Aktuelle Zeit: Do Mai 09, 2024 8:02
Moderator: Falke
Owendlbauer hat geschrieben:Den Abschussplan allerdings erstellt die Forstbehörde auf Grundlage von Verbissgutachten.
langholzbauer hat geschrieben:Eigentlich haben wir das im Jagdfaden schon alles durchgekaut...
Groaßraider hat geschrieben:auf Grundlage des Vegetationsgutachtens bzw. der Revierweisen Aussagen des Forstamtes (Revierförster).
Groaßraider hat geschrieben:Das ging an vielen wohl spurlos vorbei....
Groaßraider hat geschrieben:Servus,
es ist ganz klar von der Jagdbehörde geregelt, WO und WANN eine Bekanntmachung/Einladung zur Jagdversammlung zu erfolgen hat. (§15 Satzung der Jagdgenossenschaft)
Zwischen der Bekanntmachung/Einladung und dem Tag der Versammlung müssen mindestens 7 Tage dazwischen liegen, und Angaben über Ort und Zeit und eine Tagesordnung enthalten!
Innerhalb von 10 Jahren muss mindestens 2x neu gewählt, 1x neu verpachtet/Änderung der Jagdnutzung usw. beschlossen werden.
Wozu nur Jagdgenossen anwesend sein dürfen.
Ein Jagdessen hat somit nichts mit der Jagdversammlung zu tun. Das sollte klar terminlich/räumlich getrennt sein, da hierzu auch Partner, Kinder, Eltern usw. eingeladen sind.
"Die Jagdgenossenschaft ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und untersteht der staatlichen Aufsicht der Jagdbehörden."
https://www.waldbesitzer-portal.bayern. ... dvorsteher
Also keine korrupte Würschtlbude wie der Hauptmann das beschreibt!
Traurig diese realitätsfremden Behauptungen
Groaßraider hat geschrieben:Ok, dann macht so weiter wie bisher, wenn Veränderungen nicht gewünscht sind
Das die Jagdbehörde und das Forstamt bei euch solange zuschauen ist eigentlich unvorstellbar....
Nehmt die Sache in Hand.... Neue Vorstandschaft, neue Pächter....Oder Eigenbewirtschaftung.
Groaßraider hat geschrieben:Jagdversammlung im April?
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