Weichen die Lohn- und Arbeitsbedingungen massiv von den tariflich vereinbarten ab, dann nicht. Dabei ist es egal ob der Arbeitgeber einem Verband angehört oder nicht.
Jedes Arbeitsgericht wird dieser Einschätzung folgen. Diese können auch den Arbeitgeber dazu verpflichten keine sittenwidrige Löhne zu bezahlen.
Diese Jobs werden dummerweise jedoch von Menschen angenommen die arbeiten wollen. Deshalb wäre es wichtig, das hier staatliche Stellen oder Gewerkschaften betroffene Menschen rechtlich unterstützen. Hilfe zur Selbsthilfe eben
Die die nicht arbeiten wollen kennen ihre Rechte sehr genau und diese sind nicht davon betroffen.
Zumutbar bedeutet bei HarzIV: Für einen Akademiker ist es zumutbar als Bauhelfer zu arbeiten.
Es bedeutet nicht: Ein Arbeitssuchender muss einen Lohn/Bedingungen die der guten Sitte widersprechen akzeptieren.
Nur weil die Politiker im Wahlkampf Behauptungen aufstellen sind diese noch lange nicht wahr.
