Also das mit dem Rechtsanwalt passt schon. Damit hat die Gegenseite vor Gericht keine Chance und der Pachtvertrag verlängert sich nicht. Da wird auch der Pächter nicht vor Gericht ziehen weil das wäre Zeit und Geldverschwendung.
Bei Familienangehörigen als Zeuge siehts anders aus. Da müßte ihr schon noch was zusätzlich einbauen. Dann wären wir wieder beim Rechtsanwalt.
Aber wie gesagt : Die Vorgehensweise ist vom genannten Verpächter legitim da sein Eigentum, würde ich aber so nicht machen bei langjährigen Geschäftspartnern.
Da zusätzlich noch die Düngeverodrdnung laufend verschärft wird kann dieser Pächter mit seinem neuen Stall und Flächenabgängen erhebliche Probleme bekommen...