T5060 hat geschrieben:LUV hat geschrieben:Eine interessante Vorgehensweise des Vetamtes Osterholz: Tatsache ist: Genehmigter Vollspaltenbodenstall für Rinder wird als Anbindestall für Milchkühe genutzt. Forderung: Antrag auf Umnutzung ist zu stellen oder die Anbindehaltung aufzugeben. Bei der Antragstellung zur Umnutzung würde dann die Anbindung aus Tierschutzgründen wieder verboten...so oder so, es ist vollbracht.
Diese Anordnung des Vetamts hält keiner Überprüfung durch ein VG stand.
Das ist auch meine Sicht, leider hat der gute Mann auf dem Hof noch etliche Leichen stehen und mit 62 Jahren macht es nicht so wirklich Sinn, Anwaltskosten von 250,-€/h zahlen, ohne zu wissen, ob und noch wichtiger, wann eine positive Entscheidung fallen wird.