@trecker-fahrer
gehe davon aus das du Vermieter bist . Wenn ja klär mich auf anstatt mit einer pauschalen Aussage daher zu kommen
Aktuelle Zeit: Do Okt 16, 2025 20:29
beihei hat geschrieben:@trecker-fahrer
gehe davon aus das du Vermieter bist . Wenn ja klär mich auf anstatt mit einer pauschalen Aussage daher zu kommen
Südheidjer hat geschrieben:Jeder Vermieter wird sich zukünftig dreimal überlegen, ob er eine Wohnung überhaupt vermietet und wenn an wen.
Mit der Gesetzesnovelle im Frühjahr 2018 erfolgte eine Verschärfung des Zweckentfremdungsverbot-Gesetzes. So können nun Treuhänder eingesetzt werden, falls der Verfügungsberechtigte sich weigert, zweckentfremdeten Wohnraum (z.B. durch Leerstand) wieder für Wohnzwecke zu nutzen. Zudem ist der Leerstand von Wohnraum nur noch drei Monate erlaubt anstatt sechs Monate und die möglichen Bußgelder bei Verstößen wurden deutlich erhöht.
Trecker-fahrer hat geschrieben:@südheidjer
Selbstverständlich schaut man sich als Vermieter die Mietinteressenten genau an.
Mr.T. hat geschrieben:Wird dann ungemütlich wenn ab 2030 der Sanierungszwang kommt und sich der Vermieter diese Kosten nicht leisten kann, unrenoviert und leer stehen lassen geht dann natürlich nicht.
Forstwirt92 hat geschrieben: Vermieten ist ein sehr hartes geschäft was ich nie mehr machen würde
Qtreiber hat geschrieben:Mr.T. hat geschrieben:Wird dann ungemütlich wenn ab 2030 der Sanierungszwang kommt und sich der Vermieter diese Kosten nicht leisten kann, unrenoviert und leer stehen lassen geht dann natürlich nicht.
Wie sagte schon mein Vater in den 70er Jahren des letzten Jahrhunderts, einerseits mit Blick auf die DDR, andererseits mit Blick auf die bundesdeutsche Sozialdemokratie: "Man kann die Menschen enteignen und man kann den Menschen das Wohn-Eigentum "ab-ekeln".
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