Seitens der Jäger wird argumentiert:
Bei Fraß- und Fegeschäden an Jungbäumen hat der Waldbesitzer - eigentümer die Möglichkeit zum Schadensersatz.
Dazu hat der WB bei der Gemeinde einen Antrag zu stellen, in dem der Schaden mit dem Förster (der idR einen Jagdschein hat und irgendwo in der Gegend zur Jagd geht) aufgenommen wird. Douglasien z.B. waren/sind? als nicht heimische Baumart nicht schadensersatzpflichtig.
Dann werden die Bäumchen mit Schaden gezählt, und nur er Baumpreis (ohne die Kosten für Anlieferung, Setzen und Berücksichtigung des Alters der Bäumchen) erstattet. Geht ein WB diesen Weg, gilt er fortan als Querulant. Ein Waldnachbar, der diesen Weg ging, war ein abschreckendes Beispiel.
Deshalb ist aktiver Schutz der Bäumchen vor Fraß und Fegen in unserer Umgebung unabdingbar.
Mittlerweile hat der Staat Einsehen mit den WB und subventioniert grundsätzlich Schutzmaßnahmen bei Neupflanzungen.