Abschussplan wird nicht erfüllt - da muss sich erst mal einer beschweren - dann schickt UJB eine "Androhung" eines Ordnungsgeldes raus - wenn wieder nicht - dann gibt's ein Ordnungsgeldbescheid - wenn wieder nicht erfüllt - dann Androhung von Einsatz anderer Jagdscheininhaber usw. usw. pp.
Die Frechheit besteht schon darin, dass der Revierinhaber sich traut eine viel zu niedrige Abschusszahl in die Streckenliste einzutragen.
Papiertiger!