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Förderung für Rückewagen und Seilwindenkauf

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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1253 Beiträge • Seite 57 von 84 • 1 ... 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60 ... 84
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Re: Förderung für Rückewagen und Seilwindenkauf

Beitragvon Bengelerber » Mi Jan 27, 2021 11:21

Bengelerber hat geschrieben:
Neleleni hat geschrieben:Jedoch nicht zu vergessen das die 12.000 EUR Förderung das Finanzamt als Gewinn anrechnet und somit voll versteuert werden.


Oh mein Gott. Wo habt ihr denn diesen ganzen Schwachsinn her???
Wenn man sich nicht auskennt, sollte man besser schweigen.

"...Der Steuerpflichtige kann erhaltene Investitionszuschüsse entweder sofort erfolgswirksam als Betriebseinnahme ansetzen oder erfolgsneutral durch unmittelbare Kürzung der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des bezuschussten Wirtschaftsguts verrechnen..."

Wenn Du das nicht verstehen kannst, würde ich lieber die Finger von solcherlei Förderung lassen.
Dann bleibt auch mehr Geld für diejenigen, die es drauf haben.


Extra noch einmal für Westerwälder.
Nähere Auskünfte erteilt Dein Steuerberater oder das Internet.
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Re: Förderung für Rückewagen und Seilwindenkauf

Beitragvon Westerwälder » Mi Jan 27, 2021 11:42

Danke, jetzt weis ich wie Du das gemeint hast. Damit wird die Förderung indirekt durch die niedrigere Abschreibungsmöglichkeit doch versteuert, aber man merkt es halt nicht so....

Keine weiteren Fragen.

Gruß
Westerwälder
Der Westerwald wächst ständig!
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Re: Förderung für Rückewagen und Seilwindenkauf

Beitragvon Role77 » Mi Jan 27, 2021 11:50

@ Bengelerber
So wie ich das lese ist das doch so das er bei Gewinn im Betrieb als Einnahme zu verbuchen ist, nur bei Verlust kannst dann die 60% nur abschreiben.

Belehre mich mal wenn du so der Profi bist!

Gruß Role
So a zeug hald zum Holz machen.
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Re: Förderung für Rückewagen und Seilwindenkauf

Beitragvon Bengelerber » Mi Jan 27, 2021 12:25

Ohne Gewähr und weil ich das auch nicht darf möchte ich hier meine persönliche Einschätzung zur steuerlichen Betrachtung darlegen.

Die Möglichkeit der Abschreibung besteht ja unabhängig von der Höhe des Gewinns (oder Verlustes) im Betrieb. Die Abschreibung schmälern natürlich den Gewinn im Betrieb und somit natürlich in der Regel auch die Steuerlast.

Nochmal zu Westerwälders Anmerkung der "indirekten Versteuerung" der Förderung. Das möchte ich nicht unkommentiert so stehen lassen.

Vielleicht ist es anhand eines Beispiels besser zu verstehen für den einen oder anderen "Praktiker":

Betrieb A kauft sich für 40.000€ einen Rückewagen ohne Förderung. Betrieb A zahlt 40.000€ und schreibt den Rückewagen auf 17 Jahre linear ab. Der Gewinn in Betrieb A verringert sich also für 17 Jahre jährlich um ca. 2.353€.

Betrieb B hatte Glück und kam in den Genuss der Förderung und kauft den selben Rückewagen für 24.000€. Betrieb B schreibt ebenfalls auf 17 Jahre ab und verringert seinen jährlichen Gewinn um ca. 1412€.
Betrieb B merkt, dass ja noch 16.000€ in der Kasse sind aufgrund der tollen Förderung und beschließt kurzerhand noch einen passenden Gebrauchtschlepper für den Rückewagen dazu zu kaufen für 16.000€.
Diesen Schlepper schreibt der B auf 12 Jahre ab, also jährlich ca. 1333€.

Untern Strich hat der B einen Schlepper mehr am Hof, und die ersten 12 Jahre eine um jährlich knapp 400€ höhere Abschreibung.

Frage: Wer wäre lieber der A und wer lieber der B? :lol: :lol: :lol:
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Re: Förderung für Rückewagen und Seilwindenkauf

Beitragvon Vale » Mi Jan 27, 2021 13:02

Dabei sollte man auch nicht außer acht lassen, dass bei der völligen Übermechanisierung für 3 bis 5 ha Wald, das Finanzamt keine Gewinnerzielungsabsicht erkennt und
den Betrieb der Liebhaberei zuordnet. Dann ist es mit der Abschreibung vorbei.
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Re: Förderung für Rückewagen und Seilwindenkauf

Beitragvon WE Holzer » Mi Jan 27, 2021 13:15

Und mit dem alten 16k€ Gebrauchttraktor hat man dann noch jährliche Reparaturkosten, die man steuerlich als Aufwand geltend machen kann. Da hat man dann noch einen Vorteil. Sagenhaft diese Förderung.
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Re: Förderung für Rückewagen und Seilwindenkauf

Beitragvon Westerwälder » Mi Jan 27, 2021 13:34

Mit all den Abschreibungen und Instandhaltungskosten die man steuerlich geltend machen kann hält einen das Finanzamt ja jahrelang am Leben, dass die das nicht merken....
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Re: Förderung für Rückewagen und Seilwindenkauf

Beitragvon Role77 » Mi Jan 27, 2021 13:36

Tja, mir wurde gesagt das man jede Förderung in der Buchhaltung als Einnahme verbuchen muss.
Ich kann mir nicht vorstellen das dass so einfach geht. Abwarten.

Gruß Role
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Re: Förderung für Rückewagen und Seilwindenkauf

Beitragvon WE Holzer » Mi Jan 27, 2021 13:48

Blöd dass die Zinsen des Rentenbankkredits so niedrig sind. Da kann man ja kaum Steuern sparen.
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Re: Förderung für Rückewagen und Seilwindenkauf

Beitragvon kubota91 » Mi Jan 27, 2021 13:54

Mich würde interessieren wann mal wieder ein Schwung positiver Förderbescheide von der Rentenbank versendet wird. Scheint ja aktuell etwas Stillstand vorhanden zu sein. Haltet uns auf dem Laufenden :)
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Re: Förderung für Rückewagen und Seilwindenkauf

Beitragvon langholzbauer » Mi Jan 27, 2021 13:58

Jetzt kommt hier noch Steuerrecht in Bengel's Auslegung dazu... :oops:
Bewegliche Wirtschaftsgüter auf 17(?) Jahre abschreiben...

Nur mal aus eigener Erfahrung:
Die Finanzämter sind immer schneller dabei, land- u.forstwirtschaftliche Betriebe schon nach 3- 5 Jahren Verlustvortrag, trotz deutlich positiven 'Cash flow' in die " Liebhaberei " abschieben zu wollen.
Selbst branchengängige Steuerbüros haben es immer schwerer das niederzuschmettern.
Aber macht Ihr ruhig!
Aktuell kann ich gar nicht genug :prost: , daß ich an dem Sch... nicht teilnehmen wollte. :lol: :lol: :lol:
Bauer aus Leidenschaft für Land und Wald...
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Re: Förderung für Rückewagen und Seilwindenkauf

Beitragvon Bengelerber » Mi Jan 27, 2021 14:16

langholzbauer hat geschrieben:Jetzt kommt hier noch Steuerrecht in Bengel's Auslegung dazu... :oops:
Bewegliche Wirtschaftsgüter auf 17(?) Jahre abschreiben...


Ist ja nur ein Beispiel. Du kannst auch 6 Jahre und 17 % nehmen. Passt wahrscheinlich besser. Wollte nur darstellen, dass die Förderung eben NICHT indirekt besteuert wird.

Aber anhand der Reaktionen hier erkennt man sehr schnell, wer zum Zug gekommen ist und wer nicht. :lol:

Spätestens mit meinem Beispiel fällt es wohl einigen wie Schuppen von den Augen. :lol:

Gruß vom Bengel.

Hier noch einmal das Beispiel mit anderen Abschreibungszeiträumen. Wird irgendwie sogar noch besser als schlechter...

Betrieb A kauft sich für 40.000€ einen Rückewagen ohne Förderung. Betrieb A zahlt 40.000€ und schreibt den Rückewagen auf 6 Jahre linear ab. Der Gewinn in Betrieb A verringert sich also für 6 Jahre jährlich um ca. 6.667€.

Betrieb B hatte Glück und kam in den Genuss der Förderung und kauft den selben Rückewagen für 24.000€. Betrieb B schreibt ebenfalls auf 6 Jahre ab und verringert seinen jährlichen Gewinn um 4.000€.
Betrieb B merkt, dass ja noch 16.000€ in der Kasse sind aufgrund der tollen Förderung und beschließt kurzerhand noch einen passenden, extrem gut erhaltenen Rückeschlepper mit 5 Jahren Vollgarantie für den Rückewagen dazu zu kaufen für 16.000€.
Diesen Schlepper schreibt der B auf 6 Jahre ab, also jährlich ca. 2.667€.

Untern Strich hat der B einen tollen Rückeschlepper mehr am Hof, und die Abschreibung ist vollkommen identisch.

Immer noch die Frage: Wer wäre lieber der A und wer lieber der B? :lol: :lol:

Übrigens: Abschreibungsdauer usw. kann man hier nachlesen:

https://www.bundesfinanzministerium.de/ ... chaft.html
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Re: Förderung für Rückewagen und Seilwindenkauf

Beitragvon Platz-hirsch » Mi Jan 27, 2021 14:33

Die Frage ist doch, welcher Betrieb mit 10 ha Wald kann 5000€ Abschreibung erwirtschaften?
Bei entsprechenden großen Betrieben oder zusätzlicher Landwirtschaft mag das vielleicht aufgehen.
Gruß
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Re: Förderung für Rückewagen und Seilwindenkauf

Beitragvon odoakine » Mi Jan 27, 2021 14:55

Die Abschreibung hilft dir auch, selbst wenn deine Bilanz negativ ist, dann bekommst eben Geld raus. Das hat nix damit zu tun ob die Bilanz positiv oder negativ ist.

Grundsätzlich kann man von einer Steuerlast von etwa 30 Prozent ausgehen.

Um nun beim Beispiel mit den 40000 Euro zu bleiben:

Variante A: RW für 40000 Euro mit Förderung 40% kostet 24000 Euro + ca. 1000 Euro Zinsen auf die 5 Jahre = 25000 Euro
Von den 25000 kannst jetzt über 6 Jahre Abschreibung etwa 30% wieder holen. Der Wagen kostet dich also effektiv 17500 Euro.

Variante B: RW für 40000 Euro ohne Förderung. 40000 kannst jetzt über 6 Jahre Abschreibung etwa 30% wieder holen. Der Wagen kostet dich also effektiv 28000 Euro.

Die ca. 10000 Euro unterschied kann man jetzt als indirekte Besteuerung ansehen oder eben nicht. Man hat halt einfach weniger zum Abschreiben, aber trotzdem ist der Wagen mit Förderung günstiger.

Gruß Peter
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Re: Förderung für Rückewagen und Seilwindenkauf

Beitragvon Bengelerber » Mi Jan 27, 2021 15:08

Role77 hat geschrieben:Tja, mir wurde gesagt das man jede Förderung in der Buchhaltung als Einnahme verbuchen muss.
Ich kann mir nicht vorstellen das dass so einfach geht. Abwarten.

Gruß Role


Von wem wurde Dir das gesagt?
Vom Nachbarn, der nicht gefördert wurde?
Vom Steuerberater?
Vom Finanzamt?
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