Aktuelle Zeit: Mo Dez 08, 2025 15:53
elchtestversagt hat geschrieben:Und da in den Verträgen die der Landwirt ja abschliesst sich die Organisation ja jederzeit Änderungsrechte einräumt, ...


ferkelbauer hat geschrieben:Hallo,
zur Info aller Betroffenen:
Im aktuellen Steuerbrief unserer Steuerberatungsgesellschaft steht das die Zahlungen aus dem Tierwohlprogramm auch für pauschalierende Betriebe umsatzsteuerpflichtig sind. Es müssen 19% Umsatzsteuer abgeführt werden.
Ob im Gegenzug auch ein Vorsteuerabzug aus den zugehörigen Aufwendungen möglich sein wird ist noch offen.
Gruß
Sebastian
ferkelbauer hat geschrieben:[quote="Peterpan
wenn du die 19% abführen musst dann bist du auch zum Vorsteuerabzug berechtigt! wie sollte das auch anders sein???
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