LUV hat geschrieben:............
Schaun mer mal...unangenehm wird es fürs ganze Volk, wenn Ernst gemacht wird mit der Nachhaltigkeit. Wenn man merkt, wie viele Wirtschaftszweige nur unwichtige nicht nachhaltige Dinge erzeugen und wie viel sich der Mensch mit unsinnigen Dingen umgibt und beschäftigt. Das Problem wird werden, die vielen dann Arbeitslosen ,so zu beruhigen, dass es keinen Krieg gibt....das macht mir am meisten Sorgen.
Luv, ich vertraue darauf, dass wir noch eine Chance haben, das Schlimmste zu vermeiden. Es ist einfach sämtliche Missstände immer wieder aufzuzeigen. Es geht nicht um Einzelheiten, sondern um das Prinzip, dass zu diesen Einzelheiten bzw. Fehlentwicklungen geführt hat – und das besteht in einem Wirtschaftssystem, das seine ökologischen Auswirkungen des nicht berücksichtigt. Wir sollten unsere Energien und Kreativitäten (ich meine die Menschheit allgemein) auf die Möglichkeiten der Veränderung/Transformation richten.
Die Industriestaaten müssen Überflusswohlstand reduzieren, Schwellen- und Entwicklungsländer haben Nachholbedarf. Mit der in 2015 verabschiedeten [b]Agenda 2030 Nachhaltige Entwicklung [/b]und dem Klimavertrag sind hoffnungsvolle Signale gesetzt worden, die nun mit Leben ausgefüllt werden müssen.
Auch die o.a. erneute Diskussion einer Grundgesetzänderung gehört für mich in diese Kategorie. Bereits in der 16.Legislaturperiode (2005 -09) gab es einen Gesetzentwurf (Drucksache 16/3399 s. Link unten)
GG, Art 20a „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.
Diskutierte Ergänzung: GG, Art 20b „Der Staat hat in seinem Handeln das Prinzip der Nachhaltigkeit zu beachten und die Interessen künftiger Generationen zu schützen.“
GG, Art 109 „Zur Vermeidung von Haushaltsnotlagen regelt ein Bundesgesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf,
(1)die fortlaufende Überwachung der Haushaltswirtschaft von Bund und Ländern durch ein gemeinsames Gremium (Stabilitätsrat),
(2)die Voraussetzungen und das Verfahren zur Feststellung einer drohenden Haushaltsnotlage,
(3)die Grundsätze zur Aufstellung und Durchführung von Sanierungsprogrammen zur Vermeidung von Haushaltsnotlagen.
Die Beschlüsse des Stabilitätsrats und die zugrunde liegenden Beratungsunterlagen sind zu veröffentlichen“
Neuformulierung Abs.(2)
2) Bund und Länder haben bei ihrer Haushaltswirtschaft den Erfordernissen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts, dem Prinzip der Nachhaltigkeit sowie den Interessen der künftigen Generationen Rechnung zu tragen.“
Luv, ich habe eben erst Deinen letzten Beitrag gelesen. Ich denke, Du tust weder Dir noch der Entwicklung mit diesem ewigen Pessimismus einen Gefallen. Verwechsele das btte nicht mit Realismus! Ich vermisse immer wieder den positiven Ansatz für eine Veränderung. Der Frust über Indoor-Ski in Wittenberg kann doch kein Ersatz dafür sein.
Hier der Link: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/033/1603399.pdf
