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Reiten über fremde Wiesen und Felder

Testweise auch Forum für die Pferdhalter
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Beitragvon PeterTulu » Mi Mär 19, 2008 15:02

Aschenputtel hat geschrieben:




4) Und dann hätten wir da noch gewisse Fahrer von T ... die sich ganz und gar nicht an die Verkehrsregeln halten.
Da gibts ja auch einen Führerschein (soweit er gemacht wird) für Minderjährige.
Bei Gelegenheit werde ich mich über die Einschränkungen darin schlau machen, und mit den Gegebenheiten der Realität vergleichen.

LG

P.S. Keine Diskriminierung für Peter, aber wenn er sich etwas anstrengt, könnte aus der 4 zumindest eine 3 werden und damit würde nicht nur anderen sondern auch sich selbst einen Gefallen tun. Schließlich geht es auch um seine Zukunft bei so was.


@ Peter
Sag nicht, daß das nicht geht, ich hatte ein Mädchen bei mir im Stall, die trotz aller gegenteiligen Meinungen (Lehrkörper--fehlender Notendurchschnitt) ihren Abschluß machen konnte. Sie mußte binnen kürzester Zeit ihren Notendurchnitt entsprechend erarbeiten.
Der Abschluß war nicht perfekt aber er war G U T.

darf ich mal fragen welche einschrängungen es bei T geben soll vieleicht das man auf reiter rücksicht nehmen soll das ist ja alles richtig und im gesetz fesgeschrieben ich nehme schon oft rücksicht z. b. haben wir bei uns im ort einen ( versüften ) reiterhof wenn sie mir da begegnen muss ich immer anhalten weil sie sonst in den graben laufen ( dank gibts so wie so nicht) aber es ist auch geschreiben (im gesetz) das mann keinen gefährden darf und das ich mich da sagen lassen muss das ich diese besagten damen töten wollte verstehe ich das nicht


ach ja aschenputtel ich kann schreiben das weiß ich auch in meinen berichtsheft mache ich auch nur selten fehler aber hier am pc brauche ich das nicht und mache ich auch nicht

ach ja esstrell dieses lied was soll das aussagen kannst du mir das sagen das ist doch nur ein lied und mehr nicht glaubst du wir bauern sitzen zu hause melken kühe wie die letzten trottels und bestellen unsere äcker wie ein stück haufen und ein stück scheiße das glaub ma net wir machen uns da schon nen kop wie mann am meisten runterholt men jung


Ich sag nur : den mann too men jung
PeterTulu
 
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Beitragvon PeterTulu » Mi Mär 19, 2008 15:03

ach jua was ich vergessen habe warum halten wir uns nicht an die verkersregeln das seit eher ihr auto fahrer die uns im überholverbot überholen weils ja zu langsam ist
PeterTulu
 
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Beitragvon Kasparow » Mi Mär 19, 2008 21:19

Mensch Aschenputtel ... würde ich Dich persönlich kennen , würd ich mir Sorgen machen um Dich . Was ist denn los ? (nein geht mich nix an )

Du schreibst : Mal angenommen .............. und dann wieder , dann würde man gar keine Versicherungen ................

Quark hoch drei , oder magst mich nur veräppeln ? Bei den Autofahrern nimmt man auch an dass die nüchtern fahren und das die das Fahren beherrschen , was ist die Wahrheit ? Na Du weisst schon .....

Also zu Deiner Belehrung , a) ist NICHT "angenommen " und b) bleibt ein Restrisiko und das mag der Deutsche eben versichert wissen .

Und nein ich habe nicht alles versichert !

Das Verhalten meiner (meisten) Pferde im Verkehr habe ich ihnen NICHT beigebracht , das ist das Ergebnis mehrerer Umstände Fakten Taten Reaktionen Be/handlungen die auf meinem Betrieb angewendet werden . Dennoch mag ich diesbezüglich keine Diskusion anfangen , da ich dafür keine Anhänger finde und am End vielleicht wieder Gefahr laufe vom Chat verbannt zu werden , also wie im Letzten . Auch Du wenn ich mich recht erinnere hast damals gepoltert .

Den Gruss an den Pferdehändler machst Du am Besten über Deinen Schmied , der kennt den besser und trifft den auch , ich habe keinen Bezug zu dem .

Interssieren würde mich noch Deine Strohlieferung aus der Schweiz . Wieviel hast da ankarren lassen ? Von welchen Teil der Schweiz war das ? Wieviel hat Stroh , der Transport und der Zoll gekostet ? (Oder gab es noch weoitere Kosten ? Und welches Stroh war es eigentlich ? Wäre nett wenn Du mich da aufklären würdest :-) Kann es sein dass es ein sozusagen ein Reimport war ? und deshalb wie bei Autos billiger ? Oder war es ein Höhenstroh , evtl. ganz was besonderes ? n Matterhornweizenstroh ? grins

Kasparow
Kasparow
 
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Beitragvon columella » Do Mär 20, 2008 6:51

BNatSchG

Abschnitt 6
Erholung in Natur und Landschaft


§ 56 Betreten der Flur


Die Länder gestatten das Betreten der Flur auf Straßen und Wegen sowie auf ungenutzten Grundflächen zum Zweck der Erholung auf eigene Gefahr. Sie können weitergehende Vorschriften erlassen. Sie können auch das Betreten aus wichtigen Gründen, insbesondere aus solchen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, des Feldschutzes und der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung, zum Schutz der Erholungsuchenden oder zur Vermeidung erheblicher Schäden oder zur Wahrung anderer schutzwürdiger Interessen des Grundstücksbesitzers einschränken sowie andere Benutzungsarten ganz oder teilweise dem Betreten gleichstellen. Die erlaubnisfreie Benutzung von oberirdischen Gewässern richtet sich nach den §§ 23 und 24 des Wasserhaushaltsgesetzes sowie den Wassergesetzen der Länder.


P.S. Vielleicht trägt das dazu bei mal wieder zur Sache was zu sagen..... 8)
Marx hat geschrieben:Schade finde ich mal wieder, wie der Kommunismus (den es nie gab, nur auf dem Papier) und der Nationalsozialismus (den es sehr wohl gab) miteinander verknüpft und in einen Zusammenhang gebracht werden, zum xten mal.
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Beitragvon columella » Do Mär 20, 2008 6:56

Und so wirds in den Ländern gemacht:

http://www.vfdnet.de/info/info_anzeigen.php?info_id=341

Viel Spaß beim Lesen und danke an den VFD für die Mühe!!! :D
Marx hat geschrieben:Schade finde ich mal wieder, wie der Kommunismus (den es nie gab, nur auf dem Papier) und der Nationalsozialismus (den es sehr wohl gab) miteinander verknüpft und in einen Zusammenhang gebracht werden, zum xten mal.
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Beitragvon Aschenputtel » Do Mär 20, 2008 14:21

estrell hat geschrieben:Nur - was davon ist nun ein Grund, auf anderleuts Wiesen rumzureiten??? Es gibt Dinge, die sich nicht gehören - und die sind nicht mit Fehlern zu erklären, sondern nur mit mangelndem Anstand.


Nein, das hat natürlich nichts mit anderleuts Wiesen zu tun.
Sondern bezog sich auf einige Beiträge in diesem Tread.

Nach wie vor halte ich es zum Großteil aber für ein rein egoistisches Verhalten, denn die Schäden (Ausnahmen bestätigen die Regel) sind nun mal nicht in dem Maße, wenn überhaupt, wie sie hier angeprangert werden.

Wege sind breiter (wie hier beantwortet wurde: siehe Kataster) und damit steht sogar ein "öffentlicher" Randstreifen zur Verfügung. Topographische Karten geben auskünfte über Wege die verschwunden sind, ähm also nun als Wiesen gemäht und z.T. abgezäunt wurden. ...

Man sollte sich hier über Gesetze/Verordnungen schlau machen, die das Gebiet betreffen auf dem man sich bewegen will. Wie man hier ja erkennen konnte gibt es verschiedene Gesetzte bzw. Verordnungen.
Ob man die dann auch wirklich ausnutzen möchte, steht auf einem anderen Papier.

Dieser Tread ist ja auch etwas entartet.

LG

@ Kasparow, habe Dir wegen des Strohs eine PM geschrieben. Sieh mal nach. Und mach Dir keine Sorgen um mich, ist aber nett, daß Du an sowas denkst.
Den Gruss an den Pferdehändler machst Du am Besten über Deinen Schmied , der kennt den besser und trifft den auch , ich habe keinen Bezug zu dem .

:?: Damit kann ich leider nichts anfangen, woher sollte mein Schmied Deinen Pferdehändler kennen???
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Beitragvon dergutealteheinz » Mo Mär 24, 2008 15:44

columella hat geschrieben:BNatSchG

aft


§ 56 Betreten der Flur


Die Länder gestatten das Betreten der Flur auf Straßen und Wegen sowie auf ungenutzten Grundflächen zum Zweck der Erholung auf eigene Gefahr. Sie können weitergehende Vorschriften erlassen. Sie können auch das Betreten aus wichtigen Gründen, insbesondere aus solchen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, des Feldschutzes und der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung, zum Schutz der Erholungsuchenden oder zur Vermeidung erheblicher Schäden oder zur Wahrung anderer schutzwürdiger Interessen des Grundstücksbesitzers einschränken sowie andere Benutzungsarten ganz oder teilweise dem Betreten gleichstellen. Die erlaubnisfreie Benutzung von oberirdischen Gewässern richtet sich nach den §§ 23 und 24 des Wasserhaushaltsgesetzes sowie den Wassergesetzen der Länder.

8) [/size]


JA EINEN SCHÖNEN GUTEN ABEND ALSO ICH VERSTEHE DARUNTER DAS MAN AUF FLÄCHEN DARF DIE NICHT BEACKERT WERDEN EIN ACKER DER ABGEHÄCKSELT IST IST FÜR MICH IN DER BEWIRSCHAFTUNG UND ICH HABE SLEBST SCHON VIELE VON MEINEN FELD GESCHMIßEN ALSO NICHT GENUTZTE FLÄCHEN SIND FÜR MICH SO WIESEN DIE TOTAL VERWACHSEN SIND
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Beitragvon Malte » Mo Mär 24, 2008 20:49

dergutealteheinz hat geschrieben: ICH HABE SLEBST SCHON VIELE VON MEINEN FELD GESCHMIßEN


Du hast doch bestimmt kein einziges Feld!!
(höchstens dein Papa!!!)
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Beitragvon HL1937 » Mo Mär 24, 2008 22:58

Pferde und deren Reiter haben auf fremden Grund nichts zu suchen, aber auch gar nichts. Was würden denn die Reitersleute sagen wenn die Landwirte ihre Kühe durch den Garten treiben?? Na die möcht ich hören, aber die meisten spucken eh so große Töne, die hört man auch so, ohne daß die Kühe durch den Garten laufen :lol: :lol:
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Beitragvon Malte » Mo Mär 24, 2008 23:14

HL1937 hat geschrieben:Pferde und deren Reiter haben auf fremden Grund nichts zu suchen, aber auch gar nichts. Was würden denn die Reitersleute sagen wenn die Landwirte ihre Kühe durch den Garten treiben?? Na die möcht ich hören, aber die meisten spucken eh so große Töne, die hört man auch so, ohne daß die Kühe durch den Garten laufen :lol: :lol:

Und in welche Tonlage gehört das hier jetzt?
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Beitragvon HL1937 » Di Mär 25, 2008 12:58

@Malte: ob Dur oder Moll, kannst Dir selber aussuchen :lol: :lol:
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Beitragvon Aschenputtel » Di Mär 25, 2008 16:38

dergutealteheinz hat geschrieben:
JA EINEN SCHÖNEN GUTEN ABEND ALSO ICH VERSTEHE DARUNTER DAS MAN AUF FLÄCHEN DARF DIE NICHT BEACKERT WERDEN EIN ACKER DER ABGEHÄCKSELT IST IST FÜR MICH IN DER BEWIRSCHAFTUNG UND ICH HABE SLEBST SCHON VIELE VON MEINEN FELD GESCHMIßEN ALSO NICHT GENUTZTE FLÄCHEN SIND FÜR MICH SO WIESEN DIE TOTAL VERWACHSEN SIND


Vermutlich hat das Gesetz die willkürlichen Interpretationen von einzelnen nicht nötig. Alles ist fein säuberlich im Gesetzbuch bereits geschrieben.

LG

Malte war eine gute Frage!! Von anderen hätte man es gerne, aber selbst oho, da ist das natürlich was ganz anderes, Tja. :lol:
Mach Dir nichts daraus, solche gabs immer und wird es leider immer geben.
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Beitragvon dergutealteheinz » So Mär 30, 2008 10:51

Malte hat geschrieben:
Du hast doch bestimmt kein einziges Feld!!
(höchstens dein Papa!!!)



ich vieleicht nicht aber mein vater
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Beitragvon Mim » So Mär 30, 2008 20:28

--
Zuletzt geändert von Mim am So Mär 13, 2011 13:50, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitragvon kikifendt » Mo Mär 31, 2008 18:30

Mim hat geschrieben:Hallo,

ich komme als ehemalige Reiterin vom Hof. Glücklicherweise in Bayern - dem Bundesland mit dem großzügigsten Reitererrecht.

Im groben Prinzip: Reiten ist auf allen öffentlichen Wegen erlaubt, wo´s nicht ausdrücklich verboten ist und sofern sie geeignet sind.

Danke Columella, unten ein ähnlicher Link für Bayern, weil ichs leid war mit dem falschen Rechtsverständnis/beschuldigungen; allerdings hatte ich weniger Probleme mit Landwirten, denn mit Jägern!

http://www.lfl.bayern.de/ith/pferd/1412 ... rl_0_5.pdf

(Inhalt anders als im dem ba-wü-Link bzgl. Bayern)

Felder und Wiesen sind per se nicht "Eigentum" wie ein Haus (bzgl. Land- und Hausfriedensbruch) sondern Teil einer Natur- und Kulturlandschaft und hier gilt das freie Betretungsrecht für die Allgemeinheit.

Auszug aus meinem Link:

"Landwirtschaftlich genutzte Flächen dürfen während der Nutzzeit nur auf vorhandenen Wegen betreten werden.

Als Nutzzeit gilt die Zeit zwischen Saat oder Bestellung und Ernte, bei Grünland die Zeit des Aufwuchses (Art. 25 Abs. 1 BayNatSchG)"


also - nach der Ernte wie Stoppelfeld ist ein Feld genauso so dem Jogger und dem Reiter: Freigegeben

denn:

"Nach Art. 22 Abs. 1 BayNatSchG dürfen alle Teile der freien Natur von jedermann unentgeltlich betreten werden. Zum Betretungsrecht gehört auch nach Art. 24 BayNatSchG das Reiten."

m.E. nach muss man sich auch bei einem Privatweg - von der zuständigen Behörde die Erlaubnis holen, eine "Widmungsbeschränkung" zu erwirken, ergo sind Reiterverbotsschilder genehmigungspflichtig.

Auch auf Wiesen nach der Mahd - ist Reiten nur verboten: Wenn man die Grasnarbe schädigen würde.

Zum Thema Pferdeäpfel auf der Strasse gilt für Reiter dasselbe wie für die Landwirtschaft:

Hier zählt die Strassenverkehrsordnung und wenn jemand in den Äpfeln ausrutschen würde (Rad/Motorradfahrer) ist der Verursacher / Halter haftbar; dasselbe gilt für alle Straßenverschmutzungen: "§32 Verkehrshindernisse" der StVO:

"(1) Es ist verboten, die Straße zu beschmutzen oder zu benetzen oder Gegenstände auf Straßen zu bringen oder dort liegen zu lassen, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann.

Der für solche verkehrswidrigen Zustände Verantwortliche hat sie unverzüglich zu beseitigen und sie bis dahin ausreichend kenntlich zu machen."


Gruß Mim


Dass es solche Gesetze gibt, ist schon eine große Schande. Eine größere Schande ist es, wenn man als Reiter ohne Rücksicht und ohne nachzudenken, von diesem "Recht" Gebrauch macht.

Man reitet ganz einfach nicht über Wiesen und Felder - ganz egal, in welchem Zustand die Flächen gerade sind. Ich verwette meinen Arsch darauf, dass die meisten Reiter noch nicht einmal wissen, wann bestimmte Nutzpflanzen gesät und geerntet werden. Geschweige denn können sie die Folgen des Überreitens eines Stoppelfeldes nicht einschätzen.

Ich stehe ganz klar auf dem Standpunkt, dass man - wenn überhaupt - auf den Wegen zu bleiben hat mit seinem Zossen, und nichts Anderes. Wer sich auf meinen Flächen erwischen lässt, kann sich jedenfalls warm anziehen. Dann lass ich es drauf ankommen. Das ist ja wohl eine Dreistigkeit sondergleichen! Aber da kann man mal sehen, wie die betreffenden Leute denken, wenn sie einem hier solche Paragrafen um die Ohren hauen. Bildet euch bloß nicht ein, dass euch unter diesen Voraussetzungen ein Landwirt Akzeptanz entgegen bringt!
kikifendt
 
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