T5060 hat geschrieben:Der Pächter muss doch nur sagen er hat einen Briefumschlag mit einem leeren Blatt Papier bekommen, per Einschreiben mit Rückschein *ätsch*
und das Aussprechen einer Kündigung führt nicht automatisch zur Beendigung des Pachtverhältnisses.
Einschreiben mit Rückschein ist so theatralisch. Unter Zeugen beim Pächter eingeworfen, ist genauso rechtswirksam.
Mir scheint das Loyalität auf Verpächterseite ein unbekannter Begriff geworden ist, so ganz nebenbei, wenn jemand 500€ Pacht erhält ist das meistens schon mehr, als das, was er mit seiner Ackerwirtschaft selbst erwirtschaftet hat.