Eine Anekdote am Rande. Das Mitglied einer Erzeugergemeinschaft hatte, ob seiner Andienpflicht, jetzt mitgeteilt, dass er in diesem Jahr wahrscheinlich, wegen eines Abdriftverdachtes seinerseits, sehr große Spülchargen ernten lassen würde. Damit könnte die angediente Menge recht klein ausfallen. Die großen Mengen aus der "Spülung" darf und wird er konv. vermarkten. Er rechnet damit, dass der konv. Preis höher liegt als der Preis, den seine Erzeugergemeinschaft ihm auszahlt.
