Aktuelle Zeit: Fr Mär 29, 2024 12:08
elchtestversagt hat geschrieben:Und da in den Verträgen die der Landwirt ja abschliesst sich die Organisation ja jederzeit Änderungsrechte einräumt, ...
ferkelbauer hat geschrieben:Hallo,
zur Info aller Betroffenen:
Im aktuellen Steuerbrief unserer Steuerberatungsgesellschaft steht das die Zahlungen aus dem Tierwohlprogramm auch für pauschalierende Betriebe umsatzsteuerpflichtig sind. Es müssen 19% Umsatzsteuer abgeführt werden.
Ob im Gegenzug auch ein Vorsteuerabzug aus den zugehörigen Aufwendungen möglich sein wird ist noch offen.
Gruß
Sebastian
ferkelbauer hat geschrieben:[quote="Peterpan
wenn du die 19% abführen musst dann bist du auch zum Vorsteuerabzug berechtigt! wie sollte das auch anders sein???