alle Unternehmen, die Kraftstoffe in Verkehr bringen) sind die Einzigen, die der Quote unterliegen.
Es ist eben kein Emissionshandel, sondern ein davon unabhängiges Quotensystem für erneuerbare Kraftstoffe.

langer711 hat geschrieben:Und was ist mit dem, der Mangels Lademöglichkeit zuhause seinen Strom ausschließlich über den Schnellader oder andere öffentliche Bezahl-Lader holt?
Hier kriegt der die Jahrespauschale (350) ausgezahlt.
Und jede KWh Strom über die Ladesäulen auch noch mit ca. 10kWh (oder mehr bei Solar z.B.) ?

Das ist doch auch eine Doppelbezahlung, oder etwa nicht?

Nein.
Die Behörden schätzen jedes Jahr, wie viel Strom ein Elektrofahrzeug im Durchschnitt aus nicht öffentlichen Ladepunkten lädt.
Zusammen mit den öffentlichen Ladepunkten, an denen die Mengen direkt erfasst werden, ergibt sich die gesamte Menge an Strom, die im Straßenverkehr eingesetzt wird.
Dass die wenigsten Elektroautofahrer exakt die von den Behörden geschätzte durchschnittliche Menge an privaten Ladepunkten laden, dürfte wohl niemanden überraschen. Das ist aber keine Doppelbezahlung, sondern nur eine Verschiebung zum Nachteil derer, die mehr als den Schätzwert an privaten Ladepunkten laden und zum Vorteil derer, die weniger als den Schätzwert an privaten Ladepunkten laden. Das liegt nunmal in der Natur der Anwendung eines pauschalen Schätzwertes. Der springende Punkt ist aber, dass INSGESAMT nur so viel Strom im Verkehr angerechnet werden kann, wie auch tatsächlich im Verkehr genutzt wurde (abgesehen von hoffentlich geringen Fehlern bei der Schätzung). Es wird also nichts doppelt abgerechnet, sondern nur eben teilweise nicht an der richtigen Stelle, weil halt mit Durchschnitten gerechnet wird.

Tinyburli hat geschrieben:Der Vario ist ja der Verbrennerfraktion zuzurechnen und sieht das halt alles aus Verbrennersicht und nicht aus der von den Elektrikern.

Ich sehe das aus Sicht des Klimas.
Aber ich weiß, damit kannst du nichts anfangen :roll:

Tinyburli hat geschrieben:Vario, da kannst Dir mal ein Beispiel nehmen, wie man komplizierte Sachverhalte anschaulich beschreibt!

Ich beschreibe komplizierte Sachverhalte lieber korrekt.
So sind die Präferenzen halt verschieden :lol:

Und wenn du die merit order für einen komplizierten Sachverhalt hältst, liegt das Problem glaube ich eher bei dir :|
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