Vermutlich ist das hier im Sinne Einiger leistungsgerechte Bezahlung...
http://www.n-tv.de/ratgeber/Loehne-unte ... 45261.html
Zwischen 1,60 und 2,70 Euro Stundenlohn bezahlt ein Brandenburger Pizza-Service seinen Lieferanten. Selbst bei einer Vollzeitstelle reicht das nicht zum Leben. Das Jobcenter muss den Lohn aufstocken - und verlangt das Geld vom Arbeitgeber zurück.
Pizza-Fahrer müssen mindestens drei Euro pro Stunde verdienen. Stundenlöhne, die darunter liegen, hat das Arbeitsgericht Eberswalde als sittenwidrig bezeichnet. Die Kammer gibt damit einer Klage des Jobcenters Uckermark gegen einen Arbeitgeber statt. Der Betreiber des Pizza-Services muss nun rund 11.000 Euro Aufstockungsleistungen an das Jobcenter für geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer zurückzahlen (Az.: 2 Ca 428/13).
Der beklagte Pizza-Service beschäftigt dem Gericht zufolge Arbeitnehmer, die bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 14 Stunden 100 bis 165 Euro brutto verdienen. Vollzeitkräfte bekommen demnach bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden 430 Euro brutto. Die Stundenlöhne liegen damit bei 1,59 Euro, 1,65 Euro und 2,72 Euro. Für acht dieser Arbeitnehmer hatte das Jobcenter Aufstockungsleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts gewährt.
