m.E. können sowohl der Inhaber des Jagdrechts (Jagdvorsteher) als auch die UJB einen körperlichen Nachweis von erlegten u. Fallwild anordnen.
Vielleicht meldet sich ja mal Frankenwälder zu Wort.
mfg tj
Edit: Wie mir von profunder Quelle mitgeteilt wurde, kann falls es im JPV nicht berücksichtigt wurde nur die UJB den körperlichen Nachweis anordnen.
D.h. in Fuchses Fall bei der UJB einwirken damit sie die Anordnung erlässt.
Des weiteren sollte natürlich bei Neuverträgen der körperliche Nachweis als mögliche Option festgeschrieben werden.